Typische Ausschlussklauseln in Garantiebedingungen: Worauf Sie bei Solarmodulen und Wechselrichtern achten sollten

Hersteller von Photovoltaikanlagen werben oft mit beeindruckenden Garantiezeiten von 25 oder sogar 30 Jahren. Diese Versprechen schaffen Vertrauen und suggerieren eine risikofreie Investition für Jahrzehnte. Doch wie bei jedem Vertrag liegt die Wahrheit im Kleingedruckten: Die Bedingungen, unter denen eine Garantie greift, sind oft sehr spezifisch und schließen viele potenzielle Probleme aus.

Die Wichtigkeit dieser Details unterstreichen auch Fachleute: Laut einer Umfrage von EUPD Research aus dem Jahr 2023 ist die Garantie für 78 % der Installateure ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl von Wechselrichter-Marken. Bei Solarmodulen sind es immerhin 65 %. Wenn Profis schon so viel Wert darauf legen, sollten auch Sie als zukünftiger Anlagenbetreiber die Grundlagen kennen, um Ihre Investition bestmöglich abzusichern.

Produktgarantie vs. Leistungsgarantie: Ein wichtiger Unterschied

Bevor wir uns den Ausschlussklauseln widmen, ist es wichtig, die beiden Haupttypen von Garantien für Solarmodule zu verstehen. Dabei unterscheiden Hersteller klar zwischen dem Produkt selbst und seiner Fähigkeit, Strom zu erzeugen.

Die Produktgarantie

Die Produktgarantie bezieht sich auf Material- und Verarbeitungsfehler des Solarmoduls. Sie deckt Mängel wie einen defekten Rahmen, eine undichte Anschlussdose oder eine fehlerhafte Zellverlötung ab. In der Regel geben Hersteller eine Garantiezeit von 12 bis 25 Jahren. Fällt ein Modul innerhalb dieser Zeit aufgrund eines Herstellungsfehlers aus, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.

Die Leistungsgarantie

Die Leistungsgarantie sichert Ihnen zu, dass ein Solarmodul nach einer bestimmten Anzahl von Jahren noch einen definierten Prozentsatz seiner ursprünglichen Nennleistung erreicht. Eine typische Formulierung lautet: „mindestens 85 % der Nennleistung nach 25 Jahren“. Dies berücksichtigt die natürliche, langsame Abnahme der Leistungsfähigkeit (Degradation) der Solarzellen. Diese Garantie ist meist länger als die Produktgarantie und läuft oft über 25 bis 30 Jahre.

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Die 5 häufigsten Ausschlussklauseln, die Sie kennen sollten

Die Garantiebedingungen enthalten eine Reihe von Szenarien, in denen der Hersteller eine Haftung ablehnt. Solche Klauseln sind nicht unüblich, aber es ist wichtig, sie zu verstehen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

1. Unsachgemäße Installation und Planung

Dies ist der häufigste Grund für die Ablehnung von Garantieansprüchen. Tatsächlich ist eine fehlerhafte Installation laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) die häufigste Ursache für Leistungsprobleme – noch vor reinen Materialfehlern. Wird ein Modul beispielsweise mit zu hohem Drehmoment befestigt, sodass Mikrorisse in den Zellen entstehen, handelt es sich nicht um einen Material-, sondern um einen Installationsfehler. Der Hersteller wird die Garantie in diesem Fall verweigern.

Praxisbeispiel: Ein Installateur montiert die Module zu nah am Dachrand, was zu unzulässigen Windlasten führt. Nach einem Sturm löst sich ein Modul oder der Rahmen verzieht sich. Der Hersteller wird argumentieren, dass die Montageanleitung missachtet wurde, und den Anspruch ablehnen.

2. Fehlende oder mangelhafte Wartung

Viele Hersteller setzen für die Gültigkeit der Garantie eine ordnungsgemäße Instandhaltung voraus. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie jährliche, teure Inspektionen buchen müssen. Es geht vielmehr darum, die Anlage in einem funktionsfähigen Zustand zu halten.

Praxisbeispiel: Auf einem Flachdach sammelt sich über Jahre Laub an und führt zu einer dauerhaften Teilverschattung eines Moduls. Dadurch entsteht ein sogenannter Hotspot, der die Zelle dauerhaft beschädigt. Da sich dieser Schaden durch regelmäßige Reinigung hätte vermeiden lassen, greift die Garantie hier nicht. Eine regelmäßige Wartung ist daher nicht nur für die Leistung, sondern auch für den Garantieerhalt wichtig.

3. Umwelteinflüsse und höhere Gewalt

Standardgarantien decken keine Schäden ab, die durch außergewöhnliche Ereignisse entstehen. Dazu zählen typischerweise:

  • Blitzschlag und Überspannung
  • Sturm und Hagel (oft nur bis zu einer definierten Korngröße)
  • Überschwemmungen, Erdbeben und Feuer
  • Korrosion durch salzhaltige Luft in Küstennähe (sofern keine speziellen Module dafür verwendet werden)

Praxisbeispiel: Ein schweres Gewitter führt zu einem Blitzeinschlag in der Nähe des Hauses. Die entstandene Überspannung beschädigt mehrere Module und den Wechselrichter. Dies ist ein klassischer Fall für die Gebäude- oder eine separate Photovoltaikversicherung, nicht für die Herstellergarantie.

