Abnahmeprotokoll bei provisorischem Zählerplatz: Was Sie beachten müssen, wenn der endgültige Zähler noch fehlt

Die Solarmodule sind auf dem Dach montiert, der Wechselrichter hängt im Keller und die Sonne scheint – doch Ihre Photovoltaikanlage darf noch keinen Strom produzieren, denn der endgültige Zweirichtungszähler des Netzbetreibers fehlt noch. Diese Situation ist für viele angehende Anlagenbetreiber frustrierend und wirft wichtige Fragen auf. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie mit einem provisorischen Zählerplatz richtig umgehen, welche Prüfungen Ihr Installateur trotzdem durchführen kann und warum ein Teil-Abnahmeprotokoll Ihnen rechtliche Sicherheit gibt.

Die Zwickmühle: Anlage fertig, Zählerplatz provisorisch

Ein Szenario, das in der Praxis immer häufiger vorkommt: Ihr Solar-Fachbetrieb hat die Photovoltaikanlage technisch vollständig und betriebsbereit installiert. Alle Komponenten sind vorhanden, von den Modulen bis zum Wechselrichter. Es fehlt nur noch der Austausch Ihres alten Stromzählers gegen einen modernen Zweirichtungszähler durch den zuständigen Netzbetreiber.

Abnahmeprotokoll bei provisorischem Zählerplatz

Die Gründe für diese Verzögerung liegen meist nicht in der Hand Ihres Installateurs. Eine hohe Auslastung bei den Netzbetreibern oder administrative Hürden bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage führen nicht selten zu Wartezeiten. Die Erfahrung zeigt, dass zwischen der Fertigmeldung der Anlage und der tatsächlichen Zählersetzung durch den Netzbetreiber durchaus sechs bis zwölf Wochen vergehen können. Für Sie bedeutet das: Ihre Anlage könnte bereits sauberen Strom erzeugen und Ihre Stromrechnung senken, steht aber still.

Sicherheit geht vor: Welche Prüfungen sind trotzdem möglich und nötig?

Auch wenn die Anlage noch nicht an das öffentliche Netz angeschlossen werden darf, kann und muss Ihr Installateur wichtige technische Prüfungen durchführen. Diese stellen sicher, dass die Anlage technisch einwandfrei und vor allem sicher ist. Sie bilden die Grundlage für die spätere Inbetriebnahme.

Zu den wesentlichen Prüfungen nach den geltenden VDE-Normen (etwa VDE-AR-N 4100) gehören:

  • Sichtprüfung: Eine gründliche Kontrolle aller Komponenten. Sind die Module fest und korrekt montiert? Sind alle Kabel sicher verlegt und ohne Beschädigungen?

  • Messung der Stringspannungen (Leerlaufspannung): Der Installateur misst die Spannung der einzelnen Modulstränge. Weichen die Werte von den Herstellerangaben ab, kann das auf ein defektes Modul oder einen Verkabelungsfehler hindeuten.

  • Isolationswiderstandsmessung: Dies ist eine der wichtigsten Sicherheitsprüfungen. Sie stellt sicher, dass keine gefährlichen Kriechströme fließen und die Isolation aller stromführenden Teile intakt ist.

  • Funktionstest des Wechselrichters: Der Wechselrichter kann auch ohne Netzanschluss gestartet werden, um seine Grundfunktionen zu prüfen. So lässt sich kontrollieren, ob das Gerät fehlerfrei hochfährt und die Solarmodule erkennt.

Diese Tests bestätigen, dass die von Ihrem Fachbetrieb installierte Anlage technisch bereit für den Betrieb ist. Die Ergebnisse dieser Prüfungen bilden die Basis für das weitere Vorgehen.

Das Teil-Abnahmeprotokoll: Ihre rechtliche Absicherung

Da die vollständige Inbetriebnahme noch nicht möglich ist, kommt hier das sogenannte Teil-Abnahmeprotokoll ins Spiel – eine entscheidende Absicherung für Sie als Kunde. Anstatt die Abnahme komplett zu verweigern, nehmen Sie die bisher erbrachte Leistung des Installateurs ab, halten aber den fehlenden Zähler als Mangel fest.

Ein solches Dokument ist im Grunde ein reguläres Inbetriebnahmeprotokoll, das lediglich um einen entscheidenden Zusatz ergänzt wird. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte klar formuliert sind:

  1. Auflistung der durchgeführten Prüfungen: Das Protokoll sollte alle erfolgreich abgeschlossenen technischen Messungen und Prüfungen detailliert auflisten.

