Balkonkraftwerk in der WEG: So überzeugen Sie die Eigentümergemeinschaft

Balkonkraftwerk in der WEG: So überzeugen Sie die Eigentümergemeinschaft

Der Wunsch, die eigenen Stromkosten zu senken und zugleich einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, bewegt immer mehr Menschen. Ein Balkonkraftwerk scheint die ideale Lösung: Es ist kompakt, erschwinglich und schnell installiert. Doch wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt, steht vor einer zusätzlichen Hürde – der Zustimmung der Miteigentümer. Dieser Artikel erklärt, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie Ihr Vorhaben erfolgreich in der Gemeinschaft präsentieren.

Die rechtliche Ausgangslage: Warum die WEG mitentscheidet

Auch wenn die Mini-Solaranlage an Ihrem Balkon oder Ihrer Fassade montiert wird, handelt es sich rechtlich um eine Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Die äußere Hülle des Gebäudes, also Fassade, Balkonbrüstung oder Dach, gehört nicht Ihnen allein, sondern allen Eigentümern gemeinsam. Jede sichtbare oder in die Bausubstanz eingreifende Veränderung wird als „bauliche Veränderung“ bezeichnet.

Früher bedeutete das: Jeder einzelne Miteigentümer hätte Ihrem Vorhaben zustimmen müssen. Eine einzige Gegenstimme konnte das gesamte Projekt blockieren – eine Hürde, die für viele Wohnungseigentümer unüberwindbar war. Sorgen vor optischen Beeinträchtigungen oder potenziellen Schäden führten dabei oft zu einer pauschalen Ablehnung.

Ein entscheidender Vorteil: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Seit Dezember 2020 hat sich die Rechtslage für Wohnungseigentümer entscheidend verbessert. Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) wurden bestimmte Baumaßnahmen als „privilegierte Maßnahmen“ eingestuft. Dazu zählen unter anderem die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und eben auch solche, die der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen.

Das bedeutet konkret für Sie: Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch auf die Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Die Eigentümergemeinschaft kann Ihr Vorhaben nicht mehr pauschal ablehnen. Gemäß § 20 Abs. 2 des WEG hat jeder Eigentümer das Recht, solche privilegierten Maßnahmen zu verlangen.

Allerdings hat die Gemeinschaft weiterhin ein Mitspracherecht bei der Art und Weise der Umsetzung. Sie kann also durchaus Vorgaben machen, um das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnanlage zu wahren oder sicherzustellen, dass die Montage fachgerecht und sicher erfolgt.

Welche Mehrheit ist für den Beschluss notwendig?

Dank des WEMoG ist die Hürde für die Zustimmung deutlich gesunken. Für die Genehmigung Ihres Balkonkraftwerks ist keine Einstimmigkeit mehr erforderlich, es genügt eine einfache Mehrheit der auf der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen. Das heißt, es müssen mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen für Ihren Antrag abgegeben werden; Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Ein typisches Szenario: Sind auf der Versammlung 60 % der Miteigentumsanteile vertreten und stimmt von diesen mehr als die Hälfte für Ihr Vorhaben, gilt der Beschluss als angenommen.

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Der Weg zur Zustimmung: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um die Miteigentümer und die Verwaltung von Ihrem Projekt zu überzeugen. Wenn Sie systematisch vorgehen, können Sie typische Bedenken von vornherein ausräumen.

Schritt 1: Das Gespräch mit der Hausverwaltung

Kontaktieren Sie Ihre Hausverwaltung, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen. Kündigen Sie Ihr Vorhaben an und fragen Sie nach den Formalitäten, um es auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen. Eine kooperative Verwaltung kann Ihnen oft wertvolle Tipps geben, welche Informationen die anderen Eigentümer benötigen.

Schritt 2: Den Antrag für die Eigentümerversammlung vorbereiten

Ein gut vorbereiteter Antrag nimmt den Miteigentümern die meisten Sorgen. Ihr Antragsschreiben, das Sie bei der Verwaltung einreichen, sollte daher folgende Informationen enthalten:

  • Produktbeschreibung: Legen Sie das Datenblatt des gewählten Balkonkraftwerks bei. Modelle mit unauffälligen, komplett schwarzen Modulen („Full Black“) kommen bei Miteigentümern oft besonders gut an.

  • Montageplan: Beschreiben Sie genau, wo und wie die Anlage montiert werden soll (z. B. am Balkongeländer oder an der Fassade). Eine Skizze oder Fotomontage ist hier besonders hilfreich.

  • Sicherheitsnachweis: Weisen Sie darauf hin, dass die Anlage alle relevanten Normen erfüllt (z. B. DGS-Sicherheitsstandard) und fachgerecht montiert wird.

  • Versicherung: Klären Sie im Vorfeld, ob Ihre private Haftpflichtversicherung eventuelle Schäden durch die Anlage abdeckt, und legen Sie eine Bestätigung bei.

