Ihre Photovoltaikanlage versorgt Sie seit Jahren zuverlässig mit sauberem Strom. Nun möchten Sie den nächsten Schritt gehen und mit einem Stromspeicher unabhängiger vom Netz werden. Ein guter Plan, doch die Umsetzung birgt eine oft übersehene Tücke: Was passiert, wenn nach der Installation Störungen auftreten? Harmoniert der neue Speicher nicht mit dem alten Wechselrichter, stehen Sie schnell zwischen den Stühlen. Dieser Beitrag beleuchtet, wer in einem solchen Fall die Verantwortung trägt und wie Sie sich als Anlagenbetreiber rechtlich absichern.
Das Problem: Wenn zwei Welten aufeinandertreffen
Die Ausgangslage ist in vielen Haushalten ähnlich: Eine bestehende PV-Anlage, oft zwischen fünf und fünfzehn Jahre alt, soll um einen modernen Batteriespeicher erweitert werden. In der Praxis bedeutet das, dass ein neuer Speicher von Hersteller A an einen vorhandenen Wechselrichter von Hersteller B angeschlossen wird. Technisch ist das oft möglich, doch rechtlich entsteht eine komplexe Situation.
Der Grund dafür: Die Herstellergarantien sind meist an Bedingungen geknüpft. Viele Hersteller schließen eine Haftung aus, wenn ihre Geräte mit Komponenten von Fremdherstellern kombiniert werden. Gleichzeitig ist Ihr Installateur gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein funktionierendes Gesamtsystem zu übergeben. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Konflikte.

Garantie, Gewährleistung, Haftung: Ein wichtiger Unterschied
Um Ihre Rechte zu verstehen, ist die Unterscheidung zwischen der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung des Installateurs entscheidend. Grundsätzlich gilt: Ihr direkter Ansprechpartner ist immer der Handwerksbetrieb, der die Installation vorgenommen hat.
Die Herstellergarantie: Ein freiwilliges Versprechen
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er verspricht, dass sein Produkt – also zum Beispiel der Stromspeicher – für einen bestimmten Zeitraum (oft 10 Jahre) fehlerfrei funktioniert. Allerdings ist diese Zusage oft an strenge Bedingungen geknüpft.
Ein typisches Szenario: Der Speicherhersteller gibt eine Garantie nur dann, wenn das Gerät mit explizit freigegebenen Wechselrichtern betrieben wird. Ist Ihr älteres Modell nicht auf dieser Kompatibilitätsliste, kann der Hersteller im Schadensfall die Garantieleistung verweigern. Er argumentiert dann, die Störung sei auf die inkompatible Systemumgebung zurückzuführen. Für Sie als Anlagenbetreiber ist dieser Anspruch damit wertlos.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 1.399,00 €1.199,00 €Aktueller Preis ist: 1.199,00 €.Die gesetzliche Gewährleistung: Ihr Anspruch gegenüber dem Installateur
Viel wichtiger für Sie ist die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt). Ihr Vertragspartner ist nicht der Hersteller, sondern der Installationsbetrieb. Dieser schuldet Ihnen nicht nur die Lieferung der Einzelteile, sondern die Errichtung eines funktionierenden Gesamtsystems.
Die gesetzliche Frist für die Gewährleistung beträgt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zwei Jahre. In der Baubranche ist es jedoch üblich, dass Verträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geschlossen werden. Dort verlängert sich die Frist für Mängel an einem „Bauwerk“ – wozu eine fest installierte PV-Anlage zählt – auf fünf Jahre. Die meisten seriösen Betriebe bieten diesen erweiterten Rahmen an.
Konkret bedeutet das: Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, muss der Installateur diesen beheben. Er kann Sie nicht einfach an den Hersteller verweisen.
Das Schnittstellenproblem: Wo genau liegt der Fehler?
Die größte Herausforderung in der Praxis ist die Fehlersuche. Angenommen, Ihr nachgerüstetes System speichert nicht richtig oder der Wechselrichter meldet einen unbekannten Fehlercode. Dann beginnt die komplexe Fehlersuche – das, was Experten als „Schnittstellenproblem“ bezeichnen.
Der Speicherhersteller wird argumentieren, sein Gerät sei in Ordnung, aber der alte Wechselrichter liefere fehlerhafte Daten oder Steuersignale. Der Wechselrichterhersteller (sofern er für ein altes Gerät überhaupt noch Support anbietet) wird entgegnen, sein Gerät habe jahrelang einwandfrei funktioniert und der Fehler müsse am neuen Speicher liegen.
Als Laie stehen Sie machtlos dazwischen. Genau hier greift die Gewährleistungspflicht des Installateurs. Als Fachmann ist er dafür verantwortlich, vorab die Kompatibilität beider Komponenten sicherzustellen, die Ursache des Fehlers zu finden und ihn zu beheben.
Eine technische Alternative, um dieses Problem von vornherein zu umgehen, ist der Austausch des alten Wechselrichters gegen einen modernen Hybrid-Wechselrichter. Dieses Gerät ist darauf ausgelegt, sowohl die PV-Module als auch den Batteriespeicher intelligent zu steuern, was die Fehleranfälligkeit deutlich reduziert.

