Sonderabgabe für Photovoltaik und Windkraft in Brandenburg ab 2025
Das Land Brandenburg hat im November 2025 ein neues Sonderabgabengesetz beschlossen, das ab dem kommenden Jahr eine Abgabe für Betreiber von gewerblichen Photovoltaik- und Windkraftanlagen vorsieht. Während die Regelung auf Kritik aus der Ökostrombranche stößt, bleiben private Solaranlagen auf Wohnhäusern von der Abgabe ausgenommen und profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen.
Die neue Sonderabgabe für erneuerbare Energien in Brandenburg
Ab 2025 wird in Brandenburg eine Sonderabgabe in Höhe von 1.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung für neue gewerbliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen fällig. Mit dem neuen Gesetz werden die bisherigen Regelungen für Wind- und Solarenergie in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst. Die Abgabe für Solarparks bleibt auf dem bisherigen Niveau, während die Kosten für Windkraftanlagenbetreiber steigen.
Wichtig für Hausbesitzer und Mieter: Private Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden sind von dieser Regelung explizit ausgenommen, da sie nicht als gewerbliche Anlagen im Sinne des Gesetzes gelten. Die Einnahmen aus der Sonderabgabe sollen in den allgemeinen Landeshaushalt fließen und laut Ministerpräsident Dietmar Woidke der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ zugutekommen.
Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass ab 2026 die Zahlungen, die Betreiber von Wind- und Solarparks an die umliegenden Kommunen leisten müssen, ansteigen werden. Diese Maßnahme soll die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort stärken.
Kritik an der Sonderabgabe 2025 für Wind- und Solarparks in Brandenburg
Branchenverbände der erneuerbaren Energien äußern deutliche Kritik an dem neuen Gesetz. Sie befürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen die wirtschaftliche Attraktivität von Investitionen in Brandenburg mindern und somit den für die Energiewende notwendigen Ausbau verlangsamen könnten. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Potenzial des Gesetzes als „Akzeptanz-Booster“ nicht vollständig genutzt werde. Statt die Betreiber weiter zu belasten, fordern Vertreter eine Senkung der Strompreise für Verbraucher.
Das Land Brandenburg erhebt bereits seit mehreren Jahren eine Abgabe für Windkraft, die allein im Jahr 2023 rund 10,4 Millionen Euro einbrachte. Die neue Regelung führt diese Praxis nun fort und weitet sie auf Solarparks aus.
Brandenburg: Steuerliche Vorteile für private Photovoltaik trotz Sonderabgabe
Während Betreiber großer Anlagen mit neuen Abgaben konfrontiert sind, gibt es für private Haushalte weiterhin positive Entwicklungen. Bereits seit Anfang 2024 profitieren Betreiber von kleineren Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kWp) von erheblichen steuerlichen Erleichterungen. So entfällt sowohl die Einkommensteuer auf die Erträge als auch die Umsatzsteuer auf die Anschaffung und Installation der Anlagen.
Diese Regelungen machen die Investition in eine eigene Solaranlage für Hausbesitzer attraktiver denn je. Dies gilt sowohl für komplette PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets für das Eigenheim als auch für kleinere Lösungen. Auch Mieter und Wohnungseigentümer können durch sogenannte Balkonkraftwerke ohne Speicher unkompliziert eigenen Solarstrom erzeugen. Modelle wie Balkonkraftwerke mit Speicher ermöglichen zudem, den erzeugten Strom auch nach Sonnenuntergang zu nutzen.
Die Einführung der Sonderabgabe in Brandenburg stellt somit eine zweigeteilte Entwicklung dar: Einerseits werden gewerbliche Projekte stärker zur Finanzierung des Landeshaushalts herangezogen, was den weiteren Ausbau potenziell bremsen könnte. Andererseits wird der dezentrale Ausbau durch private Haushalte weiterhin stark gefördert und bleibt ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende in Deutschland.







