Subunternehmer bei PV-Anlagen: Wer haftet bei Fehlern?

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt im Keller – doch nach dem ersten starken Regen entdecken Sie eine feuchte Stelle an der Decke. Der Solarteur, den Sie beauftragt haben, erklärt, dass sein Dachdecker für die Montage zuständig war und Sie sich an diesen wenden sollen. Diese Situation verunsichert viele Eigenheimbesitzer und wirft eine zentrale Frage auf: Wer ist verantwortlich, wenn bei der Installation durch Subunternehmer Fehler passieren? Die Antwort ist rechtlich klarer, als man zunächst vermuten würde.

Das Vertragsdreieck: Ihr Partner ist immer der Solarteur

Um die Haftungsfrage zu klären, hilft ein Blick auf die vertraglichen Verhältnisse. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage beauftragen, schließen Sie in der Regel einen einzigen Vertrag mit einem Generalunternehmer, dem Solarteur. Dieser ist Ihr alleiniger Vertragspartner.

Es ist in der Branche üblich und oft auch sinnvoll, dass der Solarteur für spezialisierte Arbeiten wie Dacharbeiten oder den Elektroanschluss auf Subunternehmer zurückgreift. Zwischen Ihnen als Kunde und diesen Subunternehmern (z.B. dem Dachdecker oder Elektriker) besteht jedoch keine direkte Vertragsbeziehung.

Ihre vertragliche Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Sie haben einen Vertrag mit dem Solarteur. Er ist verpflichtet, Ihnen eine mangelfreie und funktionsfähige Photovoltaikanlage zu liefern und zu installieren.
  2. Der Solarteur hat einen separaten Vertrag mit dem Subunternehmer. Darin sind die Pflichten des Subunternehmers gegenüber dem Solarteur geregelt.

Rechtlich gesehen setzt der Solarteur den Subunternehmer als sogenannten „Erfüllungsgehilfen“ ein (§ 278 BGB). Das bedeutet: Der Solarteur beauftragt eine andere Firma, um seine vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber zu erfüllen. Für die Fehler dieses Erfüllungsgehilfen muss er jedoch geradestehen, als hätte er sie selbst gemacht.

Klare Verantwortung: Ein Ansprechpartner für alle Fälle

Für Sie als Kunde vereinfacht diese Rechtslage die Situation erheblich. Egal, welcher Handwerker den Fehler verursacht hat – Ihr Ansprechpartner für die Mängelbeseitigung (die sogenannte Gewährleistung) ist und bleibt der Solarteur, bei dem Sie die Anlage beauftragt haben.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Probleme bei der Installation in zwei Kernbereichen auftreten: der Dacheindeckung und der Elektrik.

Praxisbeispiel 1: Der undichte Dachhaken

Ein vom Solarteur beauftragter Dachdecker montiert die Unterkonstruktion für die Solarmodule. Dabei wird eine Dachpfanne beschädigt oder eine Dichtung nicht fachgerecht ausgeführt. Wochen später dringt Wasser ein.

Ihr Vorgehen:

  • Sie melden den Schaden schriftlich Ihrem Vertragspartner, dem Solarteur.
  • Sie setzen ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung (z.B. 14 Tage).
  • Sie müssen sich nicht mit dem Dachdecker auseinandersetzen.

Der Solarteur ist nun verpflichtet, den Mangel auf seine Kosten zu beheben. Wie er das intern mit seinem Subunternehmer klärt, ist für Sie unerheblich.

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Praxisbeispiel 2: Der falsch angeschlossene Wechselrichter

Der Elektroanschluss wird von einem lokalen Elektriker als Subunternehmer ausgeführt. Ihm unterläuft ein Fehler bei der Verkabelung des Wechselrichters, weshalb die Anlage weniger Leistung erbringt als erwartet.

Ihr Vorgehen:

  • Sie reklamieren die Minderleistung bei Ihrem Solarteur.
  • Sie fordern ihn zur Überprüfung und Korrektur auf.

Auch hier muss der Solarteur die volle Verantwortung übernehmen und den Fehler beheben lassen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Elektriker der Verursacher war.

