Die Umzugskartons sind gepackt, die neue Wohnung ist gefunden – doch was passiert mit dem Balkonkraftwerk, das Ihnen zuverlässig eigenen Strom geliefert hat? Viele Mieter, die in Solarenergie investiert haben, stehen bei einem Wohnungswechsel vor genau dieser Frage. Glücklicherweise haben Sie klare Optionen: Ob Mitnahme, Rückbau oder eine Übergabe an den Nachmieter – dieser Ratgeber erklärt Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Die rechtliche Ausgangslage: Ihr Eigentum, Ihre Verantwortung
Grundsätzlich gilt: Das Balkonkraftwerk ist Ihr Eigentum. Da Sie es gekauft und installiert haben, entscheiden auch Sie, was damit bei einem Umzug geschieht. Gleichzeitig haben Sie aber auch Pflichten gegenüber Ihrem Vermieter. Dreh- und Angelpunkt ist der Zustand der Mietsache bei Ihrem Auszug.
Laut Mietrecht hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird – dies ist der sogenannte Rückbauanspruch. Alle von Ihnen vorgenommenen Änderungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen grundsätzlich wieder entfernt werden. Das betrifft auch die Halterungen und Verkabelungen Ihres Balkonkraftwerks. Die genauen Rechte und Pflichten für Mieter sollten Sie bereits vor der Installation geklärt haben, spätestens beim Auszug sind sie jedoch entscheidend.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist eine offene und frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter unerlässlich.
Ihre drei Optionen am Ende des Mietverhältnisses
Wenn der Mietvertrag ausläuft, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten, mit Ihrer Mini-Solaranlage umzugehen.
Option 1: Das Balkonkraftwerk mitnehmen
Die naheliegendste Option ist, Ihre Anlage abzubauen und sie am neuen Wohnort wieder zu installieren. Da die Anlage Ihnen gehört, ist das Ihr gutes Recht.
Was Sie dabei beachten sollten:
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Fachgerechter Abbau: Demontieren Sie die Solarmodule, den Wechselrichter und alle Kabel sorgfältig, um Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie idealerweise die Originalverpackung für einen sicheren Transport auf.
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Wiederherstellung des Ursprungszustands: Entfernen Sie alle Halterungen. Falls Sie Löcher in die Fassade, das Balkongeländer oder die Wand gebohrt haben, müssen diese fachgerecht verschlossen werden. In der Regel bedeutet das, die Löcher mit einer passenden Spachtelmasse zu füllen und bei Bedarf in der Originalfarbe zu überstreichen.
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Anmeldung am neuen Wohnort: Denken Sie daran, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk auch am neuen Standort anmelden müssen. Die Abmeldung am alten Standort erfolgt in der Regel automatisch mit der Neuanmeldung.
Praxisbeispiel: Ein Mieter hat seine zwei Solarmodule mit einer speziellen Halterung am Gitterbalkon befestigt, ohne zu bohren. Der Abbau ist hier denkbar einfach: Die Klemmen werden gelöst, die Module abgenommen und das Kabel aus der Steckdose gezogen. Der ursprüngliche Zustand ist ohne weiteren Aufwand wiederhergestellt.
Option 2: Der vollständige Rückbau ohne Mitnahme
Vielleicht möchten Sie sich am neuen Wohnort eine größere Anlage zulegen oder haben keine geeignete Montagemöglichkeit. In diesem Fall entscheiden Sie sich für den Rückbau und verkaufen die Anlage anschließend privat. Die Pflichten gegenüber dem Vermieter sind dieselben wie bei der Mitnahme: Sie müssen den ursprünglichen Zustand der Mietsache vollständig wiederherstellen.
Option 3: Die Übergabe an den Nachmieter
Dies ist oft die eleganteste und für alle Seiten vorteilhafteste Lösung. Ihr Nachmieter kann sofort sauberen Strom produzieren, Sie sparen sich den Aufwand für Abbau und Transport und erzielen einen fairen Preis für Ihre Anlage.