  • Rückbauverpflichtung: Erklären Sie sich schriftlich bereit, die Anlage bei einem Auszug oder auf Verlangen der WEG (falls triftige Gründe vorliegen) auf eigene Kosten rückstandslos zu entfernen.

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Schritt 3: In der Versammlung überzeugen

Präsentieren Sie Ihr Anliegen auf der Eigentümerversammlung freundlich und sachlich. Betonen Sie nicht nur Ihren eigenen Vorteil, sondern auch den Nutzen für die gesamte Immobilie: Eine moderne, energiebewusste Ausstattung steigert den Wert und das Ansehen des Gebäudes. Seien Sie auf Nachfragen vorbereitet und beantworten Sie diese geduldig. Eine transparente Kommunikation ebnet den Weg zur Zustimmung.

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Mögliche Hürden und wie Sie diese meistern

Trotz der vorteilhaften Rechtslage können Miteigentümer Bedenken äußern. Hier sind die häufigsten Einwände und wie Sie ihnen begegnen können:

Optik und Fassadengestaltung

Dies ist der häufigste Streitpunkt. Die WEG kann verlangen, dass sich die Anlage harmonisch in das Gesamtbild einfügt.
Lösung: Schlagen Sie Module vor, die farblich zur Fassade oder den Balkonbrüstungen passen. Zeigen Sie Beispiele von ästhetisch ansprechenden Installationen. Regen Sie an, eine einheitliche Lösung für alle zukünftigen Anlagen in der WEG festzulegen.

Sicherheit und fachgerechte Montage

Die Angst vor herabfallenden Teilen oder unsachgemäßer Elektrik ist verbreitet.
Lösung: Betonen Sie, dass Sie eine professionelle Montage beauftragen oder eine für den Anwendungsfall zertifizierte Halterung verwenden. Erklären Sie, dass der Anschluss sicher über eine spezielle Wieland-Einspeisesteckdose oder – bei Anlagen bis 800 Watt nach Anpassung der Normen – auch über einen Schuko-Stecker erfolgen kann. Weisen Sie zudem darauf hin, dass die formelle Anmeldung im Marktstammdatenregister ohnehin Pflicht ist.

Kosten und bauliche Eingriffe

Die Miteigentümer befürchten, für Kosten aufkommen zu müssen.
Lösung: Stellen Sie unmissverständlich klar, dass Sie sämtliche Kosten für Anschaffung, Montage, Wartung und Rückbau selbst tragen. Erklären Sie, dass bei einer Montage am Balkongeländer in der Regel keine Eingriffe in die Bausubstanz wie Bohrungen in der Fassade notwendig sind.

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Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk in der WEG

Was kann ich tun, wenn die WEG meinen Antrag trotzdem ablehnt?
Eine pauschale Ablehnung ist dank WEMoG kaum noch haltbar. Lehnt die Gemeinschaft Ihren Antrag mit einfacher Mehrheit ab, können Sie den Beschluss gerichtlich anfechten. Ein Gericht wird dann prüfen, ob die Ablehnung willkürlich war oder ob triftige Gründe wie Denkmalschutz oder eine unzumutbare optische Beeinträchtigung vorlagen.

Darf die WEG mir vorschreiben, welches Produkt ich kaufe?
Nein, die WEG kann Ihnen kein bestimmtes Produkt vorschreiben. Sie kann jedoch Vorgaben zur optischen Gestaltung (z. B. Farbe der Module) oder zur Montageart machen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren.

Gilt das auch, wenn ich Mieter in einer Eigentumswohnung bin?
Als Mieter müssen Sie sich zunächst an Ihren Vermieter, den Wohnungseigentümer, wenden. Nur dieser kann den Antrag bei der Eigentümergemeinschaft stellen. Sie benötigen also die Zustimmung Ihres Vermieters und anschließend die der WEG.

Was ist mit einem Balkonkraftwerk mit Speicher? Muss dieser auch genehmigt werden?
Ja, denn der Speicher ist Teil der Gesamtanlage. Nehmen Sie ihn daher in Ihren Antrag auf. Da Speicher meist in der Wohnung oder auf dem Balkon stehen und das äußere Erscheinungsbild nicht verändern, ist die Genehmigung hierfür in der Regel unproblematisch.

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Fazit: Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Installation eines Balkonkraftwerks in einer WEG ist heute deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren. Das WEMoG stärkt Ihnen als Wohnungseigentümer den Rücken und schafft einen klaren Anspruch auf Genehmigung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in transparenter Kommunikation und einem gut vorbereiteten Antrag, der die Bedenken Ihrer Miteigentümer ernst nimmt und proaktiv ausräumt. Mit einer einfachen Mehrheit und einem überzeugenden Konzept steht Ihrem eigenen Solarstrom vom Balkon kaum noch etwas im Wege.

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