Konzession des Elektrikers: Warum Ihr Installateur beim Netzbetreiber eingetragen sein muss
Stellen Sie sich vor: Ihre neue Photovoltaikanlage ist fertig auf dem Dach montiert, die Module glänzen in der Sonne, und Sie freuen sich auf den ersten selbst erzeugten Strom. Doch dann kommt die Nachricht vom Netzbetreiber: Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz wird verweigert.
Der Grund: Dem von Ihnen beauftragten Elektriker fehlt die entscheidende Zulassung. Dieses Szenario ist für Anlagenbetreiber nicht nur frustrierend, sondern kann auch teuer werden. Damit Ihnen dieser Ärger erspart bleibt, erklären wir, warum die sogenannte Installateur-Konzession so wichtig ist und wie Sie die Zulassung Ihres Fachbetriebs ganz einfach überprüfen können.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Installateur-Konzession und warum ist sie so wichtig?
Ein qualifizierter Elektriker zu sein, reicht für den Anschluss einer Photovoltaikanlage nicht aus. Die entscheidende Voraussetzung ist die Eintragung des Fachbetriebs in das Installateurverzeichnis des lokalen Netzbetreibers. Diese Eintragung, oft als Konzession bezeichnet, ist die offizielle Erlaubnis, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchzuführen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet Paragraph 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Diese Vorschrift soll die Sicherheit des gesamten Stromnetzes gewährleisten. Sie stellt sicher, dass nur Fachbetriebe mit nachgewiesener Qualifikation und entsprechender Ausrüstung an der Netzinfrastruktur arbeiten.
Ein Installateur, der im Verzeichnis eingetragen ist, hat bewiesen, dass er die technischen Anschlussregeln (insbesondere die VDE-AR-N 4105) kennt und anwendet.
Stellen Sie es sich so vor: Der Netzbetreiber ist der Hüter der Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes. Die Installateur-Konzession ist sein wichtigstes Werkzeug zur Qualitätskontrolle. Sie garantiert, dass Ihre Anlage fachgerecht und sicher integriert wird, ohne Störungen für Sie oder andere Netznutzer zu verursachen.
Die Arbeit des Elektrikers umfasst weit mehr als das Verbinden von Kabeln. Er ist verantwortlich für die korrekte Einrichtung des Zählerschranks, die Installation der notwendigen Schutzeinrichtungen und die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Normen. Nur so kann ein gefahrloser und technisch einwandfreier Betrieb gewährleistet werden.

Die Rolle des Netzbetreibers: Mehr als nur ein Stromlieferant
Oft werden Stromanbieter und Netzbetreiber verwechselt. Während Sie Ihren Stromanbieter frei wählen können, ist der Netzbetreiber für die physische Infrastruktur – also die Kabel und Leitungen bis zu Ihrem Hausanschluss – zuständig und fest an Ihre Region gebunden. In Deutschland gibt es über 800 verschiedene Netzbetreiber, die jeweils für ein bestimmtes geografisches Gebiet verantwortlich sind.
Jeder dieser Netzbetreiber führt sein eigenes Installateurverzeichnis. Das bedeutet: Ein Elektrofachbetrieb muss bei genau dem Netzbetreiber eingetragen sein, in dessen Versorgungsgebiet Ihre Immobilie liegt. Ein Betrieb aus Hamburg ist daher nicht automatisch für einen Anschluss in München zugelassen, es sei denn, er beantragt eine sogenannte Gasteintragung.
So prüfen Sie, ob Ihr Elektriker zugelassen ist
Die Überprüfung der Zulassung ist einfacher, als viele denken, und sollte ein fester Bestandteil Ihrer Auftragsvergabe sein. Ein seriöser Fachbetrieb wird Ihnen diese Information transparent zur Verfügung stellen.
Schritt 1: Fragen Sie direkt beim Installateur nach
Die einfachste Methode ist, den Installateur direkt nach seiner Eintragung beim für Sie zuständigen Netzbetreiber zu fragen. Bitten Sie um eine Bestätigung oder die entsprechende Registernummer. Professionelle Anbieter verstehen diese Nachfrage und sehen sie als Zeichen Ihrer Sorgfalt.
Schritt 2: Nutzen Sie das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers
Die meisten Netzbetreiber bieten auf ihrer Website eine Online-Suche für zugelassene Betriebe an. Suchen Sie nach Begriffen wie „Installateurverzeichnis“, „Handwerkersuche“ oder „Fachpartnersuche“ auf der Website Ihres Netzbetreibers (z. B. Westnetz, E.ON, Netze BW). Dort können Sie den Namen des Betriebs eingeben und die Eintragung prüfen.
