Anlagenzusammenfassung vermeiden: Mehrere PV-Anlagen legal getrennt betreiben

Wer ein Grundstück mit mehreren Gebäuden besitzt

Wer ein Grundstück mit mehreren Gebäuden besitzt, etwa ein Wohnhaus mit Werkstatt oder einen Hof mit diversen Hallen, dem bietet sich eine attraktive Option: mehrere Dachflächen für die solare Stromerzeugung zu nutzen. Doch was auf den ersten Blick wie eine simple Verdopplung des Ertrags aussieht, birgt eine rechtliche Hürde – die sogenannte Anlagenzusammenfassung. Wenn mehrere Anlagen als eine einzige große Anlage gewertet werden, sinkt die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde teils erheblich. Dieser Beitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Zusammenfassung legal vermeiden und sich so den vollen Ertrag für jede einzelne Anlage sichern.

Das Kernproblem: Warum die Zusammenfassung von PV-Anlagen finanzielle Nachteile bringt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom degressiv gestaltet ist. Das heißt: Je größer die installierte Leistung einer Photovoltaikanlage, desto geringer fällt der Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) aus. Werden nun zwei kleinere Anlagen – etwa eine mit 10 kWp auf dem Wohnhaus und eine mit 20 kWp auf der Scheune – rechtlich zu einer 30-kWp-Anlage zusammengefasst, fällt die gesamte Installation in eine niedrigere Vergütungsklasse. Über die Förderdauer von 20 Jahren kann das einen finanziellen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 9 und § 24 des EEG 2023. Eine Zusammenfassung erfolgt grundsätzlich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Anlagen nutzen dieselbe Technologie (hier: Photovoltaik).
  • Sie gehören demselben Betreiber.
  • Sie befinden sich auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe.
  • Sie wurden innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen.

Viele Anlagenbetreiber erfüllen diese Kriterien ungewollt. Der entscheidende Hebel, um die Zusammenfassung dennoch zu verhindern, liegt in der technischen Ausführung des Netzanschlusses.

Der juristische Schlüssel: Der separate Netzverknüpfungspunkt

Die wirksamste Methode, um mehrere Anlagen auf einem Grundstück rechtlich getrennt zu betreiben, ist die Einrichtung unterschiedlicher Netzverknüpfungspunkte (NVP). Der Netzverknüpfungspunkt ist der physische Punkt, an dem Ihre Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden wird. In der Regel ist dies der Hausanschlusskasten.

Denn laut § 24 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 werden Anlagen trotz Erfüllung der oben genannten Kriterien nicht zusammengefasst, wenn sie an unterschiedlichen Netzverknüpfungspunkten angeschlossen sind.

Was bedeutet das in der Praxis?

Stellen Sie sich einen landwirtschaftlichen Hof vor. Das Wohnhaus hat einen eigenen Stromanschluss (NVP 1). Die 50 Meter entfernte Maschinenhalle, die gewerblich genutzt wird, verfügt ebenfalls über einen separaten, eigenen Anschluss an das öffentliche Netz (NVP 2). In diesem Fall können Sie auf beiden Gebäuden je eine PV-Anlage errichten, die dann auch getrennt voneinander abgerechnet und vergütet werden. So wird jede Anlage für sich betrachtet und erhält den für ihre Größe geltenden, höheren Vergütungssatz.

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Die Hürde: Die „unwirtschaftliche Verdopplung“

Allerdings ist es nicht möglich, willkürlich einen zweiten Netzverknüpfungspunkt zu beantragen, nur um eine höhere Vergütung zu erzielen. Der Netzbetreiber wird prüfen, ob ein zweiter Anschluss technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Besteht bereits ein leistungsfähiger Anschluss, der beide Anlagen problemlos aufnehmen könnte, wird die Einrichtung eines zweiten NVP oft als „unwirtschaftliche Verdopplung der Verknüpfungspunkte“ abgelehnt.

Ihre Argumentation für einen zweiten Anschluss ist besonders stark, wenn:

  • bereits zwei getrennte Anschlüsse für die Gebäude existieren (z. B. für Wohnhaus und Gewerbebetrieb).
  • die Entfernung zwischen den Gebäuden so groß ist, dass eine gemeinsame Verkabelung zu einem Punkt technisch aufwendig oder mit hohen Leistungsverlusten verbunden wäre.

