NRW: Was die Solardachpflicht für Bestandsbauten ab 2026 bedeutet

Solardachpflicht NRW für Bestandsbauten ab 2026: Was Eigentümer wissen müssen

Ab 2026 wird in Nordrhein-Westfalen die Solardachpflicht auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Diese Regelung verpflichtet Gebäudeeigentümer unter bestimmten Umständen, bei Sanierungsarbeiten Photovoltaikanlagen zu installieren. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Klimaschutz im bevölkerungsreichsten Bundesland zu stärken.

Solardachpflicht NRW: Die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Die erweiterte Solardachpflicht tritt in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026 in Kraft. Entscheidend ist, dass die Pflicht nicht pauschal für alle bestehenden Gebäude gilt, sondern an eine konkrete Maßnahme gekoppelt ist: Sie greift, sobald eine vollständige Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes vorgenommen wird. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilien, bei denen eine Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern saniert wird.

Die Ankündigung erfolgte durch Umweltminister Oliver Krischer (Grüne), der die Maßnahme als wichtigen Baustein zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Klimaziele des Landes bezeichnete. Die konkreten Anforderungen sind nach Gebäudetyp gestaffelt:

  • Bei Mehrfamilien- und Nichtwohngebäuden müssen mindestens 30 Prozent der als geeignet eingestuften Nettodachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden.
  • Für kleinere Wohngebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gelten pauschale Mindestleistungen. Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten ist beispielsweise eine Anlage mit mindestens 3 Kilowattpeak (kWp) Leistung zu installieren.

Ausnahmen von der Solardachpflicht in NRW

Obwohl die Regelung weitreichend ist, sieht der Gesetzgeber spezifische Ausnahmen vor, um unbillige Härten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Installation entfällt, wenn diese technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist.

Als Gründe für eine Befreiung gelten unter anderem:

  • Technische Unmöglichkeit: Dies kann der Fall sein, wenn die Statik des Gebäudes eine zusätzliche Last nicht zulässt oder das Dach ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist.
  • Wirtschaftliche Unvertretbarkeit: Die Pflicht entfällt, wenn sich die Investition in die Photovoltaikanlage voraussichtlich erst nach mehr als 25 Jahren amortisieren würde.
  • Andere vorrangige Nutzungen: Wenn die Dachfläche beispielsweise für eine Dachbegrünung oder als Terrasse genutzt wird, kann die Solarpflicht ebenfalls entfallen.

Entgegen erster Annahmen sind Ein- und Zweifamilienhäuser also nicht grundsätzlich von der Regelung ausgenommen. Die Pflicht zur Installation entsteht für sie ebenso, sobald eine grundlegende Dachsanierung ansteht.

Förderung und Unterstützung für Solaranlagen in NRW

Um die Umsetzung der Solardachpflicht für Eigentümer zu erleichtern, plant die Landesregierung finanzielle Anreize und Förderprogramme. Details zu diesen landesspezifischen Unterstützungsmaßnahmen sind bislang noch nicht veröffentlicht, werden aber in den kommenden Monaten erwartet.

Unabhängig davon können Bauherren und Sanierer bereits auf bestehende bundesweite Förderungen zurückgreifen, etwa zinsgünstige Kredite der KfW-Bank oder die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Investitionskosten lassen sich zudem durch den Erwerb von Komplettlösungen wie PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets besser kalkulieren und oft auch reduzieren.

Für Mieter oder Eigentümer, die nicht von der Pflicht betroffen sind, aber dennoch zur Energiewende beitragen und ihre Stromkosten senken möchten, bieten sich sogenannte Stecker-Solaranlagen an. Diese Balkonkraftwerke ohne Speicher sind einfach zu installieren und erfordern keine aufwendigen Dacharbeiten. Für eine höhere Unabhängigkeit vom Stromnetz gibt es auch Balkonkraftwerke mit Speicher.

Solardachpflicht NRW ab 2026: Einordnung und Ausblick

Die Entscheidung Nordrhein-Westfalens spiegelt einen bundesweiten Trend wider. Mehrere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt, um das enorme Potenzial von Dachflächen für die Solarenergie zu nutzen. So gilt beispielsweise in Baden-Württemberg und Berlin bereits seit 2023 eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.

Die Einführung der Solardachpflicht für Bestandsgebäude in NRW ab 2026 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energieversorgung. Die Regelung wird voraussichtlich dazu beitragen, die installierte Leistung von Solaranlagen im Land erheblich zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu verringern.

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