Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft, die über Jahrzehnte zuverlässig Strom erzeugen soll. Doch was passiert, wenn die Leistung plötzlich einbricht oder ein Bauteil ausfällt?
Viele Anlagenbetreiber sind in diesem Moment unsicher: Wer ist der richtige Ansprechpartner? Welche Ansprüche habe ich? Dieser Leitfaden erklärt die wichtigen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im Schadensfall vorgehen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Der entscheidende Unterschied: Garantie vs. Gewährleistung
Im Alltag werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung oft synonym verwendet. Im Schadensfall ist die Unterscheidung jedoch entscheidend, denn sie bestimmt, an wen Sie sich wenden müssen und welche Rechte Sie haben.
Die gesetzliche Gewährleistung: Ihr grundlegender Schutz
Die Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, ist Ihr gesetzlich verankertes Recht gegenüber dem Verkäufer – also in der Regel Ihrem Installationsbetrieb.
- Dauer: Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren in Deutschland zwei Jahre ab der Übergabe der Anlage.
- Umfang: Sie deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, auch wenn sie sich erst später zeigen.
- Ansprechpartner: Ihr alleiniger Ansprechpartner ist Ihr Vertragspartner – also der Händler oder Installateur, bei dem Sie die Anlage gekauft haben.
- Besonderheit: In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Der Verkäufer müsste also das Gegenteil beweisen (Beweislastumkehr). Nach diesem Zeitraum liegt die Beweislast bei Ihnen als Käufer.
Ein typisches Szenario: Ein Wechselrichter fällt nach sechs Monaten aufgrund eines Produktionsfehlers aus. In diesem Fall ist Ihr Installateur verpflichtet, für Reparatur oder Ersatz zu sorgen.
Die Herstellergarantie: Ein freiwilliges Qualitätsversprechen
Die Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Herstellers der jeweiligen Komponente, zum Beispiel des Solarmodul- oder Speicherherstellers.
- Dauer: Die Garantiefristen sind deutlich länger als die gesetzliche Gewährleistung und variieren je nach Produkt. Üblich sind 10 bis 30 Jahre.
- Umfang: Der genaue Umfang ist in den Garantiebestimmungen des Herstellers festgelegt, die Sie sorgfältig prüfen sollten.
- Ansprechpartner: Ihr Anspruch richtet sich direkt an den Hersteller des defekten Bauteils. Ihr Installateur kann Sie hierbei oft unterstützen, ist aber nicht rechtlich dazu verpflichtet.
Die Garantie greift typischerweise nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung und sichert die langfristige Funktionalität Ihrer Anlage ab.
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Eine Photovoltaikanlage besteht aus mehreren Kernkomponenten, für die jeweils eigene Garantiebedingungen gelten. Diese Unterschiede zu kennen, ist entscheidend, um die langfristige Sicherheit Ihrer Investition bewerten zu können.
Solarmodule: Produkt- und Leistungsgarantie
Solarmodule haben in der Regel zwei grundlegend verschiedene Garantiearten, die oft parallel laufen.
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Produktgarantie: Diese sichert die einwandfreie Verarbeitung und Materialqualität des Moduls ab. Sie deckt Defekte wie einen gebrochenen Rahmen, fehlerhafte Anschlussdosen oder Delamination (das Ablösen von Schichten) ab. Die Produktgarantie liegt üblicherweise zwischen 12 und 25 Jahren.
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Leistungsgarantie: Diese Garantie sichert zu, dass die Module über einen sehr langen Zeitraum einen Großteil ihrer Nennleistung behalten. Die Lebensdauer von Solarmodulen ist auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt. Übliche Werte sind eine garantierte Leistung von mindestens 90 % nach 10 Jahren und 80 bis 87 % nach 25 oder sogar 30 Jahren. Einen reinen Leistungsabfall nachzuweisen, ist in der Praxis allerdings oft aufwendig.

Wechselrichter und Stromspeicher
Der Wechselrichter für Photovoltaikanlagen ist das Herzstück der Anlage und hat in der Regel eine kürzere Garantiezeit als die Module. Standard sind hier 5 bis 10 Jahre. Viele namhafte Hersteller bieten jedoch eine kostenpflichtige Garantieverlängerung auf bis zu 20 Jahre an.
Ähnliches gilt für Photovoltaik-Speicher. Hersteller geben hier meist eine Garantie von 10 Jahren oder eine garantierte Anzahl von Ladezyklen. Die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, auf Hersteller zu setzen, die transparente und verlässliche Garantiebedingungen bieten.
Montagesystem und weitere Bauteile
Auch für das Montagesystem auf dem Dach gewähren Qualitätshersteller oft Garantien von 10 bis 30 Jahren auf die Haltbarkeit der Materialien. Kleinere Komponenten wie Kabel oder Stecker fallen meist unter die allgemeine Gewährleistung des Installateurs.
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Wenn Sie einen Defekt an Ihrer Anlage vermuten, bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor. Eine gute Vorbereitung erleichtert die Abwicklung erheblich.
Schritt 1: Fehleranalyse – Ist es wirklich ein Defekt?
Nicht jeder Leistungsabfall ist auf einen Defekt zurückzuführen. Prüfen Sie zunächst einfache Ursachen:
- Monitoring-System: Analysieren Sie die Daten in Ihrer App oder im Online-Portal. Gibt es Fehlermeldungen? Ist nur ein einzelner Modulstrang betroffen?
