Die Inbetriebnahme nach EEG: Warum das genaue Datum entscheidend für Ihre Vergütung ist

Ihre Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert, der Wechselrichter summt leise im Keller – ein Moment, auf den Sie lange hingearbeitet haben. Man könnte meinen, die Arbeit sei getan. Doch genau jetzt kommt ein entscheidender, oft unterschätzter Schritt: die offizielle Inbetriebnahme. Dieses Datum ist weit mehr als eine Formalität – es ist der finanzielle Ankerpunkt, der die Höhe Ihrer Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre festschreibt. Ein falsch oder ungenau dokumentierter Termin kann Sie über die gesamte Laufzeit bares Geld kosten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Inbetriebnahme im rechtlichen Sinne bedeutet, warum das exakte Datum so kritisch für Ihre Rendite ist und wie Sie den Prozess gegenüber dem Netzbetreiber korrekt dokumentieren, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein.
Was bedeutet „Inbetriebnahme“ im Sinne des EEG?
Im alltäglichen Sprachgebrauch ist eine Anlage „in Betrieb“, wenn sie funktioniert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert den Begriff jedoch sehr präzise. Die offizielle Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt und diesen entweder ins öffentliche Netz einspeist oder im eigenen Haus verbraucht, nachdem sie an ihrem endgültigen Bestimmungsort fest installiert wurde.
Diese Definition (nach EEG § 3 Nr. 30) hat wichtige Konsequenzen:
- Nicht der Montagetermin zählt: Der Tag, an dem die Solarmodule auf dem Dach befestigt werden, ist nicht der Stichtag.
- Nicht der Zählerwechsel zählt: Auch der Austausch des Stromzählers durch den Netzbetreiber definiert nicht die Inbetriebnahme. Dieser erfolgt oft erst Tage oder Wochen später.
- Ein kurzer Probelauf ist keine Inbetriebnahme: Wenn Ihr Installateur die Anlage zur Funktionsprüfung kurz einschaltet, gilt dies nicht als Inbetriebnahme. Die Anlage muss für den dauerhaften Betrieb vorgesehen und angeschlossen sein.
Entscheidend ist also der Moment, in dem der erste Solarstrom fließt und die Anlage ihren vorgesehenen Betrieb aufnimmt.
Praxisbeispiel: Der entscheidende Moment
Stellen Sie sich vor, Ihr Solarteur schließt die Installation an einem Freitagnachmittag ab. Er verbindet die Anlage final mit Ihrem Hausnetz und schaltet sie ein. Die Sonne scheint, und der Wechselrichter beginnt, Strom zu produzieren, der sofort Ihre Haushaltsgeräte versorgt. Genau dieser Augenblick – Freitag, sagen wir 15:30 Uhr – ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Sinne des EEG.
Warum das Datum der Inbetriebnahme so entscheidend ist
Das Datum der Inbetriebnahme legt die Grundlage für die finanzielle Kalkulation Ihrer gesamten Anlage. Es friert die Konditionen für die Einspeisevergütung für eine feste Dauer von 20 Jahren plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres ein.
Der Grund dafür ist die sogenannte monatliche Degression. Um den Ausbau der Photovoltaik zu steuern, sinkt die staatlich garantierte Vergütung für neu installierte Anlagen jeden Monat leicht ab. Eine Anlage, die im April in Betrieb genommen wird, erhält bereits einen etwas niedrigeren Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) als eine Anlage, die im März ans Netz ging.
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Ab 1.299,00 €Was bedeutet das in Zahlen?
Nehmen wir an, die Degression beträgt 1 % pro Monat. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt jährlich etwa 9.500 kWh Strom. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 % werden 6.650 kWh eingespeist.
- Inbetriebnahme am 31. März: Vergütungssatz von 8,2 Cent/kWh.
- Inbetriebnahme am 1. April: Vergütungssatz von 8,1 Cent/kWh (fiktive Werte).
Dieser Unterschied von nur 0,1 Cent pro Kilowattstunde summiert sich: Bei 6.650 kWh eingespeistem Strom macht das 6,65 € pro Jahr aus. Über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren sind das über 130 €, die allein durch einen einzigen Tag Verzögerung verloren gehen. Bei größeren Anlagen oder stärkeren Degressionsschritten kann dieser Betrag deutlich höher ausfallen. Das Datum der Inbetriebnahme ist also direkt mit der Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition verknüpft.
Der korrekte Ablauf: So dokumentieren Sie die Inbetriebnahme
Eine saubere Dokumentation ist unerlässlich, um das korrekte Datum gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen. Die Erfahrung zeigt, dass hier die meisten Fehler passieren. Gehen Sie daher die folgenden Schritte sorgfältig durch.
