EEG-Vergütung gestaffelt: So berechnen Sie den Ertrag für Anlagen über 10 kWp

Sie planen eine Photovoltaikanlage, die größer als die typischen 10 Kilowattpeak (kWp) ist?

Dann sind Sie wahrscheinlich auf einen Punkt gestoßen, der immer wieder für Verwirrung sorgt: die gestaffelte Einspeisevergütung. Anders als viele annehmen, gibt es für Anlagen über 10 kWp nicht einen einzigen Vergütungssatz, sondern eine Mischkalkulation. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen einfach und an einem konkreten Beispiel, wie diese Berechnung funktioniert und warum eine größere Anlage oft die bessere Wahl ist.

Das Prinzip der degressiven Staffelung verständlich erklärt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass die Vergütung für eingespeisten Solarstrom von der Größe der Anlage abhängt. Die Logik dahinter ist einfach: Kleinere Anlagen, wie sie auf typischen Einfamilienhäusern zu finden sind, sollen stärker gefördert werden als sehr große gewerbliche Anlagen.

Um dies fair umzusetzen, wird Ihre PV-Anlage rechnerisch in mehrere Teile zerlegt. Jeder Teil fällt in eine andere Leistungsklasse und erhält einen eigenen Vergütungssatz.

Stellen Sie es sich wie bei der Einkommensteuer vor: Dort wird auch nicht Ihr gesamtes Einkommen mit dem Spitzensteuersatz besteuert, sondern nur der Teil, der über einer bestimmten Grenze liegt. Genau dieses Prinzip gilt auch für die Einspeisevergütung. Der erste Anlagenteil bis 10 kWp erhält den höchsten Satz, der nächste Teil darüber einen etwas niedrigeren und so weiter.

Die aktuellen Vergütungssätze im Überblick

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig die gültigen Sätze. Für Anlagen, die auf, an oder in Gebäuden installiert werden – der Standardfall für Eigenheime –, gelten seit dem 1. Februar 2024 folgende Sätze für die Überschusseinspeisung:

  • Anlagenteil bis 10 kWp: 8,11 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)
  • Anlagenteil über 10 kWp bis 40 kWp: 7,03 ct/kWh
  • Anlagenteil über 40 kWp bis 100 kWp: 5,74 ct/kWh

Diese Sätze werden Ihnen für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die darauffolgenden 20 Jahre staatlich garantiert. Das schafft eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Ihre Investition.

Rechenbeispiel: Eine 15-kWp-Anlage im Detail

Nehmen wir an, Sie möchten das Potenzial Ihres Daches voll ausschöpfen und installieren eine Anlage mit 15 kWp Leistung. Wie hoch ist nun Ihre Vergütung? Falsch wäre es, einfach den Satz für Anlagen bis 40 kWp (7,03 ct/kWh) auf die gesamte Leistung anzuwenden. Die korrekte Berechnung erfolgt in drei Schritten:

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1. Aufteilung der Anlage in Leistungsklassen

Ihre 15-kWp-Anlage wird wie folgt aufgeteilt:
Anlagenteil 1: Die ersten 10 kWp.
Anlagenteil 2: Die restlichen 5 kWp.

2. Anwendung der jeweiligen Vergütungssätze

Nun wird jedem Anlagenteil der passende Satz zugeordnet:
Anlagenteil 1 (10 kWp) erhält den Satz der ersten Stufe: 8,11 ct/kWh.
Anlagenteil 2 (5 kWp) erhält den Satz der zweiten Stufe: 7,03 ct/kWh.

3. Berechnung des gewichteten Durchschnitts

Um Ihren persönlichen Durchschnittsvergütungssatz zu ermitteln, werden die Teilergebnisse gewichtet und addiert.

  • Anteil 1: (10 kWp / 15 kWp) * 8,11 ct/kWh = 5,41 ct/kWh
  • Anteil 2: (5 kWp / 15 kWp) * 7,03 ct/kWh = 2,34 ct/kWh
  • Durchschnittliche Vergütung: 5,41 + 2,34 = 7,75 ct/kWh

Ihre 15-kWp-Anlage erhält also im Durchschnitt eine Vergütung von 7,75 ct/kWh für jede eingespeiste Kilowattstunde. Dieser Wert liegt – wie zu erwarten – zwischen dem hohen Satz für die ersten 10 kWp und dem niedrigeren Satz für den Rest.

Was bedeutet das für Ihren Jahresertrag?

