NRW: Neue Förderung für Freiflächen-PV soll Ziel 2030 sichern

Neue NRW Förderung für Freiflächen PV bis 2030

Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrunde für Photovoltaik (PV) auf Freiflächen gestartet, um die installierte Solarleistung im Bundesland bis 2030 zu verdoppeln. Kommunen, Unternehmen und Bürgerenergiegesellschaften können Anträge für die Unterstützung stellen. Die Maßnahme ist ein zentraler Baustein der Photovoltaik-Offensive der Landesregierung, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen soll.

Ausbau von Solarparks in NRW durch Landesregierung forciert

Am 8. November 2023 gab die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Start des neuen Förderprogramms für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bekannt. Ziel ist es, die installierte PV-Leistung von derzeit rund 12 Gigawatt auf 24 Gigawatt bis zum Ende des Jahrzehnts zu erhöhen. Die Förderung richtet sich gezielt an Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften und ist Teil eines umfassenden Plans zur Stärkung der erneuerbaren Energien. Weitere aktuelle Entwicklungen zur Solarenergie im Bundesland finden Sie in den Nordrhein-Westfalen Solar News.

Die finanzielle Unterstützung wird im Rahmen der NRW-Richtlinie „progres.nrw – Markteinführung“ gewährt, die für diesen Zweck um einen neuen Baustein erweitert wurde. Dieser Schritt ist auch im Kontext des Strukturwandels, beispielsweise im Rheinischen Revier, von großer Bedeutung, wo Photovoltaik als eine Schlüsseltechnologie für die zukünftige Energieversorgung gilt.

Details zur NRW Förderung für Freiflächen-Photovoltaik

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes hat die Details des neuen Förderbausteins vorgestellt. Die Förderung ergänzt die bestehende Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch eine zusätzliche „Prämie für besondere Standorte“. Das Fördervolumen dieses neuen Bausteins ist auf eine Gesamtleistung von 500 Megawatt begrenzt.

Die Fördersätze sind nach der Art der Flächennutzung gestaffelt:
* 0,03 Euro pro Kilowattstunde für Anlagen auf landwirtschaftlich ertragsarmen Flächen und Grünland.
* 0,056 Euro pro Kilowattstunde für innovative Konzepte wie Agri-Photovoltaik-Projekte, die Landwirtschaft und Stromerzeugung kombinieren, sowie für PV-Anlagen auf wiedervernässten Moorflächen.

Die maximale Anlagengröße pro Projekt ist auf 20 Megawatt begrenzt. Dies soll eine breite Verteilung der geförderten Projekte sicherstellen. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, durch die Erstellung von Kriterienkatalogen die Standortwahl für Solarparks aktiv zu steuern und so eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten.

Strategische Ziele und politischer Rahmen der NRW Förderung 2030

NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur unterstrich die Wichtigkeit der Initiative: „Die Förderung der Freiflächen-Photovoltaik ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben. Wir wollen die installierte PV-Leistung bis 2030 verdoppeln, und diese Förderung wird dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.“

Die Förderung von Solarparks ist jedoch nur eine Säule der landesweiten Strategie. Parallel dazu werden auch private Hausbesitzer und Mieter in die Pflicht genommen und zum Handeln ermutigt. So tritt beispielsweise ab 2026 eine Photovoltaikpflicht bei Dachsanierungen in NRW in Kraft. Einige Kommunen gehen sogar noch weiter: In Paderborn gilt eine Solarpflicht für Neubauten bereits ab 2025.

Für Hausbesitzer, die eine solche Pflicht umsetzen müssen oder freiwillig zur Energiewende beitragen wollen, bieten sich komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets an. Aber auch Mieter können sich beteiligen, etwa durch die Installation von Balkonkraftwerken ohne Speicher oder Modellen mit Speicher, um ihre Stromkosten zu senken.

Bewerbung für die NRW Förderung Freiflächen PV

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen und Bürgerenergiegesellschaften in Nordrhein-Westfalen. Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Förderrunde läuft bis zum 31. Dezember 2024. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip („first come, first serve“), bis das Fördervolumen von 500 Megawatt ausgeschöpft ist.

Die Bewerbung erfolgt über die offizielle Seite zur NRW-Richtlinie „progres.nrw – Markteinführung“. Interessierte Akteure können sich auf der Website des Ministeriums und der EnergieAgentur.NRW über die genauen Bedingungen und Anforderungen informieren. Die Förderung ist ein entscheidender Anreiz, um den Ausbau der Solarenergie in NRW voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu reduzieren.

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