Balkonkraftwerk vom Netzbetreiber abgelehnt: Gründe und Lösungen

Balkonkraftwerk vom Netzbetreiber abgelehnt: Gründe und Lösungen

Sie haben Ihr neues Balkonkraftwerk voller Vorfreude installiert, um eigenen Strom zu erzeugen, und nun das: eine E-Mail oder ein Brief vom Netzbetreiber, der Ihre Anmeldung abzulehnen scheint oder zumindest Komplikationen andeutet. Diese Situation kann frustrierend sein und Verunsicherung auslösen. Doch es gibt gute Nachrichten: In den meisten Fällen handelt es sich nicht um eine endgültige Ablehnung, sondern um ein Missverständnis oder ein lösbares technisches Detail.

Die wichtigste Information vorweg: Seit Inkrafttreten des Solarpakets 1 im April 2024 ist der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke drastisch vereinfacht worden. Eine formelle „Genehmigung“ durch den Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Wir erklären Ihnen, was wirklich hinter einer solchen Nachricht steckt, welche Gründe es dafür geben kann und wie Sie souverän und korrekt reagieren, damit Ihr Kraftwerk schnell und legal ans Netz gehen kann.

Die neue Rechtslage seit 2024: Anmeldung nur noch an einer Stelle

Um die aktuelle Situation zu verstehen, hilft ein kurzer Blick auf die geänderte Gesetzeslage. Vor dem Solarpaket 1 war ein zweistufiger Prozess notwendig: Sie mussten Ihr Balkonkraftwerk zuerst beim lokalen Netzbetreiber anmelden und danach zusätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.

Dieser doppelte Aufwand ist nun Geschichte. Die einzige verpflichtende Anmeldung erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister. Nach Ihrer Registrierung dort wird der Netzbetreiber automatisch informiert. Er kann die Anmeldung nicht mehr im klassischen Sinne „ablehnen“, sondern reagiert vielmehr auf diese Information und prüft, ob auf seiner Seite Handlungsbedarf besteht – zum Beispiel beim Stromzähler.

Sollten Sie also eine Nachricht von Ihrem Netzbetreiber erhalten, handelt es sich meist um eine Nachfrage oder einen Hinweis auf einen notwendigen Schritt. Alle Details zum korrekten Vorgehen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema Balkonkraftwerk anmelden.

Typische „Stolpersteine“: Was Ihr Netzbetreiber nach der Anmeldung prüfen wird

Auch wenn der Netzbetreiber Ihre Anlage nicht mehr genehmigen muss, prüft er nach der automatischen Benachrichtigung durch das Marktstammdatenregister einige Punkte. Sollten dabei Unstimmigkeiten auftreten, meldet er sich bei Ihnen – meist aus einem der folgenden Gründe.

Grund 1: Der Stromzähler ist nicht geeignet

Der mit Abstand häufigste Grund für eine Rückmeldung des Netzbetreibers ist ein veralteter Stromzähler. Konkret geht es um alte, schwarze Ferraris-Zähler ohne sogenannte Rücklaufsperre. Diese würden bei der Einspeisung von Solarstrom rückwärtslaufen, was gesetzlich nicht zulässig ist.

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Die Lösung: Die Verantwortung hierfür liegt vollständig beim Netzbetreiber. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren alten Zähler kostenfrei gegen ein modernes Modell auszutauschen. In der Regel hat er dafür nach Ihrer Anmeldung im MaStR einen Monat Zeit. Die Nachricht des Betreibers ist also kein Hindernis, sondern der Startschuss für den notwendigen Zählertausch. Sie müssen lediglich einen Termin für den Austausch vereinbaren. Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks sind moderne digitale Zähler oder ein passender Stromzähler mit Rücklaufsperre ohnehin Voraussetzung.

Praxisbeispiel: Ein Kunde meldet sein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an. Zwei Wochen später erhält er eine E-Mail seines Netzbetreibers mit dem Hinweis: „Ihr aktueller Zähler ist für den Betrieb einer Erzeugungsanlage nicht geeignet.“ Im Anhang findet sich ein Link zur Online-Terminbuchung für den kostenlosen Austausch. Dies ist keine Ablehnung, sondern ein standardisierter und für den Kunden positiver Prozess.

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Grund 2: Fehlende oder falsche Dokumente

Der Wechselrichter Ihres Balkonkraftwerks muss für einen sicheren Betrieb bestimmte Normen erfüllen. Der Nachweis dafür ist das sogenannte „Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz“ (NA-Schutz) gemäß der Norm VDE-AR-N 4105. Es stellt sicher, dass sich der Wechselrichter bei einem Stromausfall sofort vom Netz trennt. Manche Netzbetreiber fordern dieses Dokument für ihre Unterlagen an.

