Mängel bei der PV-Abnahme: Ihr Leitfaden für Mängelrüge und Nachbesserung

Der große Tag ist da: Ihre neue Photovoltaikanlage ist fertig installiert und soll offiziell in Betrieb genommen werden. Doch bei der finalen Begehung mit dem Installateur entdecken Sie Kratzer auf einem Modul und ein lose hängendes Kabel. Solche Momente können für Verunsicherung sorgen, sind aber kein Grund zur Panik.

Mängel bei der PV-Abnahme: Ihr Leitfaden für Mängelrüge und Nachbesserung

Vielmehr ist es der entscheidende Zeitpunkt, um Ihre Rechte als Bauherr richtig wahrzunehmen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Abnahme festgestellte Mängel souverän und rechtssicher handhaben und so die volle Leistung und Langlebigkeit Ihrer Investition sichern.

Die PV-Abnahme: Mehr als nur eine Formalität

Die Abnahme einer Photovoltaikanlage ist ein zentraler rechtlicher Akt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Anlage vertragsgemäß und frei von Mängeln errichtet wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist und die Gefahr für eventuelle Schäden, zum Beispiel durch Sturm, geht auf Sie über. Ein sorgfältig geführtes Abnahmeprotokoll Photovoltaik ist daher Ihr wichtigstes Werkzeug, um den Zustand der Anlage exakt zu dokumentieren.

Eine gründliche Prüfung beim Abnahmetermin ist daher entscheidend. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie gemeinsam mit dem Fachbetrieb alle Komponenten. Jede noch so kleine Abweichung, jeder Kratzer und jede offene Frage gehört schriftlich ins Protokoll. Dieses Dokument dient als unanfechtbare Grundlage für alle weiteren Schritte.

Typische Mängel, die Sie kennen sollten

Selbst bei renommierten Fachbetrieben können im Eifer des Gefechts Fehler passieren. Gut informierte Anlagenbetreiber können potenzielle Schwachstellen gezielter prüfen. Achten Sie bei der Abnahme besonders auf die folgenden, häufig auftretenden Mängel:

Mängel an den Solarmodulen und der Montage

Die offensichtlichsten Mängel finden sich oft direkt auf dem Dach. Hierzu gehören:

  • Mechanische Beschädigungen: Kratzer auf dem Glas oder verbogene Rahmen an den Solarmodulen.
  • Fehlerhafte Befestigung: Modulklemmen, die nicht mit dem korrekten Drehmoment angezogen wurden, können sich lockern und die Stabilität der gesamten Anlage gefährden.
  • Beschädigte Dacheindeckung: Gebrochene oder verschobene Dachziegel, die während der Montage entstanden sind und zu Undichtigkeiten führen können.
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Fehler bei der Verkabelung und Elektrik

Mängel an der elektrischen Installation sind oft unsichtbar, aber potenziell gefährlich.

  • Falsche Kabelführung: Kabel, die ohne Schutz über scharfe Kanten geführt werden, ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt sind oder auf dem Dach aufliegen, sind anfällig für Beschädigungen. Die Folgen reichen von Leistungsverlust bis hin zu akuter Brandgefahr. Ein typisches Beispiel dafür ist ein Solarkabel, das durchhängt und an einer Dachkante scheuert.
  • Mangelhafte Steckverbindungen: Nicht korrekt gecrimpte oder nicht vollständig eingerastete MC4-Stecker sind eine häufige Ursache für Lichtbögen und damit ein erhebliches Brandrisiko.
  • Fehlende Erdung: Eine unsachgemäße Erdung des Montagesystems kann bei Blitzeinschlag oder technischen Defekten zu schweren Schäden führen.

Probleme mit dem Wechselrichter und der Software

Das Herzstück Ihrer Anlage muss einwandfrei funktionieren.

  • Ungünstiger Montageort: Ist der Wechselrichter an einem Ort mit schlechter Belüftung installiert, zum Beispiel in einem engen, unbelüfteten Schrank, kann er überhitzen und seine Leistung drosseln.
  • Fehlerhafte Konfiguration: Das Monitoring-System wurde nicht eingerichtet oder die Software zeigt falsche Werte an. Ohne funktionierendes Monitoring können Sie die Leistung Ihrer Anlage nicht überprüfen.

Fehler bei der Verkabelung und Elektrik

Fehlende oder unvollständige Dokumentation

Zur vollständigen Leistung des Installateurs gehört auch die Übergabe aller relevanten Unterlagen: Datenblätter der Komponenten, Garantieurkunden, Bedienungsanleitungen und ein Strangschema der Verkabelung.

Der richtige Umgang mit Mängeln: Schritt für Schritt erklärt

Wenn Sie einen oder mehrere Mängel feststellen, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Die folgenden Schritte sichern Ihre Ansprüche rechtlich ab.