Allerdings gibt es hier einige wichtige rechtliche Punkte zu beachten:
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Keine Übernahmepflicht: Der Nachmieter ist in keiner Weise verpflichtet, Ihr Balkonkraftwerk zu übernehmen. Die Übergabe basiert auf einer freiwilligen Einigung.
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Zustimmung des Vermieters: Nicht nur der Nachmieter, sondern auch der Vermieter muss der Übernahme zustimmen. Seine Genehmigung zur Installation war an Ihre Person als Mieter gebunden und geht nicht automatisch auf den Nachfolger über.
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Schriftliche Vereinbarung ist unerlässlich: Halten Sie alle Absprachen in einem schriftlichen Übergabevertrag fest. Mündliche Zusagen sind im Streitfall kaum beweisbar.
Was in einen Übergabevertrag gehört:
- Vertragsparteien: Name und Anschrift von Ihnen und dem Nachmieter.
- Kaufgegenstand: Genaue Bezeichnung des Balkonkraftwerks (Hersteller, Modell, Leistung, Kaufdatum).
- Kaufpreis: Der vereinbarte Betrag.
- Zustand der Anlage: Eine kurze Beschreibung, z. B. „voll funktionsfähig, leichte Gebrauchsspuren“.
- Haftungsausschluss: Als privater Verkäufer sollten Sie die Gewährleistung ausschließen („gekauft wie gesehen“).
- Zustimmung des Vermieters: Eine Klausel, die bestätigt, dass die Zustimmung des Vermieters zur Weiternutzung vorliegt.
- Datum und Unterschriften: Von beiden Parteien.
Wichtig ist, diese Vereinbarung getrennt vom eigentlichen Mietvertrag zu handhaben, da es sich um einen reinen Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Nachmieter handelt.
FAQ – Häufige Fragen zum Umzug mit Balkonkraftwerk
Was ist ein fairer Preis für ein gebrauchtes Balkonkraftwerk?
Ein guter Anhaltspunkt ist der Neupreis abzüglich einer Wertminderung von etwa 10–15 % pro Nutzungsjahr. Berücksichtigen Sie auch den Zustand der Anlage und die verbleibende Garantiezeit auf die Komponenten. Eine zwei Jahre alte Anlage für ursprünglich 600 € könnte realistisch für 400–450 € verkauft werden.
Wer haftet für Schäden beim Abbau der Anlage?
Für alle Schäden, die bei der Demontage an der Mietsache (z. B. Fassade, Balkon) entstehen, haften Sie als Mieter. Arbeiten Sie daher sorgfältig oder beauftragen Sie im Zweifel einen Fachmann.
Muss der Vermieter der Übergabe an den Nachmieter zustimmen?
Ja, unbedingt. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Balkonkraftwerks ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter. Der Nachmieter benötigt eine eigene Genehmigung. Holen Sie diese Zustimmung idealerweise schriftlich ein.
Kann der Vermieter den Rückbau auch dann verlangen, wenn der Nachmieter die Anlage übernehmen möchte?
Theoretisch ja. In der Praxis kommt dies jedoch selten vor, da ein funktionierendes Balkonkraftwerk eine Immobilie eher aufwertet und für Nachmieter attraktiv ist. Eine gute Kommunikation und die schriftliche Zustimmung aller drei Beteiligten – also von Ihnen, dem Nachmieter und dem Vermieter – sorgen hier für klare Verhältnisse.
Fazit: Planung und Kommunikation sind alles
Ein Umzug mit einem Balkonkraftwerk ist unkomplizierter, als es zunächst scheint. Entscheidend für einen reibungslosen Ablauf sind die rechtzeitige Planung und eine transparente Kommunikation mit Ihrem Vermieter und potenziellen Nachmietern. Wägen Sie die drei Optionen – Mitnahme, Rückbau oder Übergabe – sorgfältig ab und sichern Sie Vereinbarungen immer schriftlich ab. So verläuft Ihr Umzug reibungslos und Sie oder Ihr Nachfolger profitieren auch in Zukunft von sauberem Sonnenstrom.
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