Die Degression der Einspeisevergütung: Wie die Absenkung funktioniert und wie Sie Ihren Satz sichern

Die Degression der Einspeisevergütung: Wie die Absenkung funktioniert und wie Sie sich Ihren Satz sichern

Sie planen eine Photovoltaikanlage und haben die passenden Module und den richtigen Wechselrichter bereits im Blick. Doch ein entscheidendes Detail, das Ihre Einnahmen für die nächsten 20 Jahre bestimmt, rückt oft in den Hintergrund: das Datum der Inbetriebnahme. Schon eine Verzögerung von wenigen Wochen kann dazu führen, dass Sie eine geringere Einspeisevergütung erhalten. Dieser Mechanismus, die sogenannte Degression, ist zwar kein Grund zur Sorge, aber ein wichtiger Faktor, den Sie bei Ihrer Planung im Auge behalten sollten. Wir erklären Ihnen, wie er funktioniert und wie Sie sich den bestmöglichen Satz sichern.

Was ist die Degression und warum gibt es sie?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen und nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien marktwirtschaftlich zu steuern und technologische Fortschritte zu fördern, wurde die Degression im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert.

Das Prinzip ist einfach: Da die Kosten für PV-Komponenten über die Jahre sinken, wird auch die staatliche Förderung für Neuanlagen schrittweise reduziert. Das schafft einen Anreiz, frühzeitig zu investieren, und stellt sicher, dass die Förderung an die Marktentwicklung angepasst wird. Die Degression sorgt also für einen kontinuierlichen, aber planbaren Preisdruck, der die Technologie effizienter und günstiger macht.

Die aktuelle Regelung seit Februar 2024: Die halbjährliche Absenkung

Nachdem die Degression bis Januar 2024 ausgesetzt war, um den PV-Ausbau zusätzlich anzukurbeln, greift mit dem EEG 2023 eine neue Regelung. Seit dem 1. Februar 2024 gilt eine feste, moderate Absenkung:

Alle sechs Monate sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen um 1,0 %.

Die nächsten Stichtage für diese Absenkung sind der 1. August 2024 und der 1. Februar 2025. Diese Regelung schafft hohe Planungssicherheit für angehende Anlagenbetreiber.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik hängt von der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab. Hier sind die Sätze, die seit Februar 2024 gelten:

Anlagen bis 10 kWp:

  • Teileinspeisung (Eigenverbrauch): 8,11 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 12,87 ct/kWh

Anlagen bis 40 kWp:

  • Teileinspeisung: 7,03 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,79 ct/kWh

Anlagen bis 100 kWp:

  • Teileinspeisung: 5,74 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,79 ct/kWh

Hinweis: Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung anteilig berechnet.

Der Stichtag: Warum die Inbetriebnahme alles entscheidet

Entscheidend für die Sicherung Ihres Vergütungssatzes ist das offizielle Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Sobald Ihre Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist und erstmalig Strom produziert, wird dieser Satz für Sie „eingefroren“ – und das für die nächsten 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

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Ein Praxisbeispiel: Der kleine Unterschied mit großer Wirkung

Stellen Sie sich vor, Sie errichten eine 10-kWp-Anlage für Ihr Einfamilienhaus und speisen einen Teil des Stroms ein.

  • Szenario 1: Die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erfolgt am 30. Juli 2024. Sie sichern sich den Satz von 8,11 ct/kWh.
  • Szenario 2: Aufgrund von Lieferverzögerungen findet die Inbetriebnahme erst am 2. August 2024 statt. Ihr Satz sinkt durch die Degression um 1 % auf 8,03 ct/kWh.

Der Unterschied von 0,08 Cent pro Kilowattstunde klingt auf den ersten Blick gering. Doch bei einer jährlichen Einspeisung von beispielsweise 5.000 kWh summiert sich der Unterschied über 20 Jahre auf 80 Euro. Das ist kein Betrag, der Ihre Investition gefährdet, aber er zeigt, wie wichtig eine pünktliche Umsetzung ist.

