EEG-Vergütung bei Betreiberwechsel: Ihr Leitfaden beim Hauskauf

Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt, und eine bereits installierte Photovoltaikanlage auf dem Dach erscheint dabei oft als attraktives Extra. Sie verspricht niedrigere Stromkosten und Einnahmen durch die Einspeisung von Solarstrom. Doch schnell stellt sich eine entscheidende Frage: Was geschieht mit der staatlich garantierten Einspeisevergütung des Vorbesitzers, wenn Sie das Haus übernehmen? Viele Interessenten sind unsicher, ob dieser finanzielle Vorteil auf sie als neue Eigentümer übergeht.
Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Betreiberwechsel und zeigt Ihnen, wie Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung nahtlos übernehmen und so den Wert Ihrer neuen Immobilie langfristig sichern.
Die gute Nachricht: Der Vergütungsanspruch gehört zur Anlage, nicht zur Person
Die wichtigste Regel ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert: Der Anspruch auf die Einspeisevergütung ist direkt an die Photovoltaikanlage gebunden, nicht an den ursprünglichen Errichter. Für Sie als Käufer bedeutet das konkret: Sie übernehmen die Anlage mitsamt dem ursprünglichen Vergütungssatz für die verbleibende Laufzeit von 20 Jahren.
Stellen Sie sich den Vergütungsanspruch wie ein im Grundbuch eingetragenes Recht vor – er geht beim Verkauf auf den neuen Eigentümer des Grundstücks und der darauf befindlichen Anlage über. Das gilt selbst für ältere Anlagen, die noch von besonders hohen Vergütungssätzen aus den Jahren 2009 bis 2012 profitieren.
Ein typisches Szenario: Sie kaufen ein Haus mit einer 7-kWp-Anlage aus dem Juni 2010. Die damalige Vergütung betrug 39,14 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Satz ist bis Juni 2030 gesetzlich garantiert. Als neuer Eigentümer erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde genau diesen Betrag, obwohl die aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen deutlich niedriger liegt. Das bedeutet einen erheblichen finanziellen Mehrwert.
Der Betreiberwechsel in der Praxis: So sichern Sie den Übergang
Damit die Vergütung reibungslos weiterfließt, ist ein formaler Betreiberwechsel notwendig. Dieser Prozess ist unkompliziert, erfordert aber Sorgfalt und gliedert sich in drei entscheidende Schritte.
Schritt 1: Klare Regelung im Kaufvertrag
Der erste Schritt erfolgt bereits vor dem Notartermin. Im Kaufvertrag für die Immobilie sollte die Übernahme der Photovoltaikanlage explizit geregelt sein. Ein klar formulierter Passus, der festhält, dass die PV-Anlage mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übergeht, schafft rechtliche Klarheit. Notieren Sie hier auch den Zählerstand des Einspeisezählers zum Stichtag der Übergabe.
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Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 999,00 €799,00 €Aktueller Preis ist: 799,00 €.Schritt 2: Information an den Netzbetreiber
Der Netzbetreiber ist Ihr Vertragspartner für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Informieren Sie ihn schriftlich über den Eigentümerwechsel. Die Netzbetreiber stellen dafür in der Regel ein Formular zur Verfügung, das als „Betreiberwechsel“ oder „Anlagenübernahme“ bezeichnet wird.
Folgende Informationen werden meist benötigt:
- Daten des bisherigen Betreibers (Verkäufer)
- Ihre Daten als neuer Betreiber (Käufer)
- Datum der Übergabe
- Der im Kaufvertrag festgehaltene Zählerstand
Schritt 3: Ummeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Jede stromerzeugende Anlage muss in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Als neuer Betreiber sind Sie verpflichtet, die Daten im Register zu aktualisieren. Der Verkäufer sollte Ihnen die Zugangsdaten oder die Registrierungsnummer der Anlage übergeben. Die Ummeldung muss innerhalb eines Monats nach der Übernahme erfolgen, denn ein Versäumnis kann die Aussetzung der Vergütungszahlungen zur Folge haben.