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Die Lösung: Dieses Zertifikat erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer Ihres Balkonkraftwerks. Sehen Sie in Ihren Unterlagen nach oder fordern Sie es direkt beim Händler an. Die Erfahrung zeigt, dass bei zertifizierten Komplettsets, wie sie auch auf Photovoltaik.info zu finden sind, alle nötigen Dokumente bereits standardmäßig im Lieferumfang enthalten oder online abrufbar sind.

Grund 3: Unklarheiten bei der Anschlussart

Die Debatte, ob ein Balkonkraftwerk mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker oder einer speziellen Wieland-Einspeisesteckdose angeschlossen werden muss, ist seit dem Solarpaket 1 beigelegt. Der Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker ist für Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung nun offiziell erlaubt und gilt als sicher.

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Die Lösung: Sollte Ihr Netzbetreiber noch von veralteten Vorgaben ausgehen und den Anschluss per Schuko-Stecker bemängeln, können Sie ihn freundlich auf die geänderte Normenlage (insbesondere die VDE V 0126-95) hinweisen. In den meisten Fällen ist die Angelegenheit damit geklärt.

Schritt-für-Schritt: So reagieren Sie richtig auf ein Schreiben vom Netzbetreiber

Falls Sie eine Nachricht Ihres Netzbetreibers erhalten, bewahren Sie Ruhe und folgen Sie diesen Schritten:

  1. Genau lesen: Handelt es sich wirklich um eine Ablehnung oder eher um einen Hinweis, etwa zum Zählertausch oder zu fehlenden Unterlagen? Meist ist Letzteres der Fall.

  2. MaStR-Anmeldung prüfen: Haben Sie die Registrierung im Marktstammdatenregister vollständig abgeschlossen? Da dies der einzige Schritt ist, den Sie selbst erledigen müssen, sollten Sie Ihre MaStR-Nummer für Rückfragen bereithalten.

  3. Prüfen, ob es um den Zähler geht: Wird der Zähler beanstandet, müssen Sie selbst nicht aktiv werden. Warten Sie stattdessen auf einen Terminvorschlag für den kostenlosen Austausch.

  4. Dokumente bereithalten: Wird das NA-Schutz-Zertifikat angefordert, suchen Sie es in Ihren Unterlagen oder kontaktieren Sie den Verkäufer.

  5. Freundlich antworten: Falls eine Antwort nötig ist, bleiben Sie sachlich. Verweisen Sie auf Ihre erfolgte MaStR-Anmeldung und die aktuelle Gesetzeslage.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk gar nicht anmelde?

Der Betrieb ohne Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Zudem kann der Netzbetreiber den Anschluss untersagen. Da die Anmeldung kostenlos und einfach ist, gibt es keinen Grund, darauf zu verzichten.

Muss ich für den Zählertausch bezahlen?

Nein. Der Austausch eines veralteten Zählers im Zuge der Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist für Sie als Verbraucher kostenlos. Die Kosten trägt der Messstellenbetreiber, in der Regel Ihr Netzbetreiber.

Mein Wechselrichter hat 800 Watt, aber mein Zähler ist noch alt. Ist das ein Problem?

Nein. Die meisten modernen 800-Watt-Wechselrichter können so eingestellt werden, dass sie vorübergehend nur 600 Watt einspeisen. Sobald der Netzbetreiber Ihren Zähler getauscht hat, können Sie die volle Leistung von 800 Watt nutzen. Sie sind also zukunftssicher aufgestellt.

Der Netzbetreiber verlangt, dass ich ein eigenes Formular ausfülle. Muss ich das?

Seit dem Solarpaket 1 ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister ausreichend. Zusätzliche Formulare des Netzbetreibers sind freiwillig und basieren oft auf veralteten Prozessen. Ein freundlicher Hinweis, dass die Anmeldung im MaStR bereits erfolgt ist, genügt in der Regel.

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Fazit: Anmeldung ist einfacher als gedacht

Eine vermeintliche Ablehnung Ihrer Balkonkraftwerk-Anmeldung durch den Netzbetreiber stellt heute in aller Regel keine echte Hürde mehr dar. Dank der vereinfachten Gesetzgebung handelt es sich meist um standardisierte Prozesse wie den Zählertausch oder um einfache Rückfragen zu Dokumenten. Mit dem Wissen um die neue Rechtslage können Sie der Kommunikation mit dem Netzbetreiber gelassen entgegensehen und sich darauf konzentrieren, was wirklich zählt: sauberen und günstigen Strom vom eigenen Balkon zu erzeugen.

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