Bestandsanlage mit Speicher nachrüsten: Was Sie rechtlich beachten müssen

Ihre Photovoltaikanlage erzeugt an sonnigen Tagen reichlich Strom – oft mehr, als Ihr Haushalt verbrauchen kann. Sobald am Abend der Strombedarf steigt, beziehen Sie jedoch teuren Strom aus dem Netz. Ein Szenario, das viele Betreiber von PV-Anlagen kennen.

Die Lösung scheint naheliegend: ein Stromspeicher, der den überschüssigen Solarstrom für die Abend- und Nachtstunden sichert. Doch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist mehr als nur eine technische Installation. Sie bringt auch administrative und rechtliche Pflichten mit sich, die Sie kennen sollten, um Fallstricke zu vermeiden.

Hier erfahren Sie, welche Anmeldungen notwendig sind, wie sich die Nachrüstung auf Ihre Einspeisevergütung auswirkt und welche technischen Vorschriften für einen reibungslosen Betrieb entscheidend sind.

Warum eine Bestandsanlage mit einem Speicher nachrüsten?

Die Entscheidung, eine bestehende PV-Anlage um einen Stromspeicher für Photovoltaik zu erweitern, hat meist drei Hauptgründe:

  1. Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvollste Solarstrom ist der, den Sie selbst verbrauchen. Ein Speicher ermöglicht es Ihnen, den tagsüber erzeugten Strom auch abends und nachts zu nutzen. Dadurch kann der Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30 % auf bis zu 70 % oder mehr steigen.

  2. Größere Unabhängigkeit: Mit einem höheren Eigenverbrauch sinkt Ihre Abhängigkeit von externen Stromanbietern und deren Preisentwicklung. Sie werden autarker und schützen sich besser vor steigenden Energiekosten.

  3. Netzstabilität und Zukunftssicherheit: Batteriespeicher tragen zur Stabilisierung der Stromnetze bei, indem sie Erzeugungsspitzen abfedern. Sie investieren damit nicht nur in Ihre eigene Energieversorgung, sondern auch in eine nachhaltige Energieinfrastruktur.

Ein typisches Szenario: Ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4.500 kWh hat eine 8-kWp-Anlage aus dem Jahr 2015. Ohne Speicher werden etwa 1.500 kWh selbst verbraucht. Mit einem passenden Speicher kann dieser Wert auf über 3.000 kWh ansteigen, was die jährliche Stromrechnung erheblich reduziert.

Bestandsanlage mit Speicher nachrüsten

Die administrativen Hürden: Anmeldung und Registrierung

Da die Nachrüstung eines Speichers eine wesentliche Änderung Ihrer Energieerzeugungsanlage darstellt, ist sie meldepflichtig. Hierfür sind zwei Stellen entscheidend: Ihr Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur.

Schritt 1: Der Antrag beim Netzbetreiber

Bevor die Installation beginnt, müssen Sie oder Ihr beauftragter Elektroinstallateur die Nachrüstung bei Ihrem lokalen Netzbetreiber anmelden. Dieser prüft, ob Ihr Stromanschluss für die zusätzliche Last des Speichers ausgelegt ist und ob alle technischen Anschlussregeln (insbesondere die VDE-AR-N 4105) eingehalten werden.

Die Erfahrung zeigt, dass dieser Schritt oft einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Planen Sie diese Zeit also unbedingt ein. Der Netzbetreiber gibt nach erfolgreicher Prüfung die Zustimmung zur Installation. Ohne diese Freigabe darf der Speicher nicht in Betrieb genommen werden.

Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - Trina Doppelglas - JurSol Storage Mini 3.2 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - Trina Doppelglas - JurSol Storage Mini 3.2 kWh

Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 1.999,00 €Aktueller Preis ist: 1.899,00 €.

Schritt 2: Die Meldung im Marktstammdatenregister

Jede Energieerzeugungsanlage und jeder Speicher in Deutschland muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein – das gilt selbstverständlich auch für nachgerüstete Speicher.

Wichtig: Sie müssen den neuen Speicher als separate Einheit registrieren und ihn mit Ihrer bestehenden PV-Anlage verknüpfen. Diese Registrierung muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Eine versäumte oder fehlerhafte Meldung kann zu Sanktionen führen, beispielsweise zur Kürzung oder zum Verlust der Einspeisevergütung. Die Registrierung können Sie online selbst vornehmen; oft unterstützt Sie aber auch Ihr Installateur bei diesem Schritt.

Auswirkungen auf die Einspeisevergütung: Was wird aus dem Bestandsschutz?

Eine der häufigsten Sorgen von Besitzern älterer PV-Anlagen ist der mögliche Verlust der hohen, über 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung für Photovoltaik. Hier gibt es klare Regelungen, die in den meisten Fällen für Entwarnung sorgen.

Die gute Nachricht: Ihr alter Tarif bleibt meist erhalten

Dank des Bestandsschutzes für Ihre bestehende PV-Anlage bleibt der Vergütungssatz für den Strom, den Ihre Solarmodule erzeugen und direkt ins Netz einspeisen, unverändert. Die Nachrüstung eines Speichers ändert daran nichts, solange die Leistung Ihrer PV-Module nicht erhöht wird.

