Das Einspeisemanagement: Was Sie über die Fernsteuerung Ihrer PV-Anlage wissen müssen

Stellen Sie sich vor: Es ist ein strahlender Sonnentag, Ihre Photovoltaikanlage läuft auf Hochtouren und produziert sauberen Strom. Doch plötzlich, ohne ersichtlichen Grund, sinkt die Leistung. Ein Defekt? In den meisten Fällen nicht. Dahinter steckt oft das sogenannte Einspeisemanagement – ein gezielter Eingriff des Netzbetreibers, um das Stromnetz stabil zu halten. Erfahren Sie hier, was es mit dieser gesetzlichen Pflicht zur Fernsteuerbarkeit auf sich hat, welche Technik dafür notwendig ist und wie Sie für Ihre Ertragsverluste entschädigt werden.

Warum wird die Leistung von PV-Anlagen überhaupt gedrosselt?

Unser Stromnetz ist ein fein ausbalanciertes System. Zu jeder Zeit muss genau so viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. An sonnigen Tagen speisen Tausende von Solaranlagen gleichzeitig enorme Mengen an Energie ein. Das kann regional zu einer Überlastung führen – die „Straßen“ des Stromnetzes sind sozusagen verstopft. Um einen Netzzusammenbruch zu verhindern, müssen die Netzbetreiber die Einspeisung reduzieren können.

Diese Anforderung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), genauer in § 9, verankert. Das Ziel ist es, die Netzstabilität auch bei einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sicherzustellen.

Welche Anlagen sind vom Einspeisemanagement betroffen?

Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Größe der Photovoltaikanlage:

  • Anlagen über 25 kWp: Solche Anlagen müssen verpflichtend mit einer technischen Einrichtung zur Fernsteuerung durch den Netzbetreiber ausgestattet sein. Das betrifft in der Regel größere Dächer auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben.

  • Anlagen zwischen 7 und 25 kWp: Hier haben Sie als Betreiber die Wahl: Entweder Sie lassen ebenfalls eine Fernsteuerung installieren oder Sie entscheiden sich für eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der Anlagen-Nennleistung (die sogenannte 70-%-Regel).

  • Anlagen unter 7 kWp: Kleinere Anlagen sind von der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit ausgenommen. Dennoch wird in der Praxis auch hier oft die 70-%-Regelung angewendet, da sie den Netzanschluss vereinfacht.

Für Eigenheimbesitzer ist vor allem die Wahl zwischen 70-%-Kappung und Fernsteuerung relevant.

Die zwei Optionen für Anlagen bis 25 kWp: 70-%-Kappung vs. Fernsteuerung

Die meisten Eigenheimbesitzer stehen vor der Entscheidung zwischen diesen beiden Modellen, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben.

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Die 70-%-Regelung: Einfach, aber mit Ertragsverlusten

Bei dieser Variante wird der Wechselrichter so konfiguriert, dass er nie mehr als 70 % der maximal möglichen Leistung Ihrer PV-Module ins öffentliche Netz einspeist.

Beispiel: Eine Anlage mit 10 kWp Nennleistung speist maximal 7 kW ins Netz ein.

Der große Vorteil liegt in der Einfachheit: Es ist keine zusätzliche Hardware nötig und die Einrichtung erfolgt einmalig durch den Installateur. Dem stehen geringe, aber dauerhafte Ertragsverluste gegenüber. Diese entstehen jedoch nur an wenigen Stunden im Jahr, wenn die Anlage bei perfekter Sonneneinstrahlung und kühlen Temperaturen ihre absolute Leistungsspitze erreichen würde. Typischerweise liegt der jährliche Ertragsverlust durch diese Kappung bei nur 1 bis 3 %.

Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Die Begrenzung auf 70 % bezieht sich nur auf die Netzeinspeisung. Der Strom für Ihren Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen. Sie können also weiterhin die vollen 100 % der erzeugten Leistung im Haus nutzen, um Ihre Waschmaschine zu betreiben oder Ihr E-Auto zu laden.

Die Fernsteuerung: Komplexer, aber potenziell ertragreicher

Alternativ zur 70-%-Regel können Sie Ihre Anlage fernsteuerbar machen. Sie dürfen dann immer 100 % Ihrer Leistung einspeisen, solange das Netz stabil ist. Nur bei einer drohenden Überlastung greift der Netzbetreiber ein und drosselt Ihre Anlage temporär.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie vermeiden die permanenten Verluste der 70-%-Kappung. Allerdings entstehen Kosten für die zusätzliche Technik und deren Installation. Zudem erfordert die Geltendmachung von Entschädigungen einen gewissen Aufwand. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Betreiber von typischen Einfamilienhaus-Anlagen für die unkompliziertere 70-%-Lösung entscheiden.

Wie funktioniert die ferngesteuerte Abregelung in der Praxis?

