Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt Abgabe für Wind- und Solarparks zur Stärkung der Kommunen
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Novelle des Energiestandortgesetzes verabschiedet, die eine stärkere finanzielle Beteiligung von Gemeinden an den Erträgen nahegelegener Wind- und Solarparks vorsieht. Die Abgabe für Betreiber wird von 0,2 auf 0,4 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) angehoben. Ziel ist es, die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhöhen und die lokale Wertschöpfung zu steigern.
Erhöhte Erträge für Gemeinden durch Wind- und Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern
Mit breiter Mehrheit hat der Landtag in Schwerin am Mittwoch für die Gesetzesänderung gestimmt. Die Fraktionen von SPD, CDU, Linken und Grünen unterstützten den Entwurf, während sich die FDP enthielt. Die Neuregelung sieht vor, die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Stromerzeugung aus Photovoltaik und Windkraft zu verdoppeln.
Für Kommunen wie Krackow in der Uckermark hat die Entscheidung direkte finanzielle Auswirkungen. Die Gemeinde erhält bereits rund 50.000 Euro jährlich von den Betreibern eines lokalen Windparks. Durch die Gesetzesänderung könnten sich diese Einnahmen künftig auf etwa 100.000 Euro pro Jahr verdoppeln. Bürgermeisterin Lilian Böttcher begrüßte die zusätzlichen Mittel, die der Gemeinde mehr finanzielle Flexibilität für wichtige Projekte geben.
Details zur Neuregelung und Verwendung der Erträge in den Gemeinden
Kern der Gesetzesänderung ist die Anhebung der Abgabe auf 0,4 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Diese Regelung gilt für Betreiber von Wind- und Solarparks, deren Anlagen sich in der Nähe von Ortschaften befinden. Die Zahlung kann entweder als freiwillige Zuwendung an die Gemeinde oder in Form einer direkten Beteiligung an der Betreibergesellschaft erfolgen. Damit nutzt das Land einen Spielraum, der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes geschaffen wurde, um die lokale Teilhabe zu fördern.
Die zusätzlichen Einnahmen sind für die Kommunen nicht zweckgebunden, sollen aber vorrangig der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur und der Lebensqualität der Bürger zugutekommen. In Krackow gibt es laut Bürgermeisterin Böttcher bereits konkrete Pläne: Ein Teil der Gelder soll in die Sanierung der Turnhalle fließen, die eine zentrale Rolle für den Schul- und Vereinssport spielt. Solche sichtbaren Verbesserungen vor Ort sind entscheidend für die Akzeptanz von Energieprojekten.
Ziele und politische Unterstützung für Wind- und Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern
Vertreter der Regierungskoalition betonten die Bedeutung der Neuregelung für die Energiewende. Jochen Schulte, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, bezeichnete die Erhöhung als „fairen Deal für die Menschen vor Ort“, der die Akzeptanz für erneuerbare Energien stärke. Auch der CDU-Energiepolitiker Daniel Peters unterstrich, dass die finanzielle Teilhabe ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Umsetzung von Wind- und Solarprojekten sei. Modelle der Bürgerbeteiligung, wie sie auch in anderen Bundesländern erfolgreich sind, zeigen, dass dieser Ansatz Früchte trägt.
Energieminister Christian Pegel (SPD) verteidigte die Maßnahme und wies darauf hin, dass die Belastung für die Anlagenbetreiber im Vergleich zu den bundesweiten Regelungen moderat bleibe. „Wir wollen, dass die Menschen vor Ort von den Anlagen profitieren“, so Pegel. Die Initiative in Mecklenburg-Vorpommern steht im Einklang mit einem bundesweiten Trend, wie die ambitionierten Förderprogramme für Photovoltaik in Niedersachsen zeigen.
Kritik und abgelehnte Anträge zur Abgabe von Wind- und Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern
Trotz der breiten Zustimmung gab es im Landtag auch kritische Stimmen. Der FDP-Abgeordnete David Wulff kritisierte die Erhöhung als „staatliche Willkür“ und plädierte in einem Änderungsantrag für eine moderatere Anhebung auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Er argumentierte, dass eine geringere Abgabe die Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien fördern würde. Die Fraktion der Linken hingegen forderte mit einem eigenen Antrag eine noch stärkere Beteiligung der Kommunen und schlug eine Abgabe von 0,5 Cent vor. Beide Anträge fanden jedoch keine Mehrheit.
Die Gesetzesänderung tritt im kommenden Jahr in Kraft. Sie stärkt nicht nur die kommunalen Haushalte, sondern fördert auch die Energiewende auf lokaler Ebene. Während große Anlagen so einen direkten Beitrag zur kommunalen Entwicklung leisten, können auch Privatpersonen die Energiewende mitgestalten. Die Technologie wandelt Sonnenlicht direkt in Strom um und funktioniert auch in norddeutschen Regionen zuverlässig, da Photovoltaik bei diffusem Licht hohe Erträge erzielt. Für Hausbesitzer bieten sich komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets an, während Mieter mit einem Balkonkraftwerk ohne Speicher ebenfalls einen Beitrag leisten können.







