Ab Juli 2025 tritt in Bremen eine erweiterte Solardachpflicht in Kraft, die alle Neubauten betrifft. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien im Bundesland signifikant zu steigern und die Klimaziele zu erreichen.
Solardachpflicht Bremen für Neubauten ab 2025 und Dachsanierungen
Mit einer Änderung des Bremer Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes (BremKliG) hat die Bremische Bürgerschaft beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle Neubauten eine PV-Anlagenpflicht gilt. Die Regelung betrifft alle Bauanträge, die ab diesem Datum eingereicht werden.
Die Pflicht erstreckt sich zudem auf Bestandsgebäude, bei denen eine grundlegende Dachsanierung ansteht. Konkret greift die Verordnung, wenn die Dachhaut von Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern erneuert wird. Damit wird eine bereits bestehende Regelung für Dachsanierungen ausgeweitet und verschärft, um das ungenutzte Potenzial auf den Dächern der Stadt konsequenter zu nutzen.
Bremen setzt auf erneuerbare Energien durch Solardachpflicht
Der Ausbau der Photovoltaik ist ein zentraler Baustein der Bremer Klimaschutzstrategie. Durch die erweiterte Solardachpflicht soll die installierte Leistung von Solaranlagen im Bundesland bis zum Jahr 2030 auf 500 Megawatt anwachsen. Langfristig verfolgt Bremen das ehrgeizige Ziel, bis spätestens 2035 klimaneutral zu wirtschaften. Weitere aktuelle Entwicklungen zur Solarenergie in der Region finden sich unter den Bremen Solar News.
Maike Schaefer, Umweltsenatorin und Vorsitzende der Grünen-Fraktion in Bremen, unterstrich die Wichtigkeit der Maßnahme als entscheidenden Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Sie betonte, dass die Solarenergie damit für alle Bürgerinnen und Bürger im Land zugänglicher gemacht werde. Für Bauherren, die von der neuen Regelung betroffen sind, stellen PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets eine Komplettlösung dar, um die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen.
Ausnahmen von der Solardachpflicht in Bremen
Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. So sind denkmalgeschützte Gebäude von der Pflicht ausgenommen. Ebenfalls befreit sind Wohngebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 25 Quadratmetern sowie Bauten, die ausschließlich der Tierhaltung dienen.
Auch Bürger, deren Gebäude nicht unter die Pflicht fallen, können einen Beitrag zur Energiewende leisten. Besonders für Mieter und Eigentümer von Wohnungen bieten sich Balkonkraftwerke ohne Speicher als unkomplizierte Möglichkeit zur Stromerzeugung an. Für eine höhere Eigenverbrauchsquote sind auch Modelle mit Speicher verfügbar.
Solarpflicht: Bremen im bundesweiten Trend
Bremen folgt mit seiner Entscheidung einem bundesweiten Trend. Mehrere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Dazu gehören unter anderem Baden-Württemberg, Berlin, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Auch das benachbarte Niedersachsen plant, den Ausbau von Solarmodulen bis 2025 zu forcieren. Dort wird ebenfalls eine Solarpflicht für Neubauten ab 2025 eingeführt. Diese landesweiten Maßnahmen unterstreichen die politische Entschlossenheit, die Energiewende voranzutreiben und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren.