Die frühzeitige Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist hier unerlässlich. Im Rahmen der Anmeldung Ihrer PV-Anlage sollten Sie dieses Thema proaktiv ansprechen und die technischen Gegebenheiten klären.

Alternative Strategien und was nicht mehr funktioniert

Früher war ein ausreichender zeitlicher Abstand eine gängige Methode, um die Zusammenfassung zu umgehen. Nach älteren Versionen des EEG galt eine Frist von 12 Monaten, die im EEG 2023 jedoch auf 24 Monate erweitert wurde. Sich allein auf diesen zeitlichen Puffer zu verlassen, ist jedoch riskant und schränkt Ihre Planungsfreiheit stark ein.

Ein typisches Szenario: Ein Eigenheimbesitzer installiert eine 15-kWp-Anlage auf seinem Hausdach. Ein Jahr später möchte er sein Carport mit einer weiteren 5-kWp-Anlage ausstatten. Da beide Installationen innerhalb von 24 Monaten über denselben Hausanschluss realisiert werden, fasst der Netzbetreiber sie zu einer 20-kWp-Anlage zusammen. Die gesamte Einspeisung wird mit dem niedrigeren Satz für Anlagen dieser Größe vergütet.

Der Fokus auf den Netzverknüpfungspunkt ist daher die robustere und rechtlich sicherere Strategie.

Fazit: Planung ist der entscheidende Faktor

Wer mehrere Gebäude auf seinem Grundstück für Photovoltaik nutzen möchte, sollte die Gefahr der Anlagenzusammenfassung von Beginn an im Blick haben. Der Schlüssel zur Sicherung der maximalen Erträge liegt in der vorausschauenden technischen Anschlussplanung.

Die entscheidenden Schritte sind:

  1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, ob Ihre Gebäude bereits über separate Netzanschlüsse verfügen.
  2. Frühzeitige Kommunikation: Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, bevor Sie Komponenten bestellen oder einen Installateur beauftragen. Klären Sie die Möglichkeit und die Voraussetzungen für getrennte Netzverknüpfungspunkte.
  3. Technische Prüfung: Lassen Sie von einem Fachbetrieb prüfen, ob eine getrennte Anbindung technisch sinnvoll und realisierbar ist.

Wenn Sie diese Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass jede Ihrer Anlagen als eigenständige Einheit zählt und Sie die höchstmögliche Einspeisevergütung für Ihren Solarstrom erhalten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Was genau ist ein Netzverknüpfungspunkt?

Der Netzverknüpfungspunkt (NVP) ist der technische und physische Übergabepunkt, an dem Ihre private Stromerzeugungsanlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Bei den meisten Wohnhäusern ist dies der Hausanschlusskasten, in dem sich auch der Stromzähler befindet.

Gilt die alte 12-Monate-Regel noch?

Nein, die 12-Monate-Regel aus älteren EEG-Versionen ist nicht mehr gültig. Im EEG 2023 wurde die Frist, innerhalb derer Anlagen auf demselben Grundstück zusammengefasst werden, auf 24 aufeinanderfolgende Kalendermonate erweitert. Die technische Trennung über den NVP ist jedoch der wirksamere Hebel.

Kann ich einfach einen zweiten Netzanschluss für mein Grundstück beantragen?

Das ist nicht ohne Weiteres möglich. Der Netzbetreiber muss dem zustimmen und prüft, ob ein zweiter Anschluss technisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist. Ein Antrag, der allein mit dem Ziel einer höheren Vergütung gestellt wird, wird in der Regel abgelehnt.

Wer entscheidet endgültig über die Anlagenzusammenfassung?

Die Entscheidung trifft der zuständige Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben im EEG. Er prüft die technischen und räumlichen Gegebenheiten und legt fest, ob die Anlagen getrennt oder zusammengefasst abgerechnet werden. Eine transparente Kommunikation und saubere Dokumentation sind daher entscheidend.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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