Solarenergie für Mieter: Bürgerhaus Chemnitz als Vorreiter
Die Mieter des Bürgerhauses in Chemnitz werden in Kürze direkt von Solarstrom profitieren, der auf dem Dach ihres Wohngebäudes erzeugt wird. Ein sogenanntes Mieterstromprojekt macht dies möglich, gestützt auf eine entscheidende Neuregelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese beseitigt hohe bürokratische Hürden und erleichtert es Immobilieneigentümern, selbst erzeugte Solarenergie an ihre Mieter weiterzugeben.
Bürgerhaus Chemnitz: 40.000 kWh Solarenergie für Mieter
Das Bürgerhaus in der Gießerstraße 7 wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, die eine prognostizierte Jahresleistung von rund 40.000 Kilowattstunden (kWh) erbringen soll. Betrieben wird die Anlage von der Bürgerhaus Chemnitz gGmbH, die auch das Gebäude verwaltet. Die erzeugte Strommenge deckt rechnerisch den Jahresbedarf von etwa zehn durchschnittlichen deutschen Haushalten und ist ein wichtiger Schritt zur Energieautarkie des Gebäudes.
Die Installation der Solarmodule, die in den kommenden Wochen erfolgen soll, findet auf einem Dach statt, das bereits 2017 im Zuge einer umfassenden Sanierung erneuert wurde. Dies bietet eine ideale bauliche Grundlage für das Projekt.
Um den vor Ort erzeugten Strom bestmöglich zu nutzen, wird das System durch einen Solarspeicher mit einer Kapazität von 30 Kilowattstunden ergänzt. Dieser speichert überschüssige Energie, die beispielsweise in den sonnenreichen Mittagsstunden produziert, aber nicht sofort verbraucht wird. So steht auch abends und nachts günstiger Solarstrom zur Verfügung. Komplettiert wird die Anlage durch ein Ladesystem für Elektrofahrzeuge, das direkt an den Speicher gekoppelt ist und es den Mietern ermöglicht, ihre Fahrzeuge mit nachhaltiger Energie vom eigenen Dach zu laden. Solche Gesamtlösungen, bestehend aus Modulen und Speicher, sind der Schlüssel zur Maximierung des Eigenverbrauchs. Ähnliche PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets finden auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern zunehmend Verbreitung.
Mieterstrom in Chemnitz: Vereinfachung durch neue Gesetze
Die direkte Stromlieferung an die Mieter wurde durch eine entscheidende Änderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) maßgeblich vereinfacht. Bis zur Novelle im September 2022 mussten Vermieter, die Solarstrom verkaufen wollten, oft eine aufwendige und kostenintensive Energie-GmbH gründen. Diese bürokratische Hürde machte viele potenzielle Projekte unwirtschaftlich.
Mit der Gesetzesänderung können nun Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümergemeinschaften direkt als Stromlieferanten für ihre Mieter auftreten. Der an die Mieter verkaufte Solarstrom muss dabei preislich mindestens 10 Prozent unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers liegen. Dies stellt sicher, dass die Bewohner finanziell direkt von der lokalen Energieerzeugung profitieren. Für den Strombedarf, der nicht durch die Solaranlage gedeckt werden kann (z.B. in sonnenarmen Perioden), behalten die Mieter weiterhin einen Vertrag mit einem Energieversorger ihrer Wahl. Jüngste Entwicklungen, wie das „Solarpaket I“ von 2024, haben mit der Einführung der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ die Umsetzung solcher Modelle weiter vereinfacht.
Solarenergie im Bürgerhaus Chemnitz: Wirtschaftlichkeit dank Förderung
Die Realisierung des Projekts in Chemnitz wird durch eine Förderung des Freistaates Sachsen unterstützt. Diese deckt 50 Prozent der Investitionskosten für den Solarspeicher ab. Solche Zuschüsse sind ein entscheidender Faktor, um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Projekten zu gewährleisten. Bundesweit existieren verschiedene Förderprogramme von Institutionen wie der KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Investitionen in erneuerbare Energien und Speichersysteme unterstützen. Sie machen die Projekte nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch attraktiv.
Die Installationsarbeiten am Bürgerhaus sollen voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Danach können die Mieter den kostengünstigen und umweltfreundlichen Solarstrom direkt beziehen.
Solarenergie für Mieter: Bürgerhaus Chemnitz als Modell für die Zukunft
Das Chemnitzer Projekt dient als Vorbild dafür, wie die Energiewende auch in städtischen Mietshäusern gelingen kann. Es zeigt, wie Mieter aktiv an der Nutzung erneuerbarer Energien teilhaben und gleichzeitig ihre Stromkosten senken können. Durch die dezentrale Erzeugung und den direkten Verbrauch wird zudem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und das öffentliche Stromnetz entlastet.
Während Mieterstromprojekte von der Initiative des Vermieters abhängen, haben Mieter auch selbst die Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen. Sogenannte Balkonkraftwerke ermöglichen es, auf kleinem Raum – etwa am Balkongeländer oder auf der Terrasse – eigenen Strom zu erzeugen und direkt in das Haushaltsnetz einzuspeisen. Je nach Bedarf und Budget gibt es einfache Modelle wie das Balkonkraftwerk ohne Speicher oder erweiterte Systeme. Um den Eigenverbrauch zu optimieren, bieten sich auch Balkonkraftwerke mit Speicher an, die den tagsüber erzeugten Strom für die Abendstunden sichern. Die Kombination aus vereinfachten gesetzlichen Rahmenbedingungen und zugänglicher Technologie ermöglicht es somit immer mehr Menschen in Deutschland, ihre eigene Energie zu erzeugen und zu nutzen.













