Nachbarschaftsstrom: Solarstrom an Nachbarn liefern – so geht es richtig

Sie haben eine große, sonnige Dachfläche, Ihr Nachbar hingegen eine verschattete. Der Gedanke liegt nahe: Warum nicht die eigene Photovoltaikanlage größer auslegen und den überschüssigen Solarstrom direkt an den Nachbarn verkaufen? Eine einfache Leitung über den Gartenzaun, und beide profitieren. Was in der Theorie logisch klingt, erweist sich in der Praxis als eine der häufigsten rechtlichen Hürden für private PV-Betreiber. Denn sobald Strom eine Grundstücksgrenze überquert und dabei das öffentliche Netz genutzt wird, gelten strenge regulatorische Anforderungen.
Dieser Artikel erklärt, warum ein einfaches Stromkabel meist der falsche Weg ist und wie Sie mit dem Konzept der „Kundenanlage“ eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Stromlieferung an Ihre Nachbarn schaffen.
Die Herausforderung: Warum ein einfaches Stromkabel nicht genügt
Das deutsche Energierecht unterscheidet strikt zwischen der Stromnutzung innerhalb eines Grundstücks und der Lieferung an Dritte über das öffentliche Stromnetz. Sobald Sie Strom an Ihren Nachbarn liefern und dieser weiterhin einen eigenen Anschluss an das „Netz der allgemeinen Versorgung“ hat, speisen Sie Ihren Strom rechtlich gesehen in dieses öffentliche Netz ein, aus dem Ihr Nachbar ihn wieder entnimmt.
Durch diesen Vorgang werden Sie automatisch zu einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU). Diese Einstufung ist für Privatpersonen nicht praktikabel, da sie mit erheblichen Pflichten verbunden ist:
- Abführung der vollen EEG-Umlage
- Zahlung von Stromsteuer
- Zahlung von Netzentgelten
- Umfangreiche Melde- und Veröffentlichungspflichten
Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer installiert eine 15-kWp-Anlage. Er legt ein Kabel zum Nachbarhaus, damit auch dieser den überschüssigen Strom nutzen kann. Beide Häuser behalten ihre separaten Netzanschlüsse. Obwohl die physikalische Verbindung direkt ist, gilt der Strom als durch das öffentliche Netz geleitet. Der Anlagenbetreiber wird damit unwissentlich zum Energieversorger mit allen Konsequenzen.
Die Lösung: Das Konzept der „Kundenanlage“ verstehen
Um die oben genannten Hürden zu umgehen, bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine elegante Lösung: die sogenannte Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a EnWG). Dieses Modell erlaubt es, mehrere Letztverbraucher (z. B. Sie und Ihren Nachbarn) über eine einzige, gemeinsame Anlage mit Strom zu versorgen, ohne das öffentliche Netz für die Weiterleitung zu nutzen.
Stellen Sie sich vor, Ihre beiden Grundstücke werden aus energiewirtschaftlicher Sicht zu einer Einheit zusammengefasst. Der Strom fließt über private Leitungen und wird erst hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbraucht.
Damit eine solche Konstellation als Kundenanlage anerkannt wird, müssen vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Räumlicher Zusammenhang: Die Anlagen und Verbraucher müssen sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Angrenzende Grundstücke erfüllen diese Bedingung in der Regel. Die Grundstücke dürfen dabei nicht durch eine öffentliche Straße getrennt sein.
- Private Leitungen: Der Strom muss über ein privates Netz transportiert werden, das ausschließlich die Teilnehmer der Kundenanlage versorgt.
- Ein gemeinsamer Netzanschlusspunkt: Dies ist der entscheidende Punkt. Die gesamte Kundenanlage (also beide Häuser) ist über einen einzigen Punkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden.
- Keine Nutzung des öffentlichen Netzes: Für die Lieferung des Stroms vom Erzeuger zum Nachbarn wird das Netz der allgemeinen Versorgung nicht in Anspruch genommen.
Dieses Modell ist konzeptionell eng mit dem Mieterstrom verwandt, bei dem Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit Solarstrom vom Dach des eigenen Hauses versorgt werden.
Praktische Umsetzung: So wird Nachbarschaftsstrom Realität
Die Einrichtung einer Kundenanlage erfordert einige technische und administrative Schritte. Bei guter Planung ist der Aufwand jedoch überschaubar.
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Der wichtigste Schritt ist die Zusammenlegung der Netzanschlüsse. Einer der beiden Teilnehmer – typischerweise der Betreiber der PV-Anlage – wird zum Betreiber der Kundenanlage. Sein Anschluss wird zum Hauptanschluss für beide Grundstücke. Der separate Netzanschluss des Nachbarn muss beim örtlichen Netzbetreiber gekündigt und stillgelegt werden. Danach ist der Anlagenbetreiber der alleinige Vertragspartner des Netzbetreibers für den gesamten Strombezug und die Netzeinspeisung.
Messkonzept: Hauptzähler und Unterzähler
Um den Stromfluss korrekt zu erfassen und abzurechnen, ist ein angepasstes Messkonzept erforderlich:
- Hauptzähler: Am gemeinsamen Netzanschlusspunkt wird ein Zweirichtungszähler installiert. Er misst, wie viel Strom insgesamt aus dem Netz bezogen und wie viel Überschuss eingespeist wird.
- Unterzähler: Jeder teilnehmende Haushalt (also Sie und Ihr Nachbar) erhält einen eigenen, geeichten Unterzähler (MID-konform). Dieser Zähler erfasst präzise den individuellen Stromverbrauch jedes Haushalts. Solche Zähler kosten in der Anschaffung etwa 100 bis 200 Euro pro Stück.
