Der Landesverband Erneuerbare Energien Brandenburg (LEE) fordert eine Überarbeitung des brandenburgischen Abgabengesetzes, das Zahlungen von Betreibern von Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Kommunen regelt. Der Verband kritisiert, dass die Abgaben für Solarparks im Vergleich zu Windkraftanlagen unverhältnismäßig hoch sind und eine gerechtere Verteilung der Belastungen notwendig ist.
LEE kritisiert das Abgabegesetz für Solarparks in Brandenburg
Der Landesverband Erneuerbare Energien Brandenburg (LEE) hat sich mit einer deutlichen Forderung an die Landesregierung gewandt: Das brandenburgische Abgabengesetz, welches die finanziellen Beiträge von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen an die Kommunen regelt, soll dringend überarbeitet werden. Kern der Kritik ist die Ungleichbehandlung von Solarparks gegenüber Windkraftanlagen. Der LEE argumentiert, dass die derzeitigen Abgaben für Solarparks unverhältnismäßig hoch sind und eine faire Lastenverteilung unerlässlich ist, um den Ausbau der Solarenergie nicht zu gefährden.
Das Abgabengesetz ist im Brandenburgischen Kommunalen Infrastrukturabgabengesetz (BKInvAG) verankert, das im September 2024 vom Landtag verabschiedet wurde. Es verpflichtet Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu einer jährlichen Abgabe an die Standortkommunen. Konkret sind dies 10.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und 3.500 Euro pro Megawatt für Windkraftanlagen. Diese Abgabe soll die Kommunen für die Inanspruchnahme von Flächen und die mit den Anlagen verbundenen Auswirkungen entschädigen.
Brandenburg: Ungleichbehandlung von Solarparks und Windkraftanlagen
Der LEE bemängelt, dass das Gesetz eine Schieflage aufweist und eine gerechtere Verteilung der Abgabenlast erforderlich ist. Jan Hinrich Glahr, Vorstandsvorsitzender des LEE Brandenburg, betont: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Solarparks mit einer dreimal höheren Abgabe belastet werden sollen als Windkraftanlagen. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt die Photovoltaik und gefährdet den Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg.“
Um eine ausgewogenere Lastenverteilung zu erreichen, schlägt der LEE vor, die Abgaben für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entweder auf das Niveau von Windkraftanlagen zu senken oder eine differenzierte Abgabenhöhe festzulegen, die den jeweiligen Standort und die tatsächlichen Auswirkungen der Anlagen berücksichtigt.
Reaktion der Landesregierung auf die Kritik am Abgabegesetz
Die Landesregierung verteidigt das Gesetz mit dem Argument, es sei notwendig, um die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Kommunen zu stärken. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erklärte, das Gesetz schaffe eine faire und transparente Regelung für die Abgaben der Betreiber und helfe den Kommunen, notwendige infrastrukturelle Anpassungen zu finanzieren und die Lebensqualität der Bürger zu sichern.
Gleichzeitig signalisierte die Landesregierung Gesprächsbereitschaft. Man nehme die Kritik des LEE ernst und sei bereit, gemeinsam mit den Akteuren der Energiewende nach Lösungen zu suchen, die sowohl den Interessen der Kommunen als auch der Betreiber gerecht werden.
Auswirkungen des Abgabegesetzes auf die Energiewende in Brandenburg
Das brandenburgische Abgabengesetz hat potenziell weitreichende Folgen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in dem Bundesland. Brandenburg zählt zu den Vorreitern beim Ausbau von Windenergie und Photovoltaik. Laut Angaben des LEE waren Ende 2023 rund 7.000 Megawatt an erneuerbarer Energieleistung installiert, davon etwa 4.000 Megawatt Windkraft und 3.000 Megawatt Photovoltaik.
Der LEE warnt jedoch, dass das Gesetz den weiteren Ausbau der Solarenergie in Brandenburg ausbremsen könnte. Die hohen Abgaben für Photovoltaik-Freiflächenanlagen könnten dazu führen, dass viele Projekte unwirtschaftlich werden und gestoppt werden müssen. Dies wäre ein Rückschlag für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele.
Der Verband appelliert an die Landesregierung, rasch zu handeln und das Gesetz zu überarbeiten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden. Es bedürfe einer fairen und ausgewogenen Regelung, die sowohl die Interessen der Kommunen als auch die der Betreiber berücksichtigt und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg ermöglicht.
Die Debatte um das brandenburgische Abgabengesetz verdeutlicht die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für die Energiewende kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Eine gerechte Verteilung der Abgabenlast ist von entscheidender Bedeutung, um die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Kommunen zu gewährleisten und gleichzeitig den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sicherzustellen.
Auch für private Hausbesitzer und Mieter in Brandenburg ist die Entwicklung relevant. Eine mögliche Folge der Abgabenregelung könnte eine Verteuerung des Strompreises sein, da Betreiber von Solarparks die Abgabenlast möglicherweise auf die Endverbraucher umlegen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Landesregierung auf die Kritik des LEE reagiert und wie sich dies auf die Rahmenbedingungen für die private Nutzung von Solarenergie, beispielsweise durch PV-Anlagen-Sets oder Balkonkraftwerke, auswirken wird. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die über die Installation einer PV-Anlage nachdenken, sollten die Entwicklungen im Auge behalten. Angesichts der aktuellen Diskussionen könnte es sinnvoll sein, vor einer Entscheidung über eine PV-Anlage die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu prüfen.