Ab 2025 treten in Deutschland neue, verbindliche Sicherheitsanforderungen für Balkonsolaranlagen in Kraft. Diese Regelungen, entwickelt vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Abstimmung mit dem VDE, sollen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der auch als Balkonkraftwerke oder Stecker-Solaranlagen bekannten Systeme gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Balkonsolaranlage: Neue Sicherheitsanforderungen in Deutschland ab 2025
Die neuen Anforderungen betreffen die gesamte Kette von der Konstruktion bis zum Betrieb von Balkonsolaranlagen. Im Fokus stehen die Prävention von Gefahren durch elektrischen Schlag, die Minimierung von Brandrisiken sowie die Reduzierung mechanischer Gefahren. Die zentralen Richtlinien sind in den Normenentwürfen E DIN EN 62109-1 und E DIN EN 62109-2 festgelegt, deren Inkrafttreten für März 2025 erwartet wird.
Diese spezifischen Produktnormen ergänzen bereits bestehende Regelwerke wie die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105, die den Netzanschluss regelt, und die Normen der Reihe DIN VDE 0100 für die allgemeine elektrische Installation. Zusammen bilden sie einen umfassenden rechtlichen und technischen Rahmen, der sowohl für Hersteller als auch für Anwender – ob Hausbesitzer oder Mieter – von Bedeutung ist.
Die Normen fordern, dass alle Komponenten einer Anlage – von den Solarmodulen über die Befestigung bis zu den Wechselrichtern – strenge Sicherheitskriterien erfüllen müssen. Ziel ist es, nicht nur eine effiziente Stromerzeugung zu ermöglichen, sondern auch den gefahrlosen Betrieb im dicht besiedelten städtischen Umfeld sicherzustellen.
Anforderungen an Wechselrichter und Solarmodule für Balkonsolaranlagen
Ein entscheidender Aspekt der neuen Normen betrifft die Wechselrichter, die als Herzstück der Anlage den Gleichstrom der Solarmodule in netzkonformen Wechselstrom umwandeln. Diese Geräte, meist als Mikrowechselrichter ausgeführt, müssen hohe Sicherheitsstandards erfüllen, um die Gefahr von Kurzschlüssen und elektrischen Schlägen zu minimieren. Im Rahmen des Solarpakets I wurde die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters auf 800 Watt angehoben, während die Gesamtleistung der angeschlossenen Solarmodule bis zu 2.000 Watt-Peak (Wp) betragen darf.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören erweiterte Prüfmethoden, die verschiedene Betriebsbedingungen simulieren und die Belastbarkeit der Geräte unter realen Bedingungen testen. Hersteller sind verpflichtet, diese Prüfungen durchzuführen und die Konformität ihrer Produkte nachzuweisen.
Die Normen umfassen ebenso detaillierte Vorgaben für die Solarmodule selbst. Diese müssen aus Materialien gefertigt sein, die nicht nur witterungsbeständig, sondern auch schwer entflammbar sind. Zudem ist eine robuste Konstruktion gefordert, die mechanischen Belastungen wie starkem Wind und Schneelasten standhält. Ob es sich um einfache Balkonkraftwerke ohne Speicher oder um fortschrittliche Balkonkraftwerke mit Speicher handelt, die Anforderungen an die Kernkomponenten bleiben unverändert hoch.
Elektrische Sicherheit und Installation von Balkonsolaranlagen
Die neuen Normen legen einen starken Fokus auf die elektrische Sicherheit der Anlagen. Sämtliche Anschlüsse und Kabel müssen doppelt isoliert und berührungssicher sein, um das Risiko von Stromschlägen zu minimieren. Eine klare und verständliche Kennzeichnung aller elektrischen Komponenten ist ebenfalls vorgeschrieben, um Installationsfehler zu vermeiden.
Ein zentrales Sicherheitsmerkmal ist die vorgeschriebene automatische Abschaltfunktion (Netz- und Anlagenschutz, NA-Schutz). Diese sorgt dafür, dass der Wechselrichter die Einspeisung ins Hausnetz sofort unterbricht, sobald der Netzstecker gezogen wird oder ein Stromausfall auftritt. Dies schützt sowohl den Nutzer als auch Elektriker, die am öffentlichen Netz arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sichere Montage. Die Normen fordern, dass die Befestigung der Module und des Wechselrichters so erfolgt, dass eine Gefährdung von Bewohnern oder Passanten, beispielsweise durch herabfallende Teile, ausgeschlossen ist. Dies erfordert eine stabile und für den jeweiligen Montageort (Balkongeländer, Fassade, Flachdach) geeignete Halterung.
Balkonsolaranlage: Einfachere Anmeldung und mehr Nutzerfreundlichkeit
Parallel zur Verschärfung der Sicherheitsstandards wurden die administrativen Hürden für den Betrieb von Balkonkraftwerken durch das Solarpaket I deutlich gesenkt. Seit April 2024 ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Stattdessen genügt eine einfache und schnelle Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Diese Maßnahmen sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, den Einsatz von Balkonsolaranlagen in Deutschland sicherer, einfacher und attraktiver zu machen. Die neuen Normen, die ab März 2025 verbindlich werden, schaffen einen klaren Rahmen für Hersteller und geben Verbrauchern die Gewissheit, ein geprüftes und sicheres Produkt zu erwerben. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die dezentrale Energiewende in städtischen Gebieten voranzutreiben und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.







