Die bayerische Staatsregierung plant, die Genehmigung von Batteriespeichern neu zu regeln. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wollen durch strengere Anforderungen an Planung und Genehmigung den „Wildwuchs“ bei Batteriespeichern eindämmen. Dies wurde in der jüngsten Kabinettssitzung beschlossen.
Batteriespeicher-Boom in Bayern: Söder und Aiwanger wollen Wildwuchs stoppen
Ziel der Staatsregierung ist es, den Ausbau von großen Batteriespeichern zu steuern, um die Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten. Die neuen Regelungen sollen es den Kommunen erleichtern, die Planung und Genehmigung von Batteriespeichern zu handhaben, während gleichzeitig strengere Auflagen gelten.
Aiwanger zufolge hat die Zahl der Anträge für Batteriespeicheranlagen in Bayern stark zugenommen. Derzeit sind 68 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 2,3 Gigawattstunden in Betrieb, während 219 weitere mit einer Kapazität von 53,5 Gigawattstunden geplant sind. Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Stromspeichern im Kontext der Energiewende. Für Hausbesitzer und Mieter, die überlegen, in eine eigene PV-Anlage mit Speicher zu investieren, ist es ratsam, sich frühzeitig über die regionalen Bestimmungen zu informieren. Auch ein Balkonkraftwerk mit Speicher kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Söder: Erneuerbare Energien in Bayern ausbauen – Batteriespeicher im Fokus
Söder bekräftigte, dass Bayern den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben will, um bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen und die Stromversorgung zu sichern. Batteriespeicher sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie, allerdings müsse der „Wildwuchs“ kontrolliert werden.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass große Batteriespeicher künftig nur genehmigt werden, wenn sie einen „wesentlichen Beitrag“ zur Netzstabilität leisten. Eine Ausnahme gilt für Batteriespeicher, die direkt an Wind- oder Fotovoltaikanlagen angeschlossen sind. Diese sollen weiterhin genehmigt werden können, auch wenn sie keinen unmittelbaren Beitrag zur Netzstabilität leisten. Für Betreiber von PV-Anlagen stellt sich hier die Frage, wie sich diese Regelung auf die Rentabilität ihrer Investition auswirkt. Auch die Möglichkeit der alternativen Stromspeicherung sollte in Betracht gezogen werden.
Aiwanger betonte, dass die Landesregierung mit diesen Maßnahmen auf die Bedenken der Kommunen reagiere. Viele Gemeinden befürchten eine zu starke Belastung durch den Ausbau der Batteriespeicher. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Speicherung des Stroms dezentral in den Gemeinden erfolgt und nicht nur an wenigen zentralen Standorten.
Neues Gesetz in Bayern soll Batteriespeicher-Wildwuchs bis 2024 stoppen
Die geplanten Änderungen zur Genehmigung von Batteriespeichern sollen bis Ende 2024 in Kraft treten. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern zu beschleunigen und gleichzeitig den „Wildwuchs“ bei den Batteriespeichern einzudämmen. Die Landesregierung setzt auf eine ausgewogene Balance zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien und der Wahrung der Interessen der Kommunen.
Die Neuregelung soll es Kommunen erleichtern, die Genehmigung von Batteriespeichern zu erteilen, wenn diese direkt an Wind- oder Fotovoltaikanlagen angeschlossen sind. Diese Speicher sind wichtig, um den lokal erzeugten Strom effizient zu nutzen. Gleichzeitig wird die Genehmigung von großen Batteriespeichern, die keinen direkten Bezug zu erneuerbaren Energieanlagen haben, erschwert. Diese Speicher müssen künftig einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität leisten, um genehmigt zu werden. Für Interessenten an einer PV-Anlage mit Speicher und Montagesets ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinanderzusetzen.






