Wechselrichter defekt: Bleibt die EEG-Vergütung nach dem Austausch erhalten?

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition für Jahrzehnte
Doch während Solarmodule oft 25 Jahre und länger zuverlässig Strom erzeugen, hat eine zentrale Komponente eine deutlich kürzere Lebensdauer: der Wechselrichter. Fällt er nach 10 oder 15 Jahren aus, stellt sich für viele Betreiber älterer Anlagen eine entscheidende Frage: Was geschieht mit dem hohen, staatlich garantierten Vergütungssatz von damals? Die gute Nachricht vorweg: In den allermeisten Fällen bleibt Ihre Vergütung vollständig erhalten. Wir erklären Ihnen, welche Regeln dabei genau gelten.
Die Grundlage: Der Bestandsschutz der EEG-Vergütung
Als Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben, wurde Ihnen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein fester Vergütungssatz für jede eingespeiste Kilowattstunde zugesagt. Diese Zusage gilt für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Dieses Prinzip wird als „Bestandsschutz“ bezeichnet.
Dieser Schutz bezieht sich nicht auf jedes einzelne Bauteil, sondern auf die gesamte Anlage als stromerzeugende Einheit. Der Austausch einer Komponente wegen Verschleiß oder eines Defekts gefährdet den Vergütungsanspruch also nicht. Man kann es mit einem Auto vergleichen: Ersetzen Sie den Motor, bleibt es dennoch dasselbe Fahrzeug mit demselben Erstzulassungsdatum.
Der Austausch des Wechselrichters: Was das EEG vorschreibt
Der Austausch eines defekten Wechselrichters gilt als Instandhaltungsmaßnahme. Solange Sie das Gerät durch ein technisch gleichwertiges Modell ersetzen, ändert sich nichts an Ihrem Vergütungsanspruch. Ihre Anlage aus dem Jahr 2009 mit einer Vergütung von 43,01 Cent pro Kilowattstunde behält diesen Satz auch nach dem Einbau eines neuen Wechselrichters im Jahr 2024.
Voraussetzung ist, dass der Austausch der Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion dient. Das ist der Fall bei einem technischen Defekt, alterungsbedingtem Verschleiß sowie bei Beschädigung oder Diebstahl.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Wechselrichter eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren haben. Ein Austausch innerhalb dieses Zeitraums ist also ein normaler und unproblematischer Vorgang.
Achtung bei Leistungsänderungen: Wann es kompliziert werden kann
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der neue Wechselrichter eine andere Nennleistung hat als das alte Gerät. Hier macht das EEG genaue Vorgaben.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 999,00 €799,00 €Aktueller Preis ist: 799,00 €.Szenario 1: Neuer Wechselrichter mit gleicher oder geringerer Leistung
Dies ist der einfachste und sicherste Fall. Ersetzen Sie beispielsweise ein altes 5-kW-Gerät durch ein modernes Modell mit ebenfalls 5 kW Leistung, ist dies unbedenklich. Ihr Vergütungsanspruch für den von den bestehenden Modulen erzeugten Strom bleibt unangetastet. Moderne Geräte arbeiten oft effizienter, sodass Sie durch den Austausch sogar einen leichten Mehrertrag erzielen können, ohne Ihren Förderstatus zu riskieren.
Szenario 2: Neuer Wechselrichter mit höherer Leistung
Hier ist Vorsicht geboten. Der Einbau eines leistungsstärkeren Wechselrichters kann rechtlich als Modernisierung oder sogar als Anlagenerweiterung gewertet werden, selbst wenn die Modulleistung auf dem Dach identisch bleibt. Der Grund: Ein größerer Wechselrichter könnte theoretisch mehr Leistung aus den Modulen umwandeln und ins Netz einspeisen.
Praxisbeispiel: Ihre Anlage hat eine Modulleistung von 6 kWp, war aber bisher mit einem 5-kW-Wechselrichter ausgestattet. Installieren Sie nun ein 6-kW-Modell, könnte dies als Leistungssteigerung interpretiert werden.
