Haftung bei Planungsfehlern: Wenn die PV-Anlage weniger leistet als versprochen

Ihre neue Photovoltaikanlage ist seit einem Jahr in Betrieb, die Sonne scheint, doch der erwartete finanzielle Segen bleibt aus. Die Stromrechnung ist höher als erhofft und der Einspeisezähler bewegt sich nur langsam. Die Ursache liegt oft nicht in einem defekten Modul oder losen Kabel, sondern in einem unsichtbaren Fehler, der schon bei der Planung gemacht wurde. Solche konzeptionellen Mängel sind besonders ärgerlich, denn sie reduzieren den Ertrag Ihrer Anlage dauerhaft und systematisch.

Dieser Beitrag beleuchtet typische Planungsfehler, die zu Mindererträgen führen, erklärt Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Installationsbetrieb und zeigt, wie Sie sich schon vor dem Kauf schützen können.

Der unsichtbare Unterschied: Planungs- vs. Montagefehler

Während ein Montagefehler – etwa eine undichte Dachdurchführung oder eine lockere Steckverbindung – oft sichtbar und relativ einfach zu beheben ist, sind Planungsfehler tief im System verankert. Sie entstehen, noch bevor das erste Modul montiert wird.

Ein typisches Szenario ist eine fehlerhafte Verschaltung der Solarmodule. Werden beispielsweise Module auf einer Ost- und Westseite des Daches in denselben Kreislauf (String) geschaltet, bremst das am Morgen schwächer beschienene West-Dach die Leistung des Ost-Dachs aus – und umgekehrt am Nachmittag. So kann die Anlage niemals ihr volles Potenzial entfalten, obwohl alle Komponenten einwandfrei funktionieren.

Erfahrungsgemäß sinkt die Rendite von Photovoltaikanlagen durch solche konzeptionellen Fehler um 10 bis 20 % oder sogar mehr – ein finanzieller Verlust, der sich über die gesamte Lebensdauer der Anlage auf Tausende von Euro summieren kann.

Die häufigsten Ursachen für Minderertrag: Typische Planungsfehler im Überblick

Branchenstudien und Praxiserfahrungen zeigen immer wieder dieselben Fehlerquellen, die bei der Konzeption von PV-Anlagen auftreten. Die gute Nachricht: Ein erfahrener Planer kann diese Fallstricke gezielt vermeiden.

1. Falsche Auslegung des Wechselrichters (ca. 30 % der Fälle)

Der Wechselrichter ist das Herzstück der Anlage; er wandelt den Gleichstrom der Solarmodule in nutzbaren Wechselstrom um. Ein zu klein dimensionierter Wechselrichter kann an sonnigen Tagen die Leistungsspitzen nicht verarbeiten und „kappt“ so wertvolle Energie. Ist er hingegen zu groß, arbeitet er die meiste Zeit in einem ineffizienten Bereich, was ebenfalls zu Verlusten führt. Eine sorgfältige Auslegung des Wechselrichters ist daher entscheidend für den Gesamterfolg.

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2. Unzureichende Verschattungsanalyse (ca. 25 % der Fälle)

Selbst kleine, wandernde Schatten von Schornsteinen, Gauben oder benachbarten Bäumen können den Ertrag empfindlich schmälern. In einer klassischen Reihenschaltung (String) wirkt das schwächste Modul wie ein Flaschenhals und reduziert die Leistung aller anderen Module im selben String. Ein professioneller Planer analysiert den Schattenwurf im Tages- und Jahresverlauf und plant die Verschaltung so, dass diese Effekte minimiert werden – zum Beispiel durch den Einsatz von Leistungsoptimierern oder eine intelligente String-Aufteilung.

3. Fehlerhafte Modulverschaltung (ca. 15 % der Fälle)

Dieser Punkt hängt eng mit der Verschattungsanalyse zusammen. Module mit unterschiedlicher Ausrichtung, Neigung oder von einem anderen Modultyp dürfen nicht im selben String verschaltet werden. Da ihre elektrischen Eigenschaften zu unterschiedlich sind, kommt es unweigerlich zu Leistungsverlusten. Ein sauberer Planungsansatz trennt solche Modulgruppen konsequent in separate Strings, die an unterschiedliche Eingänge (MPP-Tracker) des Wechselrichters angeschlossen werden.

Ihr gutes Recht: Die rechtliche Grundlage der Haftung

Wenn Ihre Anlage nachweislich aufgrund eines Planungsfehlers zu wenig Strom erzeugt, stehen Sie nicht rechtlos da. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Installation einer kompletten PV-Anlage um einen sogenannten Werkvertrag.