- Äußere Einflüsse: Hat sich die Verschattungssituation geändert, zum Beispiel durch einen neu gewachsenen Baum? Sind die Module stark verschmutzt?
- Haustechnik: Überprüfen Sie, ob eventuell eine Sicherung im Haus ausgelöst hat.
Eine regelmäßige Wartung einer PV-Anlage hilft, solche Probleme frühzeitig zu erkennen und die Garantieansprüche zu sichern.
Schritt 2: Sorgfältige Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation ist die Grundlage für jede erfolgreiche Reklamation. Halten Sie folgende Informationen fest:
- Fotos und Videos: Aussagekräftige Bilder des betroffenen Bauteils und eventueller sichtbarer Schäden.
- Fehlercodes: Genaue Fehlermeldungen, die der Wechselrichter anzeigt.
- Seriennummern: Fotos der Typenschilder der betroffenen Komponenten.
- Ertragsdaten: Screenshots oder Exporte der Leistungsdaten aus Ihrem Monitoring-System, die den Leistungsabfall belegen.
Schritt 3: Den richtigen Ansprechpartner finden
Die Wahl des richtigen Ansprechpartners hängt vom Alter Ihrer Anlage ab:
- Innerhalb der ersten 2 Jahre: Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren Installationsbetrieb. Er ist im Rahmen der Gewährleistung Ihr erster Ansprechpartner.
- Nach Ablauf von 2 Jahren: Wenden Sie sich an den Hersteller der defekten Komponente, um Garantieansprüche geltend zu machen. Oft kann Ihr Installateur Sie dabei unterstützen oder den Kontakt herstellen.

Schritt 4: Die formelle Schadensmeldung
Reichen Sie Ihre Meldung schriftlich per E-Mail ein. Fassen Sie den Sachverhalt kurz und präzise zusammen und fügen Sie alle gesammelten Dokumente (Fotos, Fehlerprotokolle etc.) als Anhang bei. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und eine erste Einschätzung der weiteren Vorgehensweise.
Schritt 5: Die Abwicklung des Anspruchs
Nach Ihrer Meldung prüft der Installateur oder Hersteller den Fall, was unter Umständen weitere Messungen vor Ort erfordert. Erkennt der Anbieter den Anspruch an, wird die defekte Komponente repariert oder ausgetauscht.
Wichtiger Hinweis: Viele Herstellergarantien decken nur das Ersatzteil selbst. Die Kosten für die Fehlersuche, den Aus- und Einbau sowie den Transport müssen Anlagenbetreiber oft selbst tragen. Prüfen Sie die Garantiebedingungen genau – einige Premium-Hersteller schließen diese Servicekosten ein.
Häufige Fallstricke und wie Sie diese vermeiden
- Der Installateur ist insolvent: Ein häufiges Problem. In diesem Fall erlischt Ihr Gewährleistungsanspruch. Ihre Herstellergarantien bleiben jedoch bestehen. Sie müssen sich dann zwar direkt an den Hersteller wenden, aber einen anderen Fachbetrieb für den Austausch beauftragen und bezahlen.
- Nachweis des Leistungsabfalls: Einen Leistungsabfall bei Solarmodulen nachzuweisen, der über die garantierte Degradation hinausgeht, erfordert oft teure Messungen durch einen unabhängigen Gutachter.
- Garantieausschlüsse: Achten Sie auf Ausschlüsse in den Garantiebedingungen. Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel), unsachgemäße Installation oder mangelnde Wartung sind oft nicht abgedeckt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch von 2 Jahren gegenüber dem Verkäufer (Installateur). Die Garantie ist eine freiwillige, meist längere Leistung des Herstellers.
Wer ist mein erster Ansprechpartner bei einem Defekt?
In den ersten zwei Jahren immer Ihr Installateur. Danach in der Regel der Hersteller des Bauteils.
Deckt die Garantie auch die Arbeitskosten für den Austausch ab?
Oft nicht. Viele Standardgarantien decken nur die Materialkosten für das Ersatzteil. Lesen Sie die Garantiebedingungen sorgfältig, denn einige Hersteller bieten umfassendere Servicepakete.
Was passiert, wenn mein Installateur nicht mehr existiert?
Ihre Gewährleistungsansprüche verfallen. Die Produktgarantien der Hersteller bleiben jedoch gültig. Sie müssen den Austausch aber selbst organisieren und bezahlen.
Wie weise ich einen Leistungsabfall meines Moduls nach?
Dies erfordert eine professionelle Kennlinienmessung durch einen zertifizierten Fachbetrieb oder Gutachter. Die Messwerte werden dann mit den vom Hersteller garantierten Werten verglichen.
Fazit: Gut vorbereitet für den Ernstfall
Ein Defekt an der PV-Anlage ist ärgerlich, aber mit dem richtigen Wissen und einer systematischen Vorgehensweise gut zu bewältigen. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, dokumentieren Sie einen Schaden lückenlos und kennen Sie den richtigen Ansprechpartner.
Die Erfahrung zeigt: Wer auf hochwertige Komponenten von etablierten Herstellern und einen soliden Installationspartner setzt, minimiert von vornherein das Risiko von Ausfällen und komplizierten Schadensfällen.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planung Ihrer Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.