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4. Nicht autorisierte Änderungen und Reparaturen

Sobald Sie oder eine nicht vom Hersteller autorisierte Person Veränderungen am Produkt vornehmen, erlischt die Garantie. Das gilt selbst für vermeintlich kleine Eingriffe.

Praxisbeispiel: Ein Kabel an der Anschlussdose eines Solarmoduls scheint locker zu sein. Öffnet der Hausbesitzer die Dose selbst, um die Schraube nachzuziehen, erlischt allein durch das Öffnen der versiegelten Dose der Garantieanspruch für dieses Modul.

5. Optische Mängel ohne Leistungsverlust

Die Garantie bezieht sich auf die Funktion, nicht auf die Ästhetik. Leichte optische Veränderungen, die die Stromerzeugung nicht beeinträchtigen, sind in der Regel ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel leichte Verfärbungen der Zellen oder des Rahmens im Laufe der Jahre.

Besonderheiten bei Wechselrichter-Garantien

Der Wechselrichter ist das elektronische Herzstück Ihrer Anlage und statistisch gesehen das Bauteil mit der höchsten Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Standardgarantien sind hier mit 5 bis 12 Jahren deutlich kürzer als bei Solarmodulen.

Typische Ausschlussklauseln bei Wechselrichtern sind:

  • Fehlende Belüftung: Wenn das Gerät an einem Ort ohne ausreichende Luftzirkulation montiert wird und durch Überhitzung ausfällt.
  • Netzprobleme: Schäden durch Frequenz- oder Spannungsschwankungen im öffentlichen Stromnetz.
  • Falsche Konfiguration: Wenn Einstellungen vorgenommen werden, die nicht den Herstellervorgaben entsprechen.

Eine Garantieverlängerung für Wechselrichter lohnt sich oft, da die Lebensdauer eines Wechselrichters meist bei 15 bis 20 Jahren liegt und ein Ausfall nach Ablauf der Standardgarantie teuer werden kann.

Was tun im Garantiefall? Der richtige Weg

Sollte ein Defekt auftreten, ist es wichtig, strukturiert vorzugehen:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Installateur: Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner ist der Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat. Dieser prüft den Schaden und leitet den Garantieprozess beim Hersteller ein.
  2. Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos vom Schaden, notieren Sie Fehlermeldungen des Wechselrichters und halten Sie die Leistungsdaten Ihrer Anlage bereit.
  3. Klären Sie die Nebenkosten: Eine entscheidende Frage ist, wer die Kosten für die Fehlersuche, die De- und Remontage des defekten Teils sowie den Transport übernimmt. Viele Herstellergarantien decken nur das Ersatzteil selbst ab, während seriöse Anbieter oder hochwertige Garantien diese Nebenkosten häufig mit einschließen.

Fazit: Eine gute Garantie ist mehr als nur eine lange Laufzeit

Eine lange Garantiedauer ist ein gutes Verkaufsargument, doch die Qualität einer Garantie bemisst sich an ihren Bedingungen. Ein Blick ins Kleingedruckte schützt Sie vor bösen Überraschungen und sichert die langfristige Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage.

Glücklicherweise sind schwere Defekte selten. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) aus dem Jahr 2022 zeigt, dass nur etwa 0,05 % der installierten Solarmodule pro Jahr einen sicherheitsrelevanten Defekt aufweisen. Die meisten Probleme sind leistungsbezogen. Doch gerade für diese Fälle ist es beruhigend zu wissen, dass man sich auf eine solide Garantie verlassen kann, die nicht durch leicht vermeidbare Fehler unwirksam wird. Die Wahl eines qualifizierten Installateurs ist dabei der wichtigste Faktor für eine langlebige und sorgenfreie Stromerzeugung vom eigenen Dach.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in Deutschland zwei Jahre. Sie bezieht sich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Der Verkäufer (also Ihr Installateur) ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner. Die Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers und deckt Mängel ab, die während der Garantiezeit auftreten. Die Bedingungen legt der Hersteller dabei selbst fest.

Wer ist mein Ansprechpartner im Garantiefall – der Hersteller oder der Installateur?

In fast allen Fällen ist Ihr Installateur der erste Ansprechpartner. Er ist Ihr Vertragspartner und kennt die Prozesse zur Abwicklung von Garantiefällen mit dem Hersteller. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Insolvenz des Installationsbetriebs, wenden Sie sich direkt an den Hersteller.

Gilt die Garantie noch, wenn der Hersteller insolvent geht?

Nein, eine Herstellergarantie erlischt in der Regel mit dessen Insolvenz, was ein erhebliches Risiko darstellt. Aus diesem Grund ist es ratsam, auf etablierte Hersteller mit einer langen Marktpräsenz und solider Finanzlage zu setzen. Einige Hersteller bieten auch über Drittanbieter (Versicherungen) rückversicherte Garantien an, die selbst im Falle einer Insolvenz weiterlaufen.

Decken Garantien auch die Kosten für den Austausch der Komponenten?

Das ist sehr unterschiedlich und ein entscheidender Punkt in den Garantiebedingungen. Während Basis-Garantien oft nur das Material ersetzen, übernehmen Premium-Hersteller auch die Kosten für den Transport, die Arbeitszeit für den Austausch und die Entsorgung des Altgeräts. Fragen Sie vor dem Kauf gezielt nach.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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