Übertragen wir diese Berechnung in die Praxis. Eine Faustregel besagt, dass eine PV-Anlage in Deutschland pro kWp Leistung jährlich etwa 1.000 kWh Strom erzeugt.

  • Jahreserzeugung: 15 kWp * 1.000 kWh/kWp = 15.000 kWh
  • Annahme Eigenverbrauch: Sie verbrauchen 30 % des Stroms selbst (4.500 kWh).
  • Jahreseinspeisung: Die restlichen 70 % werden ins Netz eingespeist (10.500 kWh).

Ihre jährliche Einnahme durch die Einspeisevergütung beträgt somit:
10.500 kWh * 0,0775 €/kWh = 813,75 €

Hätten Sie fälschlicherweise mit dem niedrigeren Satz von 7,03 ct/kWh gerechnet, wären Sie nur auf 738,15 € gekommen. Die korrekte Berechnung ergibt also über 75 € mehr Ertrag pro Jahr – auf 20 Jahre gesehen ein Unterschied von über 1.500 €.

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Warum lohnt sich eine größere Anlage trotzdem?

Die sinkende Vergütung für größere Anlagenteile könnte zu dem Fehlschluss verleiten, dass sich eine Anlage über 10 kWp nicht lohnt. Das Gegenteil ist der Fall.

Der entscheidende Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist heute nicht mehr primär die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht für 30 bis 40 Cent vom Energieversorger kaufen. Eine größere Anlage produziert mehr Strom, sodass Sie auch an wolkigen Tagen oder in den Übergangsmonaten Ihren eigenen Bedarf besser decken können. Der finanzielle Vorteil durch vermiedene Stromkosten übersteigt die Einnahmen aus der Einspeisung um ein Vielfaches.

Die Erfahrung zeigt: Die höchste Rentabilität erzielen Anlagenbetreiber, die ihre verfügbare Dachfläche bestmöglich ausnutzen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren und Stromkosten sparen.

Sonderfall: Zwei Anlagen auf einem Dach?

Manche Eigentümer überlegen, statt einer 15-kWp-Anlage einfach zwei separate 7,5-kWp-Anlagen zu installieren, um zweimal den höchsten Vergütungssatz zu erhalten. Dies ist jedoch nicht möglich. Das EEG schiebt diesem Vorgehen einen Riegel vor: Alle Anlagen auf demselben Grundstück, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen werden, werden für die Berechnung der Vergütung zusammengefasst. Diese Regelung verhindert eine Umgehung der degressiven Staffelung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Staffelung auch für den Eigenverbrauch?

Nein, die Staffelung betrifft ausschließlich die Vergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Der Wert Ihres selbst verbrauchten Stroms entspricht immer dem vollen Strompreis, den Sie Ihrem Energieversorger zahlen müssten.

Ändert sich mein Vergütungssatz in den nächsten 20 Jahren?

Nein. Die Vergütungssätze, die am Tag der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gültig sind, bleiben für 20 Jahre plus die verbleibenden Monate des Inbetriebnahmejahres konstant. Diese gesetzliche Garantie sorgt für hohe Planungssicherheit.

Wie wird der gewichtete Durchschnittssatz offiziell ermittelt?

Die hier gezeigte Berechnung dient Ihrem Verständnis und Ihrer Planung. Die offizielle, verbindliche Abrechnung übernimmt Ihr Netzbetreiber. Er meldet Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur an und wendet die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen EEG-Sätze korrekt an.

Lohnt sich eine Anlage über 40 kWp für ein Einfamilienhaus?

In den allermeisten Fällen nicht. Anlagen über 25 kWp müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Für noch größere Anlagen gelten zudem komplexere Regelungen wie die verpflichtende Direktvermarktung. Für private Eigenheime ist die Anlagengröße zwischen 10 und 20 kWp oft der wirtschaftlich sinnvollste Bereich.

Fazit: Planungssicherheit durch korrektes Rechnen

Die gestaffelte EEG-Vergütung ist ein faires System, das auf den ersten Blick komplexer wirkt, als es ist. Wer das Prinzip der gewichteten Durchschnittsberechnung versteht, kann die Rentabilität einer größeren PV-Anlage realistisch einschätzen und schützt sich so vor falschen Annahmen. Die degressive Staffelung sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr Dachpotenzial voll auszuschöpfen, denn der größte wirtschaftliche Vorteil liegt heute in der Maximierung Ihres Eigenverbrauchs.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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