Schritt 1: Die technische Fertigstellung
Ihr beauftragter Elektroinstallateur schließt alle Komponenten fachgerecht an und prüft die Anlage auf ihre technische Betriebsbereitschaft. Dazu gehören die Verkabelung der Module, der Anschluss des Wechselrichters und die Verbindung mit dem Hausnetz.
Schritt 2: Das Inbetriebnahmeprotokoll
Dies ist das wichtigste Dokument in diesem Prozess. Unmittelbar nach der ersten Stromerzeugung füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Installateur das Inbetriebnahmeprotokoll aus. Es dient als offizieller Nachweis und sollte folgende Punkte lückenlos enthalten:
- Standort der Anlage
- Exaktes Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme
- Aktueller Zählerstand des Bezugszählers
- Leistung der Anlage in Kilowattpeak (kWp)
- Unterschriften von Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Installateur
Viele Netzbetreiber stellen hierfür eigene Formulare zur Verfügung. Falls nicht, kann ein Standardprotokoll verwendet werden.
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8.599,00 €Schritt 3: Die Meldung an den Netzbetreiber
Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Inbetriebnahmeprotokoll zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber ein. Achten Sie auf die Fristen, die Ihr Netzbetreiber vorgibt. Üblicherweise sollte die Meldung innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen.
Schritt 4: Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Unabhängig von der Meldung an den Netzbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs für den Zeitraum der Verspätung führen.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Obwohl der Prozess klar definiert ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen, die Anlagenbetreiber Geld und Nerven kosten. Hier sind die häufigsten Fehler:
-
Fehler 1: Probelauf als Inbetriebnahme gewertet
Ein kurzer Testlauf dient nur der Funktionsprüfung. Die Inbetriebnahme erfolgt erst, wenn die Anlage für den dauerhaften Betrieb ans Netz angeschlossen wird. Bestehen Sie auf eine klare Trennung und dokumentieren Sie den finalen Start. -
Fehler 2: Unvollständiges oder fehlendes Protokoll
Ohne ein sauber ausgefülltes Protokoll hat der Netzbetreiber keinen Nachweis über das Datum. Im Zweifel setzt er das Datum des Posteingangs Ihrer Unterlagen an, was Wochen später sein kann und Sie somit eine niedrigere Vergütung kostet. -
Fehler 3: Verzögerung durch den Zählerwechsel
Manche Betreiber warten fälschlicherweise auf den Austausch des Stromzählers. Das Inbetriebnahmedatum ist jedoch davon unabhängig. Der alte Zähler darf für eine Übergangszeit rückwärtslaufen oder wird vom Netzbetreiber entsprechend verrechnet.
Häufige Fragen zur Inbetriebnahme (FAQ)
Wer bestimmt das Datum der Inbetriebnahme?
Das Datum wird durch die tatsächlichen Gegebenheiten bestimmt – also durch die erstmalige Stromerzeugung nach fester Installation. Sie als Betreiber dokumentieren diesen Zeitpunkt gemeinsam mit dem Installateur. Der Netzbetreiber prüft die Unterlagen auf Plausibilität und erkennt das Datum an.
Was passiert, wenn der Netzbetreiber den Zähler erst später wechselt?
Das ist unproblematisch. Die Inbetriebnahme hat bereits stattgefunden. Die bis zum Zählerwechsel erzeugte und eingespeiste Strommenge wird anhand des Protokolls und der alten Zählerstände ermittelt und vergütet.
Gilt das gleiche Verfahren auch für Anlagen mit Batteriespeicher?
Ja, das Prinzip ist identisch. Die Inbetriebnahme findet statt, wenn die PV-Anlage erstmals Strom erzeugt, der entweder direkt verbraucht, in den Speicher geladen oder ins Netz eingespeist wird.
Kann ich die Inbetriebnahme absichtlich verschieben, um eine höhere Vergütung zu erhalten?
Nein, das ist rechtlich nicht zulässig und wäre ein Manipulationsversuch. Das EEG knüpft die Vergütung an den tatsächlichen Zeitpunkt der ersten Stromerzeugung.
Was ist der Unterschied zur Meldung im Marktstammdatenregister?
Die Inbetriebnahme ist der technische Vorgang vor Ort. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist dagegen eine getrennte, aber ebenfalls verpflichtende administrative Meldung an die Bundesnetzagentur, die online erfolgen muss.
Fazit: Das Datum der Inbetriebnahme ist Ihr finanzieller Anker
Die korrekte Definition und Dokumentation der Inbetriebnahme ist kein bürokratischer Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Baustein für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage. Das Datum, das im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten wird, sichert Ihnen für über 20 Jahre einen festen Vergütungssatz und schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.
Achten Sie daher auf eine lückenlose Dokumentation und eine fristgerechte Kommunikation mit Ihrem Netzbetreiber. Auf Photovoltaik.info finden Sie alle notwendigen Informationen, um diesen und andere Schritte auf dem Weg zu Ihrer eigenen Solaranlage sicher zu meistern.
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