Der Wert einer älteren Anlage: Was die hohe Vergütung bedeutet
Für Käufer einer Immobilie ist es oft schwer einzuschätzen, welchen finanziellen Vorteil eine ältere PV-Anlage tatsächlich bietet. Eine einfache Rechnung verdeutlicht das Potenzial.
Beispiel aus der Praxis:
- Anlage: 8-kWp-Dachanlage, Inbetriebnahme im April 2011.
- Vergütungssatz (2011): 28,74 Cent/kWh.
- Restlaufzeit (Annahme Kauf in 2024): 7 Jahre (bis April 2031).
- Jährliche Einspeisung (Annahme): 5.000 kWh (nach Abzug des Eigenverbrauchs).
Berechnung: 5.000 kWh/Jahr * 0,2874 €/kWh = 1.437 € pro Jahr.
Über die Restlaufzeit von 7 Jahren ergibt sich eine garantierte Einnahme von über 10.000 €. Hinzu kommt die Ersparnis durch den selbst verbrauchten Solarstrom. Dieser stabile Ertrag steigert den Wert der Immobilie und sollte bei der Preisverhandlung berücksichtigt werden.
Viele unserer Kunden, die eine Immobilie mit einer solchen Anlage erwerben, sehen darin eine sichere, bereits etablierte Investition. Sie profitieren von bewährter Technologie und gesetzlich garantierten Einnahmen ohne eigenes Planungsrisiko.
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5.299,00 €Häufige Fragen zum Betreiberwechsel (FAQ)
Hier beantworten wir einige Fragen, die uns bei Photovoltaik.info häufig von Immobilienkäufern gestellt werden.
Muss ich einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen?
Nein, in der Regel nicht. Sie treten als Rechtsnachfolger in den bestehenden Einspeisevertrag ein. Die Meldung des Betreiberwechsels reicht aus, um die Vertragsbeziehung auf Sie zu übertragen.
Was passiert, wenn der Wechsel nicht gemeldet wird?
Wird der Eigentümerwechsel dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur nicht mitgeteilt, werden die Vergütungszahlungen in der Regel gestoppt. Das Geld geht jedoch nicht verloren – nach erfolgter Ummeldung wird die Vergütung rückwirkend ausgezahlt.
Gilt dieser Prozess auch bei einer Erbschaft oder Schenkung?
Ja, der Ablauf ist identisch. Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung der Immobilie, zum Beispiel durch Erbschaft, muss der Betreiberwechsel dem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister gemeldet werden, damit die Vergütung künftig an den neuen Eigentümer fließt.
Kann ich die bestehende Anlage nach dem Kauf modernisieren oder erweitern?
Ja, das ist möglich. Beachten Sie jedoch: Für alle neu installierten Module, die die ursprüngliche Leistung der Anlage erweitern, gilt der zum Zeitpunkt der Erweiterung gültige, in der Regel niedrigere Vergütungssatz. Die ursprünglichen Module behalten ihren hohen Satz bis zum Ende der 20-Jahres-Frist. Informationen zur richtigen Vorgehensweise finden Sie in unserem Ratgeber zur Planung einer Photovoltaik-Anlage.
Fazit: Ein kleiner Aufwand für einen großen, planbaren Nutzen
Der Übergang der EEG-Vergütung beim Hauskauf ist ein klar geregelter Prozess. Die garantierte Vergütung ist ein wertvoller Vorteil, der direkt mit der Anlage verbunden ist und mit wenigen administrativen Schritten auf Sie als neuen Eigentümer übergeht.
Eine saubere Dokumentation im Kaufvertrag und die zeitnahe Kommunikation mit dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur sind der Schlüssel für einen reibungslosen Übergang. So sichern Sie sich nicht nur eine nachhaltige Energiequelle, sondern auch eine stabile, kalkulierbare Einnahmequelle für viele Jahre.
Sie möchten mehr über die steuerlichen Aspekte des Anlagenbetriebs erfahren? In unserem Leitfaden zu Steuern bei Photovoltaik finden Sie alle wichtigen Informationen verständlich aufbereitet. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation stehen Ihnen die Experten von Photovoltaik.info ebenfalls gerne zur Verfügung.



