Berlin 2025: Verbände fordern Rechtssicherheit für Solar-Kundenanlagen

Rechtssicherheit für Solar-Kundenanlagen: Verbände fordern Handeln nach Gerichtsurteilen

In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) dringende Novellierungen im Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ziel ist die Beseitigung erheblicher rechtlicher Unsicherheiten für Betreiber von Solar-Kundenanlagen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Die Forderungen kommen zu einer Zeit, in der grundlegende Gerichtsentscheidungen die bisherige Praxis infrage stellen.

Offener Brief zur Rechtssicherheit von Solar-Kundenanlagen an die Bundesregierung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat sich mit einem dringenden Appell an die Bundesregierung gewandt, um auf die prekäre Rechtslage für sogenannte Solar-Kundenanlagen aufmerksam zu machen. Hintergrund ist eine gravierende Rechtsunsicherheit, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2025 besteht. Dieses Urteil legte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weitreichend aus und entzog damit vielen dezentralen Versorgungskonzepten, insbesondere der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom über Grundstücksgrenzen hinweg (Quartiersstrom), die rechtliche Grundlage.

Der BEE kritisiert, dass die aktuelle Rechtslage den Eigenverbrauch von Solarstrom stark erschwert und damit eine zentrale Säule der Energiewende ausbremst. Die bestehenden Definitionen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für innovative Modelle wie die gemeinschaftliche Versorgung in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbearealen nicht mehr praktikabel. Die anstehende EEG Novelle 2025 bietet aus Sicht des Verbandes die Gelegenheit, diese Hürden zu beseitigen.

Gesetzesänderungen für mehr Rechtssicherheit bei Solar-Kundenanlagen

Um die Investitionssicherheit wiederherzustellen, schlägt der BEE konkrete Änderungen vor. Eine zentrale Forderung ist die Anpassung von § 3 Nr. 19 EEG 2023, um die Definition des Eigenverbrauchs zu erweitern. Dies würde es Anlagenbetreibern ermöglichen, den selbst erzeugten Strom auch dann umlagefrei zu nutzen, wenn er an Dritte im unmittelbaren räumlichen Umfeld weitergegeben wird. Zudem fordert der Verband die ersatzlose Streichung von § 3 Nr. 15 EEG 2023, der die Nutzung von selbst erzeugtem Strom für Dritte auf demselben Grundstück einschränkt.

Auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht der BEE Handlungsbedarf. Eine Änderung des § 2 Nr. 15 EnWG soll den Eigenverbrauch durch Dritte im selben Quartier erleichtern. Die aktuelle, eng gefasste Definition von Kundenanlagen behindert die gemeinsame Nutzung von Solarstrom und damit die Effizienz dezentraler Energiekonzepte.

Direktbelieferung von Solarstrom vereinfachen

Ein weiterer wichtiger Punkt des offenen Briefes ist die Vereinfachung der Direktbelieferung, oft als „Mieterstrom“ bezeichnet. Der BEE plädiert dafür, die strengen regulatorischen Anforderungen für Betreiber von PV-Anlagen zu lockern, die Strom direkt an ihre Mieter oder Nachbarn liefern möchten. Eine Anpassung des § 2 Nr. 3 EnWG könnte es ermöglichen, solche Modelle unbürokratischer umzusetzen, ohne dass der Anlagenbetreiber als vollwertiger Energieversorger mit allen Pflichten eingestuft wird. Dies würde nicht nur für große PV-Anlagen mit Speicher neue Möglichkeiten eröffnen, sondern auch die Attraktivität kleinerer Lösungen für Mieter, wie Balkonkraftwerke mit Speicher, erhöhen.

Zusätzlich fordert der Verband, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Lärmschutzwänden abzuschaffen, um den Ausbau weiter zu beschleunigen.

Genehmigungsverfahren für Solaranlagen vereinfachen

Im Baurecht sieht der BEE ebenfalls dringenden Reformbedarf. Die Bauordnungen der Länder sollten angepasst werden, um die Genehmigungsverfahren für Dachanlagen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Idealziel wäre eine grundsätzliche Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um die ambitionierten Ziele von Initiativen wie der Solarpflicht in Berlin flächendeckend zu erreichen.

Auch bei den Brandschutzvorschriften fordert der Verband praxistauglichere Regelungen. Eine Befreiung von den starren Abstandsflächenregelungen könnte die Installation von Solaranlagen auf vielen Dächern erst ermöglichen und so das Solarpotenzial besser ausschöpfen.

Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima: Rechtssicherheit für Solaranlagen in Berlin bis 2025 sichern

Der BEE unterstreicht, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen essenziell sind, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Ohne klare und verlässliche Rahmenbedingungen für dezentrale Solarkonzepte sei die Investitionsbereitschaft von Bürgern und Unternehmen gefährdet. Initiativen auf Landesebene, wie die Solar-Offensive auf Berliner Landesdächern oder die attraktive Förderung für Solaranlagen bis 2025, könnten durch die rechtliche Unsicherheit auf Bundesebene ausgebremst werden.

Der offene Brief ist somit ein klarer Appell an die Politik, schnell zu handeln. Nur durch die Beseitigung der rechtlichen Hürden kann das volle Potenzial der Solarenergie für den Klimaschutz und eine bürgernahe Energiewende gehoben werden.

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