Der Zubaukorridor: Das Steuerungsinstrument im Hintergrund

Um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu lenken, hat der Gesetzgeber einen sogenannten „Zubaukorridor“ definiert. Dieser legt fest, wie viel PV-Leistung pro Jahr idealerweise neu installiert werden soll. Die Bundesnetzagentur überwacht die tatsächlichen Zubauzahlen.

Früher war die Degression direkt an diesen Korridor gekoppelt: Ein starker Zubau ließ die Vergütung schneller sinken, ein schwacher Zubau verlangsamte die Absenkung. Das EEG 2023 hat diesen Mechanismus vereinfacht. Die aktuelle Absenkung um 1,0 % halbjährlich ist bis Anfang 2025 festgeschrieben und vom tatsächlichen Zubau unabhängig. Das gibt Ihnen als Anlagenbetreiber maximale Planungssicherheit.

So sichern Sie sich den bestmöglichen Vergütungssatz

Die Degression ist ein fester Bestandteil des Systems. Sie können sie aber aktiv in Ihre Planung einbeziehen, um Nachteile zu vermeiden.

  1. Frühzeitig und umfassend planen
    Am Anfang steht eine vorausschauende Planung. Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, sollten Sie die nächsten Schritte einleiten. Je mehr Zeitpuffer Sie haben, desto entspannter können Sie auf eventuelle Verzögerungen reagieren.

  2. Realistische Zeitpläne erstellen
    Klären Sie mit Ihrem Installationsbetrieb realistische Lieferzeiten für Komponenten wie Module, Wechselrichter und Montagesysteme. Die Erfahrung zeigt, dass die Nachfrage hoch ist und es saisonal zu Engpässen kommen kann.

  3. Puffer vor den Stichtagen einplanen
    Vermeiden Sie es, die Inbetriebnahme auf die letzte Woche vor einem Degressionstermin (z. B. Ende Juli oder Ende Januar) zu legen. Unvorhergesehene Ereignisse wie schlechtes Wetter oder Krankheit können den Zeitplan schnell durcheinanderbringen.

  4. Einen zuverlässigen Partner wählen
    Arbeiten Sie mit einem erfahrenen Fachbetrieb zusammen, der die Anmeldeprozesse beim Netzbetreiber kennt und Termine zuverlässig einhält. Viele Kunden entscheiden sich für Komplettanbieter, die von der Planung bis zur Inbetriebnahme alles aus einer Hand liefern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn sich die Installation meiner Anlage verzögert?
Sie erhalten den Vergütungssatz, der am Tag der tatsächlichen Inbetriebnahme gültig ist. Eine Verzögerung über einen Stichtag wie den 1. August hinaus führt unweigerlich zu einem niedrigeren Satz für die nächsten 20 Jahre.

Lohnt sich die Einspeisevergütung überhaupt noch?
Ja, absolut. Der größte wirtschaftliche Vorteil einer PV-Anlage liegt heute darin, durch hohen Eigenverbrauch Stromkosten zu sparen. Die Einspeisevergütung ist ein garantierter und willkommener Zusatzertrag, der die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage weiter verbessert und die Amortisationszeit verkürzt.

Betrifft die Degression auch meine bereits laufende Anlage?
Nein. Für eine bereits in Betrieb genommene Anlage gilt der Ihnen zugesicherte Vergütungssatz für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Degression betrifft ausschließlich Neuanlagen.

Wo finde ich die offiziellen Vergütungssätze?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die gültigen Sätze auf ihrer Webseite. Informationsplattformen wie Photovoltaik.info bereiten diese Daten für Sie auf und halten Sie stets über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Fazit: Vorausschauende Planung ist der Schlüssel

Die Degression der Einspeisevergütung ist ein transparenter und planbarer Prozess. Sie ist ein Anreiz für die zügige Umsetzung Ihres PV-Projekts, erzeugt aber keinen unnötigen Druck. Wenn Sie die Stichtage im Blick behalten und genügend Zeitpuffer einplanen, können Sie den Mechanismus problemlos zu Ihrem Vorteil nutzen und sich den bestmöglichen Ertrag für Ihre Investition sichern.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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