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Schritt 1: Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten

Dokumentieren Sie jeden einzelnen Mangel präzise und unmissverständlich im Abnahmeprotokoll. Machen Sie zusätzlich Fotos oder Videos als Beweismittel. Je nach Schwere der Mängel gibt es zwei Optionen:

  • Annahme unter Vorbehalt: Bei kleineren Mängeln, die die Funktion und Sicherheit der Anlage nicht beeinträchtigen (z. B. ein Kratzer am Modulrahmen, fehlende Dokumente), nehmen Sie die Anlage ‚unter Vorbehalt der Beseitigung der genannten Mängel‘ ab. Dies wird explizit im Protokoll vermerkt.
  • Verweigerung der Abnahme: Bei wesentlichen Mängeln, die die Sicherheit gefährden oder die Kernfunktion der Anlage unmöglich machen (z. B. der Wechselrichter startet nicht, Kabel sind offen zugänglich), sollten Sie die Abnahme verweigern.

Schritt 2: Die formelle Mängelrüge

Der Eintrag im Protokoll allein genügt jedoch nicht. Senden Sie dem Installationsbetrieb danach eine schriftliche Mängelrüge. Um den Zugang nachweisen zu können, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben listen Sie alle im Protokoll festgehaltenen Mängel erneut auf.

Schritt 3: Eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen

Setzen Sie dem Unternehmen in der Mängelrüge eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung). Der Installateur hat ein Recht auf Nacherfüllung. Eine Frist von zwei bis drei Wochen gilt dafür in der Regel als angemessen.

Schritt 4: Einbehalt eines Teils der Schlussrechnung

Bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel haben Sie das Recht, einen Teil der Schlussrechnung zurückzuhalten. Als Faustregel gilt: Sie dürfen mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Dieser sogenannte Druckzuschlag ist ein wirksames Mittel, um die zügige Behebung der Mängel zu beschleunigen.

Was tun, wenn der Installateur nicht reagiert?

Lässt der Installateur die gesetzte Frist verstreichen, ohne die Mängel zu beheben, sollten Sie ihm eine letzte, kurze Nachfrist setzen. Reagiert er auch dann nicht, können Sie weitere Schritte einleiten. Dazu gehört die sogenannte Selbstvornahme, bei der Sie einen anderen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Installateur in Rechnung stellen. Spätestens an diesem Punkt ist es ratsam, juristischen Beistand hinzuzuziehen.

Unabhängig von diesem Vorgehen sollten Sie auch langfristig vorsorgen: Eine Photovoltaik Versicherung schützt Sie vor zukünftigen Schäden, während regelmäßige Inspektionen im Rahmen der Wartung der PV-Anlage helfen, schleichende Probleme frühzeitig zu erkennen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtet den Installateur, für Mängel, die bereits bei der Abnahme bestanden, zwei Jahre (bei Bauwerken fünf Jahre) geradezustehen. Die Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers, zum Beispiel 10 Jahre Produktgarantie auf Module, oder des Installateurs.

Muss ich die Abnahme persönlich durchführen?

Es wird dringend empfohlen, dass Sie als Anlagenbetreiber persönlich anwesend sind. Sie können jedoch auch einen unabhängigen Sachverständigen oder eine fachkundige Person Ihres Vertrauens beauftragen, die Abnahme in Ihrem Namen durchzuführen.

Wie hoch darf der Einbehalt bei Mängeln sein?

Laut Gesetz dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten. Als angemessen gilt in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten. Beispiel: Kostet die Reparatur eines defekten Kabels schätzungsweise 200 Euro, dürfen Sie 400 Euro von der Schlussrechnung einbehalten.

Was zählt als wesentlicher Mangel, der eine Verweigerung der Abnahme rechtfertigt?

Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Anlage erheblich beeinträchtigt ist oder Sicherheitsrisiken bestehen. Beispiele sind ein nicht funktionierender Wechselrichter, eine offensichtliche Brandgefahr durch falsche Verkabelung oder wenn große Teile der Anlage nicht der vereinbarten Leistung entsprechen.

Der richtige Umgang mit Mängeln: Schritt für Schritt erklärt

Fazit: Souverän handeln und Ihre Investition schützen

Festgestellte Mängel bei der Abnahme sind ärgerlich, aber handhabbar. Mit einer sorgfältigen Inspektion, einer lückenlosen Dokumentation im Abnahmeprotokoll und einer formell korrekten Mängelrüge schaffen Sie eine solide Basis, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein ruhiges, aber bestimmtes Vorgehen schützt Ihre Investition und stellt sicher, dass Ihre Photovoltaikanlage über Jahrzehnte hinweg sicher und effizient saubere Energie für Sie produziert.

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Fazit: Souverän handeln und Ihre Investition schützen

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