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie in einem solchen Fall sicherstellen und dokumentieren, dass die maximale Einspeiseleistung der Anlage nicht die des ursprünglichen Wechselrichters übersteigt. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie ein Ersatzgerät wählen, dessen Leistung genau der des alten Geräts entspricht.
Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur nicht vergessen
Ein Wechselrichtertausch ist eine wesentliche technische Änderung an Ihrer Anlage und muss daher offiziell gemeldet werden. Die Meldung erfolgt im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Was müssen Sie melden?
- Die Stilllegung des alten Geräts (mit Seriennummer)
- Die Inbetriebnahme des neuen Geräts (mit Seriennummer)
- Das Datum des Austauschs
Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und sehr wichtig. Versäumen Sie die fristgerechte Registrierung, kann der Netzbetreiber die Auszahlung Ihrer EEG-Vergütung vorübergehend einstellen, bis die Daten korrekt erfasst sind. In der Regel übernimmt der beauftragte Elektroinstallateur diese Meldung für Sie. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass dieser Punkt im Auftrag explizit festgehalten wird.
FAQ – Häufige Fragen zum Wechselrichtertausch
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6.999,00 €Was kostet ein neuer Wechselrichter?
Die Kosten hängen stark von der Leistungsklasse und dem Hersteller ab. Für ein typisches Einfamilienhaus mit einer Anlagengröße von 5 bis 10 kWp müssen Sie für das Gerät selbst mit Preisen zwischen 1.200 und 2.500 Euro rechnen. Hinzu kommen die Installationskosten durch einen Fachbetrieb.
Muss ich den gleichen Hersteller wieder wählen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Sie können auf jeden anderen Hersteller ausweichen. Wichtig ist nur, dass die technischen Spezifikationen, insbesondere die Eingangsspannung und die Ausgangsleistung, zu Ihrer bestehenden Anlage und den Solarmodulen passen. Viele Kunden nutzen die Gelegenheit, auf ein moderneres Gerät mit höherem Wirkungsgrad oder zusätzlichen Funktionen wie einer Schnittstelle für ein Energiemanagementsystem umzusteigen.
Kann ich den Wechselrichter selbst austauschen?
Davon ist dringend abzuraten. Den Austausch eines Wechselrichters darf nur eine qualifizierte Elektrofachkraft durchführen. Im Gerät und in den Leitungen von den Solarmodulen liegen lebensgefährliche Gleichspannungen an. Zudem sind für die Inbetriebnahme und die Meldung an den Netzbetreiber Fachkenntnisse erforderlich.
Was passiert, wenn ich gleichzeitig auch Solarmodule austausche?
Der Austausch einzelner, defekter Solarmodule (bis zu 10 % der Gesamtleistung) wird in der Regel ebenfalls als Instandhaltung gewertet. Ein großflächiger Austausch von Modulen hingegen gilt als Errichtung einer neuen Anlage. Für den neuen Anlagenteil würde dann der aktuell gültige, deutlich niedrigere EEG-Vergütungssatz gelten. Hier sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt genau prüfen lassen.
Fazit: Mit dem richtigen Vorgehen bleibt Ihre Vergütung sicher
Der Ausfall eines Wechselrichters ist ärgerlich, aber für den Fortbestand Ihrer EEG-Vergütung in der Regel unbedenklich. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, sind Sie auf der sicheren Seite:
- Gleiche Leistung wählen: Ersetzen Sie das defekte Gerät durch ein Modell mit identischer Nennleistung.
- Fachbetrieb beauftragen: Lassen Sie den Austausch ausschließlich von einem qualifizierten Installateur durchführen.
- Meldepflicht erfüllen: Stellen Sie sicher, dass der Austausch im Marktstammdatenregister gemeldet wird.
So bleibt Ihr wertvoller Vergütungssatz aus den Anfangsjahren der Photovoltaik erhalten und Ihre Anlage kann für viele weitere Jahre sauberen und rentablen Strom produzieren.



