NRW: Neue PV-Pflicht bei Dachsanierung ab 2026 kommt!

Ab 2026 wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen eingeführt. Diese Regelung betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude und ist im neuen Klimaschutzgesetz des Landes verankert. Dies betrifft Hausbesitzer und Vermieter gleichermaßen, die ab dann bei größeren Dacharbeiten Solaranlagen berücksichtigen müssen.

Die Einführung der Photovoltaikpflicht erfolgt in zwei Stufen. Wie bereits berichtet, gilt sie ab dem 1. Januar 2026 für alle Dachsanierungen. Ab 2028 wird sie dann für Neubauten verpflichtend. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung die Installation von Solaranlagen auf Dächern in NRW weiter beschleunigen und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

Die Photovoltaikpflicht ist ein Kernstück des neuen Klimaschutzgesetzes, dessen Verabschiedung für Herbst 2024 geplant ist. Das Gesetz zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie im bevölkerungsreichsten Bundesland deutlich zu intensivieren. NRW plant, die Photovoltaik-Pflicht ab 2026 auf Bestandsgebäude auszuweiten.

Ausnahmen von der PV-Pflicht bei Dachsanierung in NRW

Das Klimaschutzgesetz sieht Ausnahmen von der Photovoltaikpflicht vor. Eine Installation von Solaranlagen ist demnach nicht erforderlich, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegensprechen. Auch der Denkmalschutz kann eine Ausnahme begründen.

Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es spezielle Regelungen. Hier sollen unauffälligere Solarmodule eingesetzt werden, die das Erscheinungsbild des Denkmals weniger beeinträchtigen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Module in der Regel teurer sind als Standardmodule.

PV-Pflicht in NRW: Auch für Parkplätze ab 2026

Ergänzend zur Photovoltaikpflicht auf Dächern wird auch eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Parkplätzen eingeführt. Diese Regelung betrifft Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen. Betreiber von Parkplätzen können sich von dieser Pflicht befreien lassen, indem sie stattdessen eine äquivalente Fläche auf einem Gebäude mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Dies könnte beispielsweise durch die Installation einer größeren Anlage auf dem Firmendach geschehen.

Die Landesregierung von NRW hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die installierte Solarkapazität im Land bis 2030 auf 15 Gigawatt zu verdoppeln. Aktuell sind Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 7,7 Gigawatt installiert. Der Ausbau der Solarenergie ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes.

Die Einführung der Photovoltaikpflicht in NRW ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Sachsen forciert ebenfalls den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft mit Förderungen. Die Landesregierung erhofft sich, durch diese Maßnahmen die Klimaziele des Landes zu erreichen und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Für Mieter und Hausbesitzer, die sich für die Installation einer Solaranlage interessieren, gibt es verschiedene Optionen, von kompletten PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets bis hin zu kleineren Balkonkraftwerken, die auch mit Speicher erhältlich sind. Auch Balkonkraftwerke ohne Speicher können eine gute Möglichkeit sein, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig Stromkosten zu sparen.

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