Abrechnung und vertragliche Regelungen
Der Betreiber der Kundenanlage ist für die Abrechnung mit dem Nachbarn verantwortlich. Er kauft den Reststrom vom Energieversorger und verkauft sowohl diesen als auch den eigenen Solarstrom an den Nachbarn weiter.
Ein schriftlicher Vertrag ist unerlässlich und sollte folgende Punkte regeln:
- Strompreis: Der Preis für den gelieferten Solarstrom kann frei verhandelt werden. Üblich ist ein Preis, der für beide Seiten attraktiv ist, z. B. 10–15 % unter dem aktuellen Bezugspreis des lokalen Versorgers.
- Abrechnungsmodalitäten: Wie oft wird abgelesen und abgerechnet (z. B. monatlich oder jährlich)?
- Haftung und Laufzeit: Was passiert bei Störungen? Wie lange läuft der Vertrag und welche Kündigungsfristen gibt es?
- Eigentümerwechsel: Klare Regelungen für den Fall, dass eine der Parteien ihr Haus verkauft.
Vorteile und mögliche Hürden des Modells
Die Entscheidung für ein Nachbarschaftsstrom-Modell sollte gut abgewogen werden. Die Vorteile sind erheblich, doch auch die Herausforderungen müssen bedacht werden.
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- Wirtschaftlichkeit: Auf den direkt gelieferten und verbrauchten Solarstrom fallen keine Netzentgelte, keine Stromsteuer und keine netzseitigen Umlagen an. Dies macht den Strom für den Nachbarn günstiger und die PV-Anlage für den Betreiber rentabler.
- Effizienz: Der Eigenverbrauch der PV-Anlage steigt deutlich an. So können auch größere Anlagen wirtschaftlich betrieben werden, da weniger Strom zu geringen Vergütungssätzen eingespeist werden muss. In der Praxis lassen sich in solchen Modellen oft Eigenverbrauchsquoten von über 70 % realisieren.
- Klimaschutz: Die lokale Erzeugung und der direkte Verbrauch von erneuerbarer Energie stärken die dezentrale Energiewende und reduzieren CO₂-Emissionen.
Worauf Sie achten müssen
- Administrativer Aufwand: Der Anlagenbetreiber übernimmt Aufgaben eines Mini-Versorgers, insbesondere die Abrechnung.
- Abhängigkeitsverhältnis: Der Nachbar ist für seine komplette Stromversorgung vom Betreiber abhängig. Ein gutes Vertrauensverhältnis und ein fairer Vertrag sind daher die Basis.
- Einmalkosten: Für die Verlegung des privaten Stromkabels, die Installation der Unterzähler und die Anpassung des Netzanschlusses fallen einmalige Kosten an.
- Abstimmung mit dem Netzbetreiber: Die Umstellung auf einen einzigen Netzanschlusspunkt muss mit dem lokalen Netzbetreiber abgestimmt werden. In den meisten Fällen ist dies ein etabliertes Verfahren, das jedoch eine sorgfältige Koordination erfordert.
FAQ – Häufige Fragen zu Nachbarschaftsstrom
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Wenn die PV-Anlage nicht genügend Strom produziert (z. B. nachts), wird der benötigte Reststrom über den gemeinsamen Netzanschlusspunkt aus dem öffentlichen Netz bezogen. Der Betreiber der Kundenanlage kauft diesen Strom von seinem Energieversorger und leitet ihn an den Nachbarn weiter.
Muss der Nachbar seinen Stromanbieter kündigen?
Ja. Da sein eigener Netzanschluss stillgelegt wird, endet sein bisheriger Liefervertrag. Sein neuer und alleiniger Ansprechpartner für die gesamte Stromversorgung ist der Betreiber der Kundenanlage.
Welche Anlagengröße ist sinnvoll?
Die Anlage sollte so dimensioniert sein, dass sie einen wesentlichen Teil des Gesamtverbrauchs beider Haushalte decken kann. Oft werden für solche Modelle Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp Photovoltaik installiert, um Synergien optimal zu nutzen.
Kann ich Strom auch an mehrere Nachbarn verkaufen?
Ja, das Modell der Kundenanlage ist skalierbar. Es eignet sich hervorragend für Reihenhaussiedlungen oder mehrere benachbarte Einfamilienhäuser, die sich zu einer Verbrauchsgemeinschaft zusammenschließen.
Was ist der Unterschied zu einer „Energiegemeinschaft“?
Der Begriff „Energiegemeinschaft“ (Energy Sharing) beschreibt oft Modelle, bei denen Strom auch über das öffentliche Netz virtuell geteilt wird. Diese Konzepte sind rechtlich komplexer und in Deutschland erst in der Entwicklung. Die hier beschriebene Kundenanlage ist hingegen ein bereits heute etabliertes und rechtssicheres Modell für die direkte, physische Stromlieferung an Nachbarn.
Fazit: Eine lohnende Option mit guter Planung
Solarstrom an den Nachbarn zu verkaufen, ist nicht nur eine gute Idee, sondern auch rechtlich sicher und wirtschaftlich attraktiv umsetzbar. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Konzept der „Kundenanlage“, das eine klare Trennung vom öffentlichen Netz schafft und so die komplexen Pflichten eines Energieversorgers vermeidet.
Eine sorgfältige Planung, transparente vertragliche Vereinbarungen und eine offene Kommunikation mit dem Nachbarn und dem Netzbetreiber sind die Grundpfeiler für ein erfolgreiches Nachbarschaftsstrom-Projekt. Fundierte Grundlageninformationen, wie sie zum Beispiel Plattformen wie Photovoltaik.info bieten, helfen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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