Der Prozess der Fernsteuerung läuft in mehreren Schritten ab und ist vollständig automatisiert:

  1. Netzüberlastung droht: Der Netzbetreiber stellt fest, dass in einem bestimmten Netzabschnitt zu viel Strom eingespeist wird.

  2. Signal wird gesendet: Über das Stromnetz wird ein spezielles Signal, ein sogenanntes Rundsteuersignal, an alle betroffenen Anlagen gesendet.

  3. Befehl wird empfangen: Ein Empfänger in Ihrem Zählerschrank (der Rundsteuerempfänger) nimmt dieses Signal auf.

  4. Leistung wird reduziert: Der Empfänger gibt den Befehl an den Wechselrichter weiter, die Leistung auf einen bestimmten Wert (z. B. 60 %, 30 % oder 0 %) zu drosseln.

  5. Entwarnung: Sobald das Netz wieder stabil ist, sendet der Netzbetreiber ein weiteres Signal, das die Drosselung aufhebt. Ihre Anlage speist wieder mit voller Leistung ein.

Welche technischen Geräte sind für das Einspeisemanagement notwendig?

Das Herzstück der Fernsteuerung ist der sogenannte Rundsteuerempfänger. Dieses Gerät wird in der Regel direkt im Zählerschrank von einem zertifizierten Elektriker installiert. Er dient als Schnittstelle zwischen dem Netzbetreiber und Ihrem Wechselrichter.

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Finanzielle Entschädigung: Wie Sie für abgeregelten Strom bezahlt werden

Wenn Ihre Anlage ferngesteuert abgeregelt wird, entgehen Ihnen Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Das EEG (§ 15) sieht hierfür eine finanzielle Entschädigung vor.

Sie haben Anspruch auf 95 % der entgangenen Einnahmen. Die Herausforderung dabei ist, die genaue Menge des nicht eingespeisten Stroms nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch:

  • Messung: Moderne Wechselrichter protokollieren die Abregelungsvorgänge und können die theoretisch mögliche Erzeugung berechnen.

  • Plausibilisierung: Alternativ kann die Ausfallmenge anhand von Wetterdaten oder den Erträgen einer nicht abgeregelten Referenzanlage in der Nähe geschätzt werden.

Wie Sie die Entschädigung beantragen, erfahren Sie direkt beim jeweiligen Netzbetreiber. Oft gibt es hierfür standardisierte Formulare. Es ist ratsam, diesen Punkt bereits bei der Planung der Anlage mit Ihrem Installateur zu besprechen.

Fazit: Welche Lösung ist die richtige für Sie?

Die Entscheidung zwischen der 70-%-Regel und der Fernsteuerung hängt von Ihrer Anlagengröße und Ihrer persönlichen Präferenz ab.

Für die meisten Einfamilienhäuser (bis ca. 15 kWp) ist die 70-%-Regel die wirtschaftlichste und unkomplizierteste Lösung. Die geringen Ertragsverluste stehen in einem guten Verhältnis zum vermiedenen Aufwand und den Kosten für die Fernsteuerungstechnik.

Für größere Anlagen (ab ca. 15-20 kWp) kann sich eine Fernsteuerung lohnen. Hier sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb berechnen, ob die potenziell höheren Erträge die zusätzlichen Investitions- und Verwaltungskosten rechtfertigen.

Als Informationsplattform empfiehlt Photovoltaik.info für Standardanlagen im Eigenheimbereich die unkomplizierte 70-%-Lösung. Der Grund: Hier liegt der Fokus meist auf einem hohen Eigenverbrauch und nicht auf der Maximierung der Einspeisung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Einspeisemanagement

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Ihre Anlage erhält keine Betriebserlaubnis vom Netzbetreiber und darf nicht ans Netz angeschlossen werden. Daher erhalten Sie auch keine Einspeisevergütung.

Kann der Netzbetreiber meine Anlage jederzeit komplett abschalten?
Ja, in extremen Notsituationen zur Sicherung des Netzes ist auch eine Abregelung auf 0 % möglich. Das ist jedoch die Ausnahme. In der Regel wird die Leistung nur stufenweise reduziert.

Wirkt sich die 70-%-Regel auf meinen Eigenverbrauch aus?
Nein, absolut nicht. Die Begrenzung gilt ausschließlich für die Leistung, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie können jederzeit die volle, von der Sonne erzeugte Leistung für Ihre eigenen Verbraucher im Haus nutzen.

Wer trägt die Kosten für die Technik des Einspeisemanagements?
Die Kosten für den Rundsteuerempfänger und dessen Installation trägt immer der Anlagenbetreiber.

Wie oft wird eine Anlage im Durchschnitt abgeregelt?
Das ist regional sehr unterschiedlich und hängt von der Dichte an PV-Anlagen und dem Zustand des lokalen Stromnetzes ab. In manchen Gebieten kommt es nur wenige Stunden im Jahr zu einer Abregelung, in anderen Regionen mit schwachen Netzen kann das häufiger der Fall sein.


Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten für Ihre Anlage finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die bereits auf typische Anlagengrößen und die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind.

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