So sichern Sie sich als Bauherr ab

Obwohl die Rechtslage auf Ihrer Seite ist, können Sie bereits bei der [Planung Ihrer PV-Anlage](INTERNAL LINK: Photovoltaik-Anlage planen) und während der Installation wichtige Weichen stellen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

1. Auf einen Generalunternehmer setzen

Schließen Sie nur einen einzigen Werkvertrag mit einem verantwortlichen Unternehmen für die gesamte Anlage ab. Vermeiden Sie es, einzelne Gewerke wie Dacharbeiten oder den Elektroanschluss selbst zu beauftragen. Ein Generalunternehmer bündelt die Verantwortung und erspart Ihnen die Koordination und mögliche Streitigkeiten zwischen verschiedenen Handwerkern.

2. Alles schriftlich festhalten

Grundlage ist ein detailliertes Angebot, das alle Komponenten und Arbeiten beschreibt. Halten Sie auch während der Bauphase alle Absprachen, Änderungen oder festgestellten Mängel schriftlich fest – idealerweise per E-Mail, um einen Nachweis zu haben.

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3. Die Abnahme als wichtiger Schlusspunkt

Nach Abschluss der Arbeiten folgt die offizielle Abnahme. Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem alle sichtbaren Mängel festgehalten werden. Nehmen Sie sich dafür Zeit und prüfen Sie alles sorgfältig. Wichtig: Auch nach der Abnahme haben Sie für verdeckte Mängel, die erst später auftreten, die volle Gewährleistung. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre nach VOB (Teil B) oder fünf Jahre nach BGB für Arbeiten an einem Bauwerk.

4. Versicherungsschutz des Anbieters prüfen

Ein seriöser Installationsbetrieb verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die während der Montage bei Ihnen am Haus entstehen. Fragen Sie ruhig nach einem Nachweis. Unabhängig davon empfiehlt sich für jeden Anlagenbetreiber eine eigene [Photovoltaik-Versicherung](INTERNAL LINK: Photovoltaik Versicherung) für die Zeit nach der Inbetriebnahme.

Viele Nutzer, die sich über Plattformen wie Photovoltaik.info informieren, legen großen Wert auf einen etablierten und solventen Partner, denn dies minimiert das Risiko, dass der Ansprechpartner im Gewährleistungsfall nicht mehr existiert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was tue ich, wenn der Solarteur mich an den Subunternehmer verweist?
Bleiben Sie hartnäckig und verweisen Sie auf Ihren Vertrag. Erklären Sie freundlich, aber bestimmt, dass er Ihr alleiniger Vertragspartner und somit für die Mängelbeseitigung zuständig ist. Eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung ist in diesem Fall der korrekte Weg.

Ist es ein schlechtes Zeichen, wenn ein Solarteur Subunternehmer einsetzt?
Nein, im Gegenteil. Es ist ein gängiges und oft sehr effizientes Modell. Ein Solarteur kann nicht in allen Regionen eigene Dachdecker und Elektriker beschäftigen. Die Zusammenarbeit mit bewährten lokalen Fachbetrieben ist oft ein Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist, dass der Solarteur die Koordination übernimmt und die volle Verantwortung trägt.

Wer haftet, wenn der Subunternehmer einen Schaden an meinem Eigentum verursacht, der nichts mit der PV-Anlage zu tun hat (z.B. eine Beule im Auto)?
Auch hier haftet der Solarteur für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Der Schaden wird in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung des Solarteurs abgewickelt. Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Zeugen.

Was passiert, wenn mein Solarteur insolvent geht?
Das ist der schwierigste Fall. Ihre vertraglichen Gewährleistungsansprüche richten sich gegen das insolvente Unternehmen und sind in der Praxis oft nur schwer oder gar nicht durchzusetzen. Eine direkte Forderung gegen den Subunternehmer ist rechtlich nicht möglich. Dies unterstreicht, wie wichtig die Auswahl eines finanziell stabilen und seriösen Anbieters vor dem [Kauf einer Photovoltaikanlage](INTERNAL LINK: Photovoltaik-Anlage kaufen) ist.


Die Beauftragung von Subunternehmern ist also üblich und kein Grund zur Sorge, solange Sie einen klaren Vertrag mit einem Generalunternehmer haben. Dieser ist Ihr alleiniger Ansprechpartner und trägt die volle Verantwortung für eine einwandfreie Installation – von der ersten Dachpfanne bis zum letzten Kabel.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und seriöser Partner finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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