DIY-Solaranlage schrittweise erweitern: Meldepflichten im Überblick

DIY-Solaranlage schrittweise erweitern: Meldepflichten im Überblick

Viele Eigenheimbesitzer beginnen ihre Reise in die Solarenergie mit einer kleinen Anlage – sei es ein Balkonkraftwerk oder einige Module auf dem Garagendach. Oft geht es darum, erste Erfahrungen zu sammeln und die Investition überschaubar zu halten. Doch was passiert, wenn der Appetit auf eigenen Solarstrom wächst und Sie Ihre Anlage schrittweise ausbauen möchten?

Dann rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Muss jede Erweiterung erneut angemeldet werden und welchen bürokratischen Aufwand bedeutet das? Die Antwort ist zum Glück einfacher als oft angenommen, sofern Sie eine entscheidende Regel kennen.

Eine Solaranlage, mehrere Bauabschnitte: Das Konzept der „einheitlichen Anlage“

Stellen Sie sich vor, Sie bauen Ihre Solaranlage wie ein Puzzle. Sie beginnen mit einem kleinen Teil und fügen mit der Zeit weitere hinzu, bis das Gesamtbild vollständig ist. Genau für diesen Fall hält das deutsche Recht, speziell das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), eine praktische Regelung bereit: Mehrere Solarmodule oder Anlagenteile, die auf demselben Grundstück installiert werden, können unter bestimmten Umständen als eine einzige, „einheitliche Anlage“ behandelt werden.

Das ist der entscheidende Punkt, der den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Anstatt für jede Erweiterung einen komplett neuen Anmeldeprozess zu durchlaufen, fassen Sie mehrere Bauabschnitte zu einem einzigen Projekt zusammen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klar definierter zeitlicher Rahmen.

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Der entscheidende Faktor: Die 12-Monats-Regel des EEG

Um den schrittweisen Ausbau zu erleichtern, hat der Gesetzgeber eine klare Frist definiert. Gemäß § 24 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gelten Solarmodule, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten auf demselben Grundstück oder Gebäude in Betrieb genommen werden, als eine einzige Anlage.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Wenn Sie Ihre bestehende Solaranlage innerhalb eines Jahres erweitern, müssen Sie keine neue Anlage anmelden. Stattdessen handelt es sich rechtlich um die Fertigstellung Ihrer bereits bestehenden Anlage.

Ein Beispiel: Sie installieren im März 2024 zwei Module mit 800 Watt Leistung auf Ihrem Balkon. Im September desselben Jahres entscheiden Sie sich, vier weitere Module mit 1.600 Watt auf Ihrem Carport zu montieren. Da beide Inbetriebnahmen innerhalb von 12 Monaten liegen, gelten sie als eine einzige Anlage mit einer Gesamtleistung von 2.400 Watt (2,4 kWp).

Diese Regelung schafft Planungssicherheit und bewahrt Sie davor, für jede kleine Erweiterung den gesamten administrativen Prozess von vorn zu beginnen.

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Anmeldung und Meldepflichten: So gehen Sie richtig vor

Die Meldepflichten korrekt zu handhaben, ist entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und von möglichen Vergütungen zu profitieren. Der Prozess lässt sich in drei einfache Schritte unterteilen.

Schritt 1: Die Erstanmeldung der Anlage

Sobald Sie den ersten Teil Ihrer Solaranlage installieren – und sei es nur ein Balkonkraftwerk –, muss dieser in Betrieb genommen und offiziell gemeldet werden. Dies umfasst zwei wesentliche Schritte:

Erstens die Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Anlage beim zuständigen lokalen Netzbetreiber anmelden. Dieser prüft die technischen Voraussetzungen und gibt die Erlaubnis zum Anschluss an das Stromnetz.

Zweitens die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies ist eine gesetzliche Pflicht für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.

Mit diesen beiden Schritten ist der Grundstein für alle weiteren Erweiterungen gelegt.

Schritt 2: Die Erweiterung innerhalb von 12 Monaten melden

Wenn Sie Ihre Anlage innerhalb der 12-Monats-Frist erweitern, ist der Prozess denkbar einfach. Sie müssen keinen neuen Antrag beim Netzbetreiber stellen. Ihre einzige Pflicht besteht darin, die Gesamtleistung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu aktualisieren.