Solarkabel
Schritt 3: Nehmen Sie telefonisch Kontakt zum Netzbetreiber auf
Sollten Sie online nicht fündig werden, ist ein Anruf beim Netzbetreiber der sicherste Weg. Halten Sie den Namen und die Adresse des Elektrofachbetriebs bereit. Die Mitarbeiter können Ihnen direkt Auskunft über eine bestehende Eintragung geben.
Die Erfahrung zeigt: Fachbetriebe, die ihre Zulassung offen kommunizieren, sind in der Regel eine gute Wahl. Diese Transparenz ist ein starkes Vertrauenssignal.
Was passiert, wenn der Installateur keine Konzession hat?
Die Beauftragung eines nicht eingetragenen Betriebs kann weitreichende und kostspielige Folgen haben:
Verweigerung des Netzanschlusses: Der Netzbetreiber wird die Inbetriebnahme der Anlage nicht genehmigen und den für die Einspeisung notwendigen Zweirichtungszähler nicht installieren. Ihre Anlage darf damit keinen Strom ins Netz einspeisen.
Zusätzliche Kosten und Verzögerungen: Sie müssen nachträglich einen konzessionierten Betrieb beauftragen, der die gesamte Installation prüft, abnimmt und die Haftung übernimmt. Dieser zusätzliche Aufwand verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern verzögert auch die Inbetriebnahme erheblich.
Sicherheitsrisiken: Ein nicht eingetragener Installateur ist möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheitsvorschriften. Fehler bei der Installation können zu Brandgefahr oder elektrischen Defekten führen.
Probleme mit Garantie und Versicherung: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn die Installation nicht von einem nachweislich qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt wurde.
Eine korrekte Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage steht und fällt mit der Zulassung des ausführenden Elektrikers.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf jeder Elektromeister eine PV-Anlage anschließen?
Nein, der Meistertitel allein genügt nicht. Der Betrieb muss zusätzlich die spezifischen Anforderungen des Netzbetreibers erfüllen. Dazu gehören neben dem Meisterbrief oft weitere Nachweise wie der TREI-Schein (Technischer Verantwortlicher für Elektroinstallationen), eine entsprechende Werkstattausrüstung und der Nachweis über regelmäßige Schulungen. Erst dann erfolgt die Eintragung ins Installateurverzeichnis.
Was ist, wenn ich einen Installateur aus einer anderen Stadt beauftrage?
Das ist grundsätzlich möglich. Der Installateur muss bei Ihrem lokalen Netzbetreiber eine sogenannte Gasteintragung beantragen. Dabei muss er seine Qualifikation, die er bei seinem Heimat-Netzbetreiber nachgewiesen hat, auch bei Ihrem lokalen Netzbetreiber bestätigen lassen. Klären Sie vorab, ob der Betrieb diesen Prozess für Sie übernimmt.
Ich habe einen Installateur gefunden. Wie stelle ich sicher, dass alles korrekt abläuft?
Die Wahl des richtigen Partners ist entscheidend. Neben der Konzession sollten Sie auch auf Erfahrung und Referenzen achten. Unser Ratgeber, wie Sie den passenden Installateur finden, gibt Ihnen weitere wertvolle Tipps. Zudem hilft es zu wissen, wer eine PV-Anlage installieren darf, um die verschiedenen Rollen im Projekt zu verstehen.
Kann ich den elektrischen Anschluss selbst vornehmen, um Kosten zu sparen?
Auf keinen Fall. Arbeiten an der elektrischen Anlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, sind laut NAV § 13 ausschließlich eingetragenen Installationsbetrieben vorbehalten. Dies ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorschrift, die sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als auch der Stabilität des Stromnetzes dient.
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Fazit: Sicherheit und reibungsloser Ablauf gehen vor
Die Prüfung der Installateur-Konzession ist kein bürokratischer Formalismus, sondern ein fundamentaler Schritt zur Sicherung Ihrer Investition. Sie schützt Sie vor unerwarteten Kosten, gefährlichen Mängeln und erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme. Wenn Sie diesen Punkt vor der Auftragsvergabe klären, schaffen Sie die Grundlage für ein erfolgreiches und sicheres Photovoltaik-Projekt. Ein professioneller Partner wird Ihre Nachfrage verstehen und Ihnen die notwendigen Nachweise gerne vorlegen.
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