Der Speicher wird als eigenständige Anlage betrachtet. Strom, der aus dem Speicher entnommen und ins Netz eingespeist wird, erhält keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In der Praxis ist das jedoch kein Nachteil, da die Wirtschaftlichkeit eines Speichers ohnehin darauf beruht, den Eigenverbrauch zu maximieren.

Das Verbot der Doppelförderung verstehen

Ein zentraler Grundsatz des EEG ist das Verbot der Doppelförderung. Es besagt, dass Strom, für den bereits eine EEG-Vergütung gezahlt wurde (also Ihr Solarstrom), nicht gespeichert und später erneut vergütet ins Netz eingespeist werden darf.

Moderne Energiemanagementsysteme (EMS), die zusammen mit dem Speicher installiert werden, sorgen technisch dafür. Sie steuern die Energieflüsse so, dass ausschließlich überschüssiger Solarstrom gespeichert wird, der andernfalls direkt eingespeist worden wäre. Wird später Strom aus dem Speicher ins Netz abgegeben, sorgt das System dafür, dass hierfür keine Vergütung beansprucht wird.

Praxisbeispiel: Ihre Anlage aus 2011 erzeugt Strom, für den Sie 28 Cent/kWh erhalten. Anstatt diesen für 28 Cent zu verkaufen und später für 40 Cent Netzstrom zu kaufen, speichern Sie ihn. Abends nutzen Sie Ihren eigenen Strom und sparen die 40 Cent. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die vermiedenen Stromkosten, nicht durch eine zusätzliche Einspeisung.

10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

10000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 10,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

6.999,00 

Technische Voraussetzungen für eine sichere Nachrüstung

Die Nachrüstung eines Speichers ist keine Aufgabe für Heimwerker. Sie muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, um Sicherheit, Kompatibilität und die Einhaltung aller Normen zu gewährleisten.

  • Kompatibilität von Wechselrichter und Speicher: Nicht jeder alte Wechselrichter lässt sich mit einem modernen Batteriespeicher verbinden. Oft muss daher ein zusätzlicher Batteriewechselrichter (AC-gekoppeltes System) installiert oder der bestehende PV-Wechselrichter gegen ein Hybridmodell ausgetauscht werden.

  • Energiemanagementsystem (EMS): Das Gehirn Ihrer erweiterten Anlage. Es misst und steuert die Stromflüsse zwischen PV-Anlage, Speicher, Haushalt und Netz, um den Eigenverbrauch zu optimieren.

  • Zählerschrank: In vielen Fällen muss der Zählerschrank modernisiert werden, um Platz für neue Komponenten zu schaffen und aktuellen technischen Vorschriften zu entsprechen.

Die Erfahrung vieler Kunden auf Photovoltaik.info zeigt, dass eine sorgfältige Planung durch einen Fachbetrieb der Schlüssel zum Erfolg ist. Dieser prüft die Gegebenheiten vor Ort und empfiehlt eine passende, zukunftssichere Lösung.

Technische Nachrüstung Speicher

Häufige Fragen (FAQ)

Benötige ich eine Baugenehmigung für die Speichernachrüstung?

In der Regel nicht. Für die Installation von Batteriespeichern in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich.

Wie lange dauert der gesamte Anmeldeprozess?

Planen Sie von der ersten Anfrage beim Netzbetreiber bis zur endgültigen Registrierung im MaStR etwa zwei bis drei Monate ein. Die Dauer kann je nach Auslastung des Netzbetreibers variieren.

Kann ich meinen alten EEG-Vergütungssatz wirklich nicht verlieren?

Wenn die Nachrüstung fachgerecht erfolgt und alle Anmeldepflichten erfüllt werden, bleibt Ihr Vergütungsanspruch für die bestehende PV-Anlage unberührt. Der Schlüssel ist die korrekte technische und administrative Trennung von PV-Erzeugung und Speicherbetrieb.

Was passiert, wenn ich den Speicher nicht anmelde?

Das kann ernsthafte Konsequenzen haben. Der Netzbetreiber kann den Anschluss verweigern oder Sanktionen verhängen. Zudem riskieren Sie den Verlust Ihrer EEG-Vergütung. Die Meldung ist eine gesetzliche Pflicht.

Ist mein alter Wechselrichter noch zu gebrauchen?

Das hängt vom Modell und Alter ab. Viele ältere Wechselrichter sind nicht direkt mit Batteriespeichern kompatibel. Eine gängige und flexible Lösung ist die Installation eines AC-gekoppelten Speichersystems, das parallel zum bestehenden Wechselrichter arbeitet.

Fazit und nächste Schritte

Die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher ist ein sinnvoller Schritt in Richtung mehr Energieunabhängigkeit und niedrigerer Stromkosten. Die rechtlichen und administrativen Anforderungen sind klar definiert und mit professioneller Unterstützung gut zu bewältigen.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister sind zwingend erforderlich, sichern aber zugleich Ihren Anspruch auf die bestehende Einspeisevergütung.

Der Fokus liegt klar auf der Maximierung des Eigenverbrauchs. So profitieren Sie am meisten von Ihrem selbst erzeugten Solarstrom und machen sich fit für die Energiezukunft.

Informieren Sie sich jetzt auf Photovoltaik.info über die Auswahl der richtigen Komponenten. Entdecken Sie zudem im Shop von Photovoltaik.info Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen und Nachrüstszenarien abgestimmt sind.

PV Speicher Komponenten

Ratgeber teilen