Die Aktualisierung selbst ist unkompliziert. Sie loggen sich in Ihr bestehendes Konto im MaStR ein und passen die Leistungsdaten Ihrer Anlage an die neue Gesamtleistung an. Wichtig ist auch hier die Frist: Die Aktualisierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Erweiterung erfolgen.

Schritt 3: Erweiterungen nach Ablauf der 12 Monate

Planen Sie einen Ausbau, der mehr als 12 Monate nach der letzten Inbetriebnahme stattfindet? In diesem Fall betrachtet der Gesetzgeber die neuen Module als eine eigenständige, neue Photovoltaikanlage.

Das bedeutet für Sie: Sie müssen für diesen neuen Anlagenteil den kompletten Anmeldeprozess erneut durchlaufen. Dazu gehören eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber und eine neue Registrierung im MaStR. Finanziell wird diese Anlage ebenfalls getrennt betrachtet, zum Beispiel im Hinblick auf die Einspeisevergütung.

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Ein Praxisbeispiel: Familie Schmidts wachsende Solaranlage

Ein typisches Szenario für eine vierköpfige Familie veranschaulicht die Regeln in der Praxis:

April 2024: Familie Schmidt startet mit einem Balkonkraftwerk (850 Watt), um den Grundverbrauch im Haushalt zu senken. Sie melden die Anlage ordnungsgemäß beim Netzbetreiber an und registrieren sie im MaStR.

Oktober 2024: Begeistert von den Ersparnissen, installieren sie vier weitere Module (1.700 Watt) auf dem Garagendach. Da dies innerhalb von 12 Monaten geschieht, aktualisieren sie lediglich ihren Eintrag im MaStR auf die neue Gesamtleistung von 2.550 Watt (2,55 kWp). Eine neue Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht nötig. Aus rechtlicher Sicht und für die Einspeisevergütung gilt der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme (April 2024).

Juli 2026: Nachdem sie für ein Elektroauto gespart haben, entscheiden sie sich für eine große Dachanlage mit 8 kWp. Da seit der letzten Erweiterung mehr als 12 Monate vergangen sind, gilt diese Anlage als komplett neues System. Familie Schmidt muss sie separat beim Netzbetreiber anmelden und als neue Anlage im MaStR registrieren.

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Dieses Beispiel zeigt, wie eine durchdachte Planung den administrativen Aufwand minimieren kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum schrittweisen Ausbau

Frage: Muss ich für jede Erweiterung den Netzbetreiber erneut kontaktieren?
Antwort: Nur, wenn die Erweiterung mehr als 12 Monate nach der letzten Inbetriebnahme erfolgt. Bei Erweiterungen innerhalb der 12-Monats-Frist genügt die Aktualisierung der Leistungsdaten im Marktstammdatenregister.

Frage: Ändert sich durch die Erweiterung meine Einspeisevergütung?
Antwort: Für alle Anlagenteile, die innerhalb der 12-Monats-Frist als „einheitliche Anlage“ zusammengefasst werden, gilt der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der allerersten Inbetriebnahme gültig war. Eine Erweiterung nach 12 Monaten erhält den dann aktuellen, in der Regel niedrigeren Vergütungssatz.

Frage: Was passiert, wenn ich vergesse, eine Erweiterung im MaStR zu melden?
Antwort: Eine versäumte oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder nach sich ziehen. Viel wichtiger ist jedoch, dass Sie bei fehlender Registrierung Ihren Anspruch auf die Einspeisevergütung für den nicht gemeldeten Anlagenteil verlieren können. Eine pünktliche Meldung ist daher essenziell.

Frage: Was genau zählt als „Inbetriebnahme“? Der Tag der Montage oder der Anschluss?
Antwort: Als Inbetriebnahme gilt der Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt und parallel zum öffentlichen Netz betrieben wird. Der reine Montagetag ist hier nicht entscheidend.

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Ein schrittweiser Ausbau Ihrer Photovoltaikanlage ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Investition zu strecken und an wachsende Bedürfnisse anzupassen. Wenn Sie die 12-Monats-Regel kennen, bleibt der Prozess überschaubar und der Verwaltungsaufwand gering.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
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