EEG-Sanktionen: So vermeiden Sie teure Fehler bei Ihrer Photovoltaikanlage

Ihre neue Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, die Sonne scheint und der Stromzähler läuft rückwärts – ein gutes Gefühl. Doch einige Monate später erhalten Sie Post vom Netzbetreiber: eine Forderung zur Rückzahlung eines Teils Ihrer Einspeisevergütung. Der Grund ist oft nur ein Formfehler oder eine versäumte Meldefrist. Für Anlagenbetreiber ist dieses Szenario nicht nur ärgerlich, es kann auch empfindliche finanzielle Folgen haben.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert zwar den Ausbau der Solarenergie, knüpft die Vergütung aber an klare Regeln, deren Verletzung sanktioniert wird. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die häufigsten Fallstricke und wie Sie sich von Anfang an davor schützen, um die Freude an Ihrem eigenen Solarstrom ungetrübt genießen zu können.
Was sind EEG-Sanktionen und warum sind sie für Sie relevant?
Das EEG garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen über 20 Jahre eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Im Gegenzug müssen Betreiber bestimmte administrative und technische Pflichten erfüllen. Diese dienen vor allem der Netzstabilität und der transparenten Erfassung aller Stromerzeuger in Deutschland.
Verletzen Sie diese Pflichten, kann der Netzbetreiber Sanktionen verhängen. Dabei gibt es hauptsächlich zwei Arten:
- Vergütungsreduktion: Ihre Einspeisevergütung wird für den Zeitraum des Verstoßes gekürzt oder sogar komplett gestrichen.
- Pönale (Vertragsstrafe): In manchen Fällen, besonders bei größeren Anlagen, können zusätzlich pauschale Strafzahlungen fällig werden.
Für private Hausbesitzer ist vor allem die Kürzung der Vergütung von Bedeutung. Sie kann rückwirkend erfolgen und schnell zu finanziellen Einbußen von mehreren hundert oder sogar tausend Euro führen.
Der häufigste Fehler: Die versäumte Meldung im Marktstammdatenregister
Die mit Abstand häufigste Ursache für Sanktionen ist eine verspätete oder fehlerhafte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Jede stromerzeugende Anlage, auch Ihr Balkonkraftwerk, muss hier gemeldet werden.
Die entscheidende Frist und ihre Folgen
Die Regel ist eindeutig: Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im MaStR registrieren. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihre Einspeisevergütung auf null Euro pro Kilowattstunde (0 €/kWh) gekürzt. Diese Kürzung gilt für den gesamten Zeitraum von der Inbetriebnahme bis zur Nachmeldung.
Praxisbeispiel:
Ihre 10-kWp-Anlage geht am 15. Mai in Betrieb. Die Registrierungsfrist endet am 15. Juni. Sie vergessen die Meldung und holen sie erst am 1. September nach.
Die Folge: Für den gesamten Zeitraum von Mitte Mai bis Ende August erhalten Sie keinerlei Einspeisevergütung. Bei einer typischen Anlage dieser Größe kann das einen Verlust von 300 bis 400 Euro bedeuten. Eine Heilung, also eine rückwirkende Auszahlung der Vergütung, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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Für kleine Steckersolargeräte (oft bis 800 Watt Leistung) gilt eine Besonderheit. Da sie in der Regel nur den Eigenverbrauch decken und keinen Strom einspeisen, entfällt die Sanktion der Vergütungskürzung. Dennoch ist die Anmeldung im MaStR verpflichtend. Eine Nichtanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis kommt es bei Kleinanlagen selten zu solch drastischen Maßnahmen, dennoch sollten Sie die einfache und kostenlose Registrierung daher unbedingt vornehmen.
Technische Vorgaben: Wenn die Anlage nicht den Regeln entspricht
Neben den administrativen Pflichten gibt es auch technische Anforderungen, die Ihre Anlage erfüllen muss. Diese dienen der Stabilisierung des Stromnetzes, das durch viele dezentrale Einspeiser stärkeren Schwankungen ausgesetzt ist.
Die 70%-Regelung für private Dachanlagen
Für die meisten Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (bis 25 kWp Leistung) gilt die sogenannte 70%-Wirkleistungsbegrenzung. Das bedeutet, der Wechselrichter muss so eingestellt sein, dass er am Netzanschlusspunkt nie mehr als 70 % der installierten Anlagenleistung (kWp) einspeist.
Alternative: Statt der festen Begrenzung können Sie auch ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Dieses ermöglicht dem Netzbetreiber, die Einspeisung bei Bedarf ferngesteuert zu regeln.