So sichern Sie sich als Anlagenbetreiber richtig ab
Damit Sie im Störungsfall nicht das Nachsehen haben, sollten Sie von Anfang an auf eine saubere Dokumentation und klare Vereinbarungen achten.
1. Eine saubere Planung und ein klares Angebot
Lassen Sie sich vom Installateur ein schriftliches Angebot geben, das alle Komponenten detailliert auflistet. Entscheidend ist, dass der Handwerker Ihnen nicht nur den Verkauf eines Speichers, sondern die „Installation und Inbetriebnahme eines funktionsfähigen Speichersystems in Verbindung mit der bestehenden PV-Anlage Typ/Modell des Wechselrichters“ anbietet. Damit bestätigt er vertraglich, dass er die Verantwortung für das Zusammenspiel aller Teile übernimmt.
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Die Wahl des richtigen Fachbetriebs ist der wichtigste Schritt. Ein guter Installateur ist nicht nur Handwerker, sondern auch Systemintegrator. Er kennt die Kompatibilitätslisten der Hersteller und hat im Idealfall bereits Erfahrung mit der Kombination Ihres Wechselrichters und des geplanten Speichers. Einen passenden Installateur finden, der diese Expertise nachweisen kann, schützt Sie vor späteren Problemen. Auf Plattformen wie Photovoltaik.info legen wir Wert darauf, Ihnen Partner vorzustellen, die diese Anforderungen erfüllen.
3. Das Abnahmeprotokoll: Ihr rechtliches Schutzschild
Nach Abschluss der Arbeiten findet eine Abnahme statt. Dabei wird ein Inbetriebnahmeprotokoll oder Abnahmeprotokoll erstellt. Dieses Dokument ist Ihr wichtigstes Beweismittel. Unterschreiben Sie es erst, wenn die Anlage nachweislich einwandfrei funktioniert. Alle Messwerte sollten im Normbereich liegen, und es dürfen keine Fehlermeldungen angezeigt werden. Bestehen Sie darauf, dass der Installateur die fehlerfreie Funktion des Gesamtsystems im Protokoll bestätigt.

Häufige Fragen (FAQ) zur Garantie bei der Speichernachrüstung
Meine PV-Anlage ist 12 Jahre alt. Bekomme ich Probleme mit der Garantie, wenn ich jetzt einen Speicher nachrüste?
Die Herstellergarantie für Ihre alten PV-Module und den Wechselrichter ist wahrscheinlich ohnehin abgelaufen. Das ist aber kein Problem. Entscheidend ist die fünfjährige Gewährleistung, die Ihnen der Installateur auf seine Arbeit und das neu geschaffene Gesamtsystem geben muss. Sein Werk umfasst die fehlerfreie Integration des Speichers.
Der Installateur verweist mich bei einem Problem an den Speicherhersteller. Ist das korrekt?
Nein. Ihr direkter und alleiniger Ansprechpartner für Mängel ist der Installationsbetrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Er ist gesetzlich zur Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) verpflichtet. Wie er das Problem löst – ob durch eigene Techniker oder in Zusammenarbeit mit dem Hersteller – ist seine unternehmerische Aufgabe, nicht Ihre.
Was ist, wenn der Installationsbetrieb insolvent geht?
Das ist das größte Risiko für den Anlagenbetreiber. Geht der Handwerksbetrieb in die Insolvenz, erlischt Ihr Gewährleistungsanspruch. Sie müssten sich dann direkt an den Hersteller wenden und auf dessen freiwillige Garantie hoffen. Bei einem Schnittstellenproblem wird dies erfahrungsgemäß sehr schwierig. Das macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Auswahl eines etablierten und wirtschaftlich stabilen Fachbetriebs ist.
Fazit: Der Installateur steht in der Verantwortung
Wenn Sie einen Stromspeicher nachrüsten, ist Ihr wichtigster rechtlicher Schutz die Gewährleistung des Installateurs. Er ist Ihr Vertragspartner und schuldet Ihnen ein funktionierendes System. Die Herstellergarantien der einzelnen Komponenten sind zwar ein Qualitätsmerkmal, helfen bei Kompatibilitätsproblemen aber oft nicht weiter.
Achten Sie daher auf eine klare Beauftragung, eine sorgfältige Abnahme und wählen Sie einen erfahrenen Fachbetrieb. So stellen Sie sicher, dass Ihre Freude an der neu gewonnenen Energieautarkie nicht durch rechtliche Auseinandersetzungen getrübt wird.



