Photovoltaik-Angebot und Endpreis: Was tun bei Abweichungen?

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach montiert, im Keller summt der Wechselrichter und die ersten Kilowattstunden sauberen Stroms werden bereits produziert. Die Freude ist groß – bis die Schlussrechnung im Briefkasten landet. Plötzlich steht dort eine Summe, die deutlich über dem ursprünglich vereinbarten Preis liegt. Ein solches Szenario gehört zu den größten Sorgen angehender Anlagenbetreiber. Doch wann sind solche Nachforderungen gerechtfertigt und welche Rechte haben Sie als Kunde? Wir erklären, wie Sie sich bei Preisabweichungen richtig verhalten und worauf Sie schon beim Angebot achten sollten.

Angebot ist nicht gleich Kostenvoranschlag: Die rechtliche Grundlage

Um Ihre Position richtig einschätzen zu können, ist die Unterscheidung zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag entscheidend. Im Alltag werden beide Begriffe oft synonym verwendet, doch rechtlich gibt es wesentliche Unterschiede, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.

Ein verbindliches Angebot ist – wie der Name schon sagt – für den Handwerksbetrieb bindend. Nehmen Sie dieses Angebot an, kommt ein Werkvertrag nach § 650 BGB zustande, und der Installateur ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung zum festgesetzten Preis zu erbringen. Nachträgliche Preiserhöhungen sind hier nur in sehr engen Grenzen möglich.

Ein Kostenvoranschlag ist hingegen eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten, bei der Abweichungen nach oben möglich sind. Eine Überschreitung von 15 bis 20 Prozent gilt vor Gericht in der Regel als zulässig, sofern sie unvorhersehbar war. Der Handwerker muss Sie jedoch unverzüglich informieren, sobald er erkennt, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen werden.

Die Erfahrung zeigt: Seriöse Fachbetriebe erstellen detaillierte und verbindliche Angebote, in denen alle Posten klar aufgelistet sind. Bestehen Sie daher immer auf einem schriftlichen Dokument und prüfen Sie genau, ob es sich um ein „Angebot“ oder einen „Kostenvoranschlag“ handelt.

![Ein detailliertes Angebot für eine Photovoltaikanlage liegt auf einem Holztisch, daneben ein Taschenrechner und ein Stift. Der Fokus liegt auf den Zahlen und Positionen.]()

Gerechtfertigte Nachträge: Wann höhere Kosten legitim sind

Nicht jede Preiserhöhung ist unzulässig. Es gibt Situationen, in denen ein Mehraufwand entsteht, der im ursprünglichen Angebot nicht absehbar war. In solchen Fällen darf der Installateur Ihnen nach Rücksprache ein Nachtragsangebot stellen. Wichtig ist: Die zusätzlichen Arbeiten dürfen erst nach Ihrer Zustimmung ausgeführt und berechnet werden.

Typische Szenarien für gerechtfertigte Mehrkosten:

  • Der Zählerschrank muss erneuert werden: Bei älteren Gebäuden entspricht der Zählerschrank oft nicht mehr den aktuellen technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. Die Ertüchtigung oder der Austausch ist für den sicheren Betrieb der PV-Anlage zwingend erforderlich, wird aber bei der ersten Begehung mitunter übersehen.
  • Unvorhergesehene Dachprobleme: Stellt der Installateur bei der Montage fest, dass Dachziegel brüchig sind oder die Unterkonstruktion verstärkt werden muss, sind das notwendige Zusatzarbeiten, die die Sicherheit gewährleisten.
  • Änderungswünsche des Kunden: Entscheiden Sie sich während der Bauphase für leistungsstärkere Module, einen größeren [Photovoltaik Speicher] oder eine zusätzliche Wallbox, ist der Mehraufwand selbstverständlich zu vergüten.
  • Zusätzlicher Gerüstbau: Muss aufgrund lokaler Gegebenheiten (z. B. schwer zugängliche Dachflächen) ein aufwendigeres Gerüst gestellt werden als ursprünglich geplant, können hierfür Mehrkosten anfallen.

In all diesen Fällen muss der Fachbetrieb die Notwendigkeit transparent begründen und Ihnen die Kosten zur Freigabe vorlegen.

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![Nahaufnahme eines Handwerkers, der einen Zählerschrank prüft. Das Bild vermittelt Sorgfalt und die Komplexität der Elektroinstallation.]()

Ungerechtfertigte Preiserhöhungen: Hier sollten Sie hellhörig werden

Leider gibt es auch Fälle, in denen Anbieter versuchen, die Rechnung ohne triftigen Grund zu erhöhen. Achten Sie auf folgende Alarmsignale:

  • Pauschale Erhöhung wegen gestiegener Materialpreise: Hat der Anbieter Ihnen ein verbindliches Angebot gemacht, trägt er das Beschaffungsrisiko. Eine nachträgliche Erhöhung mit Verweis auf allgemeine Marktpreise ist in der Regel unzulässig, es sei denn, im Vertrag wurde eine explizite Preisanpassungsklausel vereinbart.
  • Vage Posten ohne Begründung: Tauchen auf der Rechnung allgemeine Posten wie „Montagezuschlag“, „Mehraufwand pauschal“ oder „Erschwerniszulage“ ohne detaillierte Erklärung auf, sollten Sie diese nicht ohne Weiteres akzeptieren.
  • Berechnung von Standardwerkzeug: Die Kosten für normales Werkzeug und dessen Abnutzung sind bereits in den Arbeitskosten des Betriebs enthalten und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Ein detailliertes Angebot schützt Sie am besten vor solchen Überraschungen, da es die gesamten [Photovoltaik Kosten] von Beginn an transparent macht.

Schritt-für-Schritt: Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?

Wenn die Schlussrechnung deutlich vom Angebot abweicht und die Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sind, gehen Sie am besten systematisch vor.

![Eine Person prüft eine Rechnung mit einem Stift in der Hand und schaut dabei nachdenklich. Im Hintergrund ist eine Solaranlage auf einem Dach zu sehen.]()

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Schritt 1: Ruhe bewahren und Rechnung prüfen

Vergleichen Sie jeden einzelnen Posten der Rechnung mit dem ursprünglichen Angebot. Gibt es Positionen, die nicht im Angebot standen? Sind die Mengen oder Preise für einzelne Komponenten höher als vereinbart? Notieren Sie alle Abweichungen.

Schritt 2: Schriftlich Kontakt aufnehmen und widersprechen

Setzen Sie ein formelles Schreiben (per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben) an den Handwerksbetrieb auf. Listen Sie die strittigen Punkte sachlich auf und fordern Sie eine schriftliche Begründung für die Mehrkosten. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort (z. B. 14 Tage).

Schritt 3: Zahlung leisten, aber richtig

Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Teilzahlung: Überweisen Sie den unstrittigen Teil der Rechnung, also die Summe aus dem ursprünglichen Angebot. Teilen Sie dem Betrieb im Widerspruchsschreiben mit, dass der Restbetrag nach Klärung der Sachlage beglichen wird.
  2. Zahlung unter Vorbehalt: Überweisen Sie die gesamte Summe, geben Sie im Verwendungszweck aber explizit „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“ an. Dies signalisiert, dass Sie die Rechnung nicht anerkennen und sich das Recht vorbehalten, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern.

Gemäß § 632a BGB können Abschlagszahlungen nur für vertragsgemäß erbrachte und mangelfreie Leistungen gefordert werden. Dies stärkt Ihre Position.

Schritt 4: Professionelle Hilfe suchen

Führt die Kommunikation mit dem Betrieb zu keinem Ergebnis, holen Sie sich Unterstützung. Erste Anlaufstellen sind die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder die Verbraucherzentralen. Im letzten Schritt kann ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

FAQ: Häufige Fragen zu Angeboten und Rechnungen

Wie verbindlich ist ein mündliches Angebot?

Theoretisch sind auch mündliche Verträge bindend. In der Praxis sind sie aber kaum beweisbar. Bestehen Sie daher ausnahmslos auf einem schriftlichen, detaillierten Angebot für Ihre Photovoltaikanlage.

Mein Anbieter will die Preise wegen Lieferengpässen erhöhen. Darf er das?

In einem verbindlichen Angebot ist das grundsätzlich das unternehmerische Risiko des Anbieters. Nur wenn im Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist, die an einen bestimmten Index gekoppelt ist, wäre eine Erhöhung zulässig. Pauschale Verweise auf die Marktlage reichen nicht aus.

Was ist eine „wesentliche“ Abweichung bei einem Kostenvoranschlag?

Als Richtwert gilt eine Überschreitung von 15–20 Prozent als wesentlich. Sobald der Handwerker dies absehen kann, muss er Sie informieren. Tut er dies nicht, kann er unter Umständen keinen Anspruch auf die Vergütung der Mehrkosten geltend machen.

Gilt das alles auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja, die rechtlichen Grundlagen des Werkvertrags gelten auch für ein [Balkonkraftwerk]. Da es sich hierbei aber um standardisierte Sets mit geringerem Installationsaufwand handelt, sind unvorhergesehene Kosten und Preisabweichungen in der Praxis extrem selten.

Kann ich eine staatliche Photovoltaik Förderung auch bei Nachträgen noch erhalten?

In der Regel ja. Voraussetzung ist, dass alle Rechnungen korrekt ausgestellt und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Bewahren Sie die Nachtragsangebote und die dazugehörige Korrespondenz gut auf, um sie bei Bedarf beim Fördergeber einreichen zu können.

Fazit: Ein faires Angebot ist die Basis für ein erfolgreiches Projekt

Preisabweichungen sind ärgerlich, aber mit dem nötigen Wissen können Sie souverän damit umgehen. Die Grundlage für ein erfolgreiches Photovoltaik-Projekt ist und bleibt ein transparentes und detailliertes Angebot von einem seriösen Fachbetrieb. Prüfen Sie Unterlagen sorgfältig, fragen Sie bei Unklarheiten nach und bestehen Sie auf schriftlichen Vereinbarungen für sämtliche Änderungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in saubere Energie von Anfang an auf einem soliden Fundament steht und Sie am Ende genau das bezahlen, was vereinbart war.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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