Das bedeutet: Der Installateur schuldet Ihnen nicht nur die Lieferung und Montage der Komponenten, sondern einen bestimmten Erfolg. Dieser Erfolg ist die vereinbarte oder nach üblichen Standards zu erwartende Stromerzeugung. Bleibt der tatsächliche Ertrag Ihrer PV-Anlage dauerhaft und signifikant hinter der Prognose zurück, liegt ein Mangel vor.

Für Mängel an Bauwerken – und eine fest auf dem Dach installierte PV-Anlage gilt in der Regel als solches – greift in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§ 634a BGB). Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Was tun bei Verdacht auf einen Planungsfehler? Ein Leitfaden

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Anlage unter einem konzeptionellen Fehler leidet, sollten Sie systematisch vorgehen:

  1. Daten prüfen: Vergleichen Sie die tatsächlichen Erträge aus Ihrem Monitoring-Portal mit der ursprünglichen Ertragsprognose des Installateurs. Berücksichtigen Sie dabei die realen Wetterdaten – viele Portale bieten hier Vergleichswerte mit baugleichen Anlagen in der Nähe, was ein guter Indikator ist.
  2. Installateur kontaktieren: Setzen Sie den ausführenden Betrieb schriftlich über den Mangel in Kenntnis (Mängelrüge) und fordern Sie ihn unter Fristsetzung zur Nachbesserung auf. Beschreiben Sie den Sachverhalt so präzise wie möglich.
  3. Unabhängigen Gutachter einschalten: Reagiert der Betrieb nicht oder bestreitet er den Fehler, ist der nächste Schritt oft ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Ein solches Gutachten kostet zwar zwischen 800 und 2.000 Euro, ist aber für die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft entscheidend. Es analysiert die Planung sowie Installation objektiv und beziffert den entstandenen Minderertrag.

Die beste Strategie ist jedoch die Prävention. Die sorgfältige Auswahl eines qualifizierten Fachbetriebs ist die wichtigste Maßnahme, um sich vor teuren Fehlplanungen zu schützen. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen vor Vertragsabschluss immer eine detaillierte Planung inklusive Verschattungsanalyse und Ertragsprognose vorlegen. Angesichts der gesamten Kosten einer Photovoltaikanlage ist eine professionelle Planung eine Investition, die sich vielfach auszahlt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt als „erheblicher“ Minderertrag?

Als Faustregel gilt in der Rechtsprechung eine Abweichung von mehr als 10 % von der prognostizierten Jahresleistung als erheblicher Mangel, sofern dies nicht auf außergewöhnlich schlechtes Wetter zurückzuführen ist.

Wer bezahlt das Sachverständigengutachten?

Zunächst müssen Sie als Auftraggeber die Kosten für das Gutachten tragen. Stellt der Gutachter jedoch einen klaren Planungs- oder Installationsfehler fest, können Sie diese Kosten im Rahmen Ihrer Gewährleistungsansprüche vom verantwortlichen Betrieb zurückfordern.

Was passiert, wenn der Installationsbetrieb insolvent ist?

Das ist der schlimmste Fall. Gibt es das Unternehmen nicht mehr, können Gewährleistungsansprüche in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, auf etablierte und finanziell stabile Betriebe zu setzen.

Kann ich auch nach Ablauf der 5-Jahres-Frist noch Ansprüche geltend machen?

In der Regel verjähren die Ansprüche nach 5 Jahren. Eine Ausnahme kann bei arglistiger Täuschung bestehen, also wenn der Installateur den Mangel kannte und ihn bewusst verschwiegen hat. Dies ist in der Praxis jedoch sehr schwer nachzuweisen.

Fazit: Planung ist das Fundament für Ihren Solarertrag

Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition, deren Rentabilität maßgeblich von einer sorgfältigen und professionellen Planung abhängt. Unsichtbare Fehler im Konzept können die Leistung über Jahrzehnte schmälern und den finanziellen Nutzen erheblich reduzieren.

Achten Sie daher bei der Wahl Ihres Partners nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf nachweisbare Kompetenz in der Anlagenplanung. Eine detaillierte Prognose und eine transparente Darstellung der technischen Auslegung sind Kennzeichen eines seriösen Anbieters und Ihr bester Schutz vor späteren Enttäuschungen.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur optimalen Anlagenkonfiguration finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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