Wird gegen diese Vorgabe verstoßen – etwa weil die Einstellung falsch ist oder gänzlich fehlt – droht eine Kürzung der Einspeisevergütung um 20 % für die Dauer des Verstoßes. Die Verantwortung liegt hier beim Anlagenbetreiber, auch wenn die technische Umsetzung durch den Installateur erfolgt.
Praxisbeispiel:
Ein Hausbesitzer lässt eine 8-kWp-Anlage installieren. Der Installateur vergisst, die 70%-Begrenzung im Wechselrichter zu aktivieren. Drei Monate später bemerkt der Netzbetreiber den Fehler bei einer Datenprüfung. Für diese drei Monate wird die Einspeisevergütung um 20 % gekürzt.
Fernsteuerbarkeit bei größeren Anlagen
Für Anlagen mit einer Leistung von über 25 kWp schreibt das EEG eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber vor. Dies betrifft in der Regel keine privaten Einfamilienhäuser, sondern eher gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird ebenfalls mit einer Vergütungskürzung geahndet.
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Für Neuanlagen über 100 kWp Leistung ist die Direktvermarktung des erzeugten Stroms Pflicht. Das bedeutet, der Strom wird nicht mehr über die EEG-Vergütung an den Netzbetreiber verkauft, sondern direkt an der Strombörse gehandelt. Anlagenbetreiber erhalten dafür eine Marktprämie.
Kommt ein Betreiber dieser Pflicht nicht nach, entfällt die Marktprämie. Stattdessen erhält er nur den monatlichen Durchschnitts-Marktwert für seinen Strom, der in der Regel deutlich niedriger ist. Dieser Fall ist für private Hausbesitzer zwar selten, unterstreicht aber die Wichtigkeit, sich über die geltenden Regeln für die jeweilige Anlagengröße zu informieren.
Praxis-Tipps: Wie Sie Sanktionen sicher vermeiden
Die gute Nachricht ist: Alle genannten Sanktionen lassen sich mit etwas Sorgfalt vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Fehler aus Unwissenheit passieren und nicht aus böser Absicht.
- Setzen Sie eine Erinnerung: Tragen Sie sich die einmonatige Frist für die MaStR-Anmeldung direkt nach der Inbetriebnahme in Ihren Kalender ein.
- Fragen Sie den Fachbetrieb: Lassen Sie sich vom Installateur im Übergabeprotokoll bestätigen, dass alle technischen Vorgaben, insbesondere die 70%-Regelung, korrekt umgesetzt wurden.
- Bewahren Sie Dokumente auf: Heben Sie alle Unterlagen zur Inbetriebnahme und Anmeldung Ihrer Anlage sorgfältig auf. Dies ist wichtig, falls es später zu Rückfragen kommt. Ansprüche des Netzbetreibers verjähren erst nach drei Jahren.
- Handeln Sie bei Fehlern sofort: Sollten Sie ein Versäumnis bemerken, holen Sie die Meldung umgehend nach, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Netzbetreiber zeigen bei kleinen, unabsichtlichen Fehlern manchmal Kulanz, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.
Auf Plattformen wie Photovoltaik.info finden Sie umfassende und verständliche Anleitungen, die Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess führen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister anmelde?
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Da Sie in der Regel keine Einspeisevergütung erhalten, droht keine Kürzung. Die Anmeldung ist jedoch einfach, kostenlos und gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ich eine versäumte MaStR-Meldung rückwirkend heilen?
Nein. Eine Nachmeldung beendet die Sanktion nur für die Zukunft. Die für den Zeitraum des Versäumnisses verlorene Einspeisevergütung wird nicht nachträglich ausgezahlt.
Wer ist für die korrekte technische Einstellung der Anlage verantwortlich?
Der Anlagenbetreiber. Auch wenn die Installation und Konfiguration durch einen Fachbetrieb erfolgen, sind letztlich Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wie hoch sind die finanziellen Einbußen konkret?
Bei einer versäumten MaStR-Meldung verlieren Sie 100 % der Einspeisevergütung für den Zeitraum des Verstoßes. Bei einem technischen Mangel wie der fehlenden 70%-Regelung werden 20 % der Vergütung einbehalten. Bei einer typischen 8-kWp-Anlage können so schnell einige hundert Euro pro Jahr zusammenkommen.
Fazit: Gut informiert ist halb gewonnen
Die Regelungen des EEG mögen auf den ersten Blick komplex wirken, doch die für private Anlagenbetreiber relevanten Pflichten sind überschaubar und gut zu bewältigen. Der Schlüssel zur Vermeidung von Sanktionen liegt in der sorgfältigen und fristgerechten Erledigung der administrativen Aufgaben, allen voran der Registrierung im Marktstammdatenregister.
Indem Sie sich frühzeitig informieren und die wenigen wichtigen Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in saubere Energie von Anfang an eine lohnende und sorgenfreie Erfahrung wird.
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