  2. Eindeutiger Vermerk zum fehlenden Zähler: Es muss unmissverständlich festgehalten werden, dass die Anlage aufgrund des fehlenden Zählers des Netzbetreibers noch nicht in Betrieb genommen werden konnte.

  3. Abnahme unter Vorbehalt: Eine Formulierung wie „Die Abnahme der technischen Installation erfolgt unter dem Vorbehalt der finalen Zählersetzung und Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber“ ist essenziell.

  4. Regelung der Restzahlung: Oft wird vereinbart, einen kleinen Teil der Rechnungssumme (z. B. 5–10 %) erst nach der endgültigen Inbetriebnahme zu begleichen. Dies schafft einen Anreiz für alle Beteiligten, den Prozess zügig zum Abschluss zu bringen.

Teil-Abnahmeprotokoll

Dieses Vorgehen ist fair für beide Seiten: Ihr Installateur erhält eine Bestätigung für seine technisch einwandfreie Arbeit, und Sie sind rechtlich abgesichert, sollten bei der finalen Inbetriebnahme mit dem neuen Zähler doch noch Probleme auftreten.

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Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden

In der Wartephase können einige Probleme auftreten, die sich mit der richtigen Vorbereitung jedoch vermeiden lassen.

  • Fallstrick 1: Voreilige vollständige Bezahlung
    Begleichen Sie nicht die volle Rechnungssumme, bevor der Zähler gesetzt ist und die Anlage läuft. Eine Restzahlung nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist ein übliches und faires Vorgehen. Viele unserer Kunden vereinbaren eine letzte Rate in Höhe von 500 bis 1.000 Euro.

  • Fallstrick 2: Unklare Zuständigkeiten
    Klären Sie schriftlich mit Ihrem Installateur, wer sich aktiv um die Kommunikation mit dem Netzbetreiber kümmert. In der Regel übernimmt dies der Fachbetrieb, aber eine klare Absprache verhindert Missverständnisse.

  • Fallstrick 3: Fristen für Förderungen
    Manche Förderprogramme sind an ein konkretes Inbetriebnahmedatum geknüpft. Prüfen Sie die Bedingungen der von Ihnen beantragten Photovoltaik-Förderung genau, um keine Fristen zu versäumen. Dokumentieren Sie die Verzögerung durch den Netzbetreiber, um dies gegebenenfalls nachweisen zu können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Anlage schon für den Eigenverbrauch nutzen?

Nein, in der Regel ist das nicht gestattet und technisch oft auch nicht ohne Weiteres möglich. Ein Betrieb ohne den vom Netzbetreiber installierten Zähler wäre eine nicht genehmigte Inbetriebnahme und könnte zu rechtlichen Problemen führen.

Wer ist für die Verzögerung verantwortlich – Installateur oder Netzbetreiber?

Die technische Installation liegt in der Verantwortung des Fachbetriebs. Die Zählersetzung ist jedoch eine hoheitliche Aufgabe des Netzbetreibers. Die Verzögerung liegt also meist bei ihm. Ihr Installateur agiert dabei als Ihr Dienstleister und treibt den Prozess voran.

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Was passiert, wenn bei der finalen Inbetriebnahme mit Zähler ein Fehler auftritt?

Durch das Abnahmeprotokoll unter Vorbehalt sind Sie abgesichert. Die vollständige Abnahme ist noch nicht erfolgt, und der Installateur steht in der Pflicht, den Fehler zu beheben, damit die Anlage wie vereinbart in Betrieb gehen kann.

Wie hoch ist der finanzielle Verlust durch die Wartezeit?

Das hängt stark von der Anlagengröße und der Jahreszeit ab. Bei einer durchschnittlichen 10-kWp-Anlage können das in einem sonnenreichen Sommermonat schnell 150 bis 200 Euro an entgangenem Stromertrag sein.

Ihr Weg zur vollständigen Inbetriebnahme

Die Wartezeit auf den Zähler ist ärgerlich, aber mit dem richtigen Vorgehen meistern Sie diese Phase ohne Risiko. Hier noch einmal die wichtigsten Schritte im Überblick:

  1. Technische Prüfung: Lassen Sie Ihren Installateur alle möglichen Prüfungen durchführen.
  2. Teil-Abnahmeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Protokoll mit dem Vorbehalt des fehlenden Zählers.
  3. Restzahlung vereinbaren: Leisten Sie die Abschlusszahlung erst nach der finalen Inbetriebnahme.
  4. Kommunikation: Bleiben Sie mit Ihrem Installateur in Kontakt, der die Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt.

Ihr Weg zur vollständigen Inbetriebnahme

So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition von Anfang an auf